Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
7. Abschnitt - Sachverständige und Augenschein (§§ 72 - 93) |
(1) 1Liegt der Verdacht einer Geld- oder Wertzeichenfälschung vor, so sind das Geld oder die Wertzeichen erforderlichenfalls der Behörde vorzulegen, von der echtes Geld oder echte Wertzeichen dieser Art in Umlauf gesetzt werden. 2Das Gutachten dieser Behörde ist über die Unechtheit oder Verfälschung sowie darüber einzuholen, in welcher Art die Fälschung mutmaßlich begangen worden ist.
(2) Handelt es sich um Geld oder Wertzeichen eines fremden Währungsgebietes, so kann an Stelle des Gutachtens der Behörde des fremden Währungsgebietes das einer deutschen erfordert werden.
verweigerungsrecht des Sachverständigen § 77Ausbleiben oder unberechtigte Gutachten-
verweigerung des Sachverständigen § 78Richterliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen § 79Vereidigung des Sachverständigen § 80Vorbereitung des Gutachtens durch weitere Aufklärung § 80aVorbereitung des Gutachtens im Vorverfahren § 81Unterbringung des Beschuldigten zur Vorbereitung eines Gutachtens § 81aKörperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe § 81bErkennungs-
dienstliche Maßnahmen bei dem Beschuldigten § 81cUntersuchung anderer Personen § 81dDurchführung körperlicher Untersuchungen durch Personen gleichen Geschlechts § 81eMolekulargenetische Untersuchung § 81fVerfahren bei der molekulargenetischen Untersuchung § 81gDNA-
Identitätsfeststellung § 81hDNA-
Reihenuntersuchung § 82Form der Erstattung eines Gutachtens im Vorverfahren § 83Anordnung einer neuen Begutachtung § 84Sachverständigen-
vergütung § 85Sachverständige Zeugen § 86Richterlicher Augenschein § 87Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche § 88Identifizierung des Verstorbenen vor Leichenöffnung § 89Umfang der Leichenöffnung § 90Öffnung der Leiche eines Neugeborenen § 91Untersuchung der Leiche bei Verdacht einer Vergiftung § 92Gutachten bei Verdacht einer Geld- oder Wertzeichenfälschung § 93Schriftgutachten
Rechtsprechung zu § 92 StPO
11 Entscheidungen zu § 92 StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 04.11.1954 - 3 StR 915/53
Rechtsmittel
- BGH, 21.08.1997 - 5 StR 652/96
Rechtsbeugung von Staatsanwälten der DDR durch Nichtverfolgung von ...
- KreisG Kamenz, 26.08.1992 - C 5/91
- OLG Dresden, 20.04.1995 - 7 U 172/93
- LG Bonn, 17.06.2003 - 37 Qs 20/03
Beschlagnahme von Datenträgern im kartellrechtlichen Ermittlungsverfahren
- LG Dortmund, 06.09.1979 - 15 S 82/79
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatz aus einem ...
- BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94
Verwendung ausländischer Vernehmungsniederschriften zum Zwecke der Beweiserhebung ...
- BGH, 09.07.1996 - 1 StR 288/96
Eingehungsbetrug - Versuch - Vertragsangebot
- BGH, 21.08.1997 - 5 StR 309/97
Revision gegen die Verurteilung wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung eines ...
- BGH, 21.08.1997 - 5 StR 403/96
Rechtsbeugung von DDR-Richtern und -Staatsanwälten bei der Anwendung politischen ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 92 StPO:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Geld- und Wertzeichenfälschung
- §§ 146 ff. (Geldfälschung)