Umwandlungsgesetz
Drittes Buch - Spaltung (§§ 123 - 173) |
Zweiter Teil - Besondere Vorschriften (§§ 138 - 173) |
Neunter Abschnitt - Ausgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften (§§ 168 - 173) |
Die Wirkungen der Ausgliederung nach § 131 treten mit deren Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers oder mit der Eintragung des neuen Rechtsträgers ein.
bericht; Ausgliederungs-
beschluß § 170Sachgründungsbericht und Gründungsbericht § 171Wirksamwerden der Ausgliederung § 172Haftung der Körperschaft oder des Zusammenschlusses § 173Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten
Rechtsprechung zu § 171 UmwG
19 Entscheidungen zu § 171 UmwG in unserer Datenbank:
- VG Berlin, 05.07.2018 - 10 K 298.16
Anordnung bodenrechtlicher Maßnahmen nach einer Umwandlung; Störereigenschaft; ...
- LG Tübingen, 17.07.1997 - 2 KfHT 8/96
Anmeldung der Eintragung einer Unternehmensverschmelzung ins Handelsregister; ...
- BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 416/99
Betriebsübergang und Umwandlung - Kreiskrankenhaus
Zum selben Verfahren:
- LAG Niedersachsen, 31.05.1999 - 5 Sa 2390/98
Bestehen des Personalrats bei Ausgliederung eines Krankenhauses
- LAG Niedersachsen, 31.05.1999 - 5 Sa 2390/98
- BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 406/99
Betriebsübergang und Umwandlung - Kreiskrankenhaus
Zum selben Verfahren:
- LAG Niedersachsen, 31.05.1999 - 5 Sa 2389/98
Klage eines Arbeitnehmers (Arzt) gegen die vom Arbeitgeber ausgesprochene ...
- LAG Niedersachsen, 31.05.1999 - 5 Sa 2389/98
- BFH, 29.09.2005 - II B 23/04
Eigentumsübergang an Grundstücken durch Umwandlungen kraft Gesetzes als ...
- BFH, 29.09.2005 - II R 23/04
Zeitpunkt der Verwirklichung beim Grunderwerb durch Umwandlung
- BayObLG, 09.06.2000 - 3Z BR 92/00
Gerichtliche Bestimmung von Aufsichtsratsmitgliedern einer GmbH
- OLG Celle, 20.11.1997 - 9 W 119/97
Verschmelzung einer GmbH auf den nicht voll-kaufmännischen Alleingesellschafter