Umwandlungsgesetz
Zweites Buch - Verschmelzung (§§ 2 - 122m) |
Zweiter Teil - Besondere Vorschriften (§§ 39 - 122m) |
Fünfter Abschnitt - Verschmelzung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften (§§ 79 - 98) |
Zweiter Unterabschnitt - Verschmelzung durch Neugründung (§§ 96 - 98) |
Zitiervorschläge
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§ 96Anzuwendende Vorschriften
§ 97Pflichten der Vertretungsorgane der übertragenden Rechtsträger
§ 98Verschmelzungs-
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