Umwandlungsgesetz
Drittes Buch - Spaltung (§§ 123 - 173) |
Zweiter Teil - Besondere Vorschriften (§§ 138 - 173) |
Neunter Abschnitt - Ausgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften (§§ 168 - 173) |
Zitiervorschläge
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§ 168Möglichkeit der Ausgliederung
§ 169Ausgliederungs-
bericht; Ausgliederungs-
beschluß § 170Sachgründungsbericht und Gründungsbericht § 171Wirksamwerden der Ausgliederung § 172Haftung der Körperschaft oder des Zusammenschlusses § 173Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten
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bericht; Ausgliederungs-
beschluß § 170Sachgründungsbericht und Gründungsbericht § 171Wirksamwerden der Ausgliederung § 172Haftung der Körperschaft oder des Zusammenschlusses § 173Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten
Rechtsprechung zu § 172 UmwG
3 Entscheidungen zu § 172 UmwG in unserer Datenbank:
- LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 (1) Sa 1/03
Auswirkung der Umwandlung eines öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmens ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03
Übergang von Versorgungsverbindlichkeiten bei einer Spaltung zur Aufnahme (§ 168 ...
- BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03
- VG Frankfurt/Main, 20.03.2003 - 1 E 5484/02
Gesamtrechtsnachfolge durch Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz