Urheberrechtsgesetz
Teil 1 - Urheberrecht (§§ 1 - 69g) |
Abschnitt 6 - Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen (§§ 44a - 63a) |
Unterabschnitt 2 - Vergütung der nach den §§ 53, 60a bis 60f erlaubten Vervielfältigungen (§§ 54 - 54h) |
(1) 1Der Urheber kann von dem nach § 54 oder § 54b zur Zahlung der Vergütung Verpflichteten Auskunft über Art und Stückzahl der im Geltungsbereich dieses Gesetzes veräußerten oder in Verkehr gebrachten Geräte und Speichermedien verlangen. 2Die Auskunftspflicht des Händlers erstreckt sich auch auf die Benennung der Bezugsquellen; sie besteht auch im Fall des § 54b Abs. 3 Nr. 1. 3§ 26 Abs. 7 gilt entsprechend.
(2) Der Urheber kann von dem Betreiber eines Geräts in einer Einrichtung im Sinne des § 54c Abs. 1 die für die Bemessung der Vergütung erforderliche Auskunft verlangen.
(3) Kommt der zur Zahlung der Vergütung Verpflichtete seiner Auskunftspflicht nicht, nur unvollständig oder sonst unrichtig nach, so kann der doppelte Vergütungssatz verlangt werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 07.07.2008
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.09.2008 | Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums | 07.07.2008 | |
01.01.2008 | Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft | 26.10.2007 |
gesellschaften; Handhabung der Mitteilungen
Rechtsprechung zu § 54f UrhG
48 Entscheidungen zu § 54f UrhG in unserer Datenbank:
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Auskunftserteilung, Richtlinienkonforme Auslegung, Feststellungsinteresse, ...
- BGH, 31.10.2018 - I ZR 224/17
Ausschließliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts München für die Frage nach ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 22.11.2017 - 4 U 62/17
Negative Feststellungsklage gegen eine Verwertungsgesellschaft über die Erfüllung ...
- OLG Stuttgart, 22.11.2017 - 4 U 62/17
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Vergütungspflicht für Vervielfältigungsgeräte und Speichermedien; Anspruch des ...
- OLG München, 14.07.2022 - 6 Sch 38/18
Keine urheberrechtliche Auskunfts- und Vergütungspflicht bei Vertrieb an ...
- OLG München, 16.09.2021 - 6 Sch 77/19
Keine urheberrechtliche Vergütungspflicht von Online-Plattformbetreibern
Zum selben Verfahren:
- BGH, 10.11.2022 - I ZR 10/22
rakuten.de
- BGH, 10.11.2022 - I ZR 10/22
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Gerätevergütung für PCs mit eingebauter Festplatte
- BGH, 16.03.2017 - I ZR 35/15
externe Festplatten - Urheberrechtliche Gerätevergütung: Grundlage der ...
- BGH, 18.05.2017 - I ZR 21/16
Anspruch auf Gerätevergütung bei Inverkehrbringen eines "Musik-Handys"
Querverweise
Auf § 54f UrhG verweisen folgende Vorschriften:
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Urheberrecht
- Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen
- Vergütung der nach den §§ 53, 60a bis 60f erlaubten Vervielfältigungen
- § 54h (Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen)
- Verwandte Schutzrechte
- Schutz bestimmter Ausgaben
- § 71 (Nachgelassene Werke)