Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ist mit Wirkung vom 01.06.2016 aufgehoben worden.
Siehe nun Verwertungsgesellschaftengesetz (Art. 1 des VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes)

Urheberrechtswahrnehmungsgesetz

   Vierter Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen (§§ 21 - 28)   
Gliederung
Außer Kraft
Zitiervorschläge
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__paste_bez____paste_norm__ UrhWG (https://dejure.org/gesetze/UrhWG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ UrhWG
__paste_bez____paste_norm__ Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/UrhWG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Urheberrechtswahrnehmungsgesetz
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Textdarstellung

  

§ 26
Aufgehobene Vorschriften

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes werden folgende Vorschriften aufgehoben, soweit sie nicht bereits außer Kraft getreten sind:

1. das Gesetz über Vermittlung von Musikaufführungsrechten vom 4. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 452);
2. die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Vermittlung von Musikaufführungsrechten vom 15. Februar 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 100).
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