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   BFH, 11.10.2023 - I R 37/20   

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BFH, 11.10.2023 - I R 37/20 (https://dejure.org/2023,42087)
BFH, Entscheidung vom 11.10.2023 - I R 37/20 (https://dejure.org/2023,42087)
BFH, Entscheidung vom 11. Oktober 2023 - I R 37/20 (https://dejure.org/2023,42087)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 1 Abs 3 S 3, DBA NOR Art 18 Abs 1, AEUV Art 21, EStG § 49 Abs 1 Nr 7, EStG § 1 Abs 4, EStG VZ 2017, GG Art 3 Abs 1, AEUV Art 45, EGRL 38/2004
    Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht bei Bezug einer Sozialversicherungsrente und Wohnsitz in Norwegen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 3 S 3 EStG 2009, Art 18 Abs 1 DBA NOR vom 24.06.2013, Art 21 AEUV, § 49 Abs 1 Nr 7 EStG 2009, § 1 Abs 4 EStG 2009
    Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht bei Bezug einer Sozialversicherungsrente und Wohnsitz in Norwegen

  • IWW

    § 1 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes, § ... 1 Abs. 3 EStG, § 1 Abs. 3 Satz 3 EStG, § 122 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO, § 49 EStG, § 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG, § 1 Abs. 4 EStG, § 1 Abs. 3 Satz 1 EStG, Art. 18 Abs. 1 DBA-Norwegen, Art. 23 Abs. 1 Buchst. a DBA-Norwegen, § 1 Abs. 3 Satz 2, 3 EStG, § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG, § 1 Abs. 3 Satz 5 EStG, § 50 Abs. 4 Satz 4 EStG, Verordnung (EG) Nr. 2894/94, Art. 21 AEUV, Richtlinie 2004/38/EG, Art. 18 Abs. 1 AEUV, Art. 1 Nr. 1 des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 158/2007, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Abstrakte Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts aufgrund der Regelungen eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerun; Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht bei Bezug einer Sozialversicherungsrente und Wohnsitz in Norwegen

  • Betriebs-Berater

    Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht bei Bezug einer Sozialversicherungsrente und Wohnsitz in Norwegen

  • rewis.io

    Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht bei Bezug einer Sozialversicherungsrente und Wohnsitz in Norwegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht bei Bezug einer Sozialversicherungsrente und Wohnsitz in Norwegen

  • rechtsportal.de

    Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht bei Bezug einer Sozialversicherungsrente und Wohnsitz in Norwegen

  • datenbank.nwb.de

    Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht bei Bezug einer Sozialversicherungsrente und Wohnsitz in Norwegen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Abstrakt oder konkret - wie ist eine Beschränkung nach dem DBA bei § 1 Abs. 3 EStG zu verstehen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die in Norwegen bezogene deutsche Rente - und die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Sonstiges (3)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 1 Abs 3 S 3 ; AEUV Art 21 ; DBA NOR Art 18 Abs 1

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 1 Abs 3 S 3, AEUV Art 21, DBA NOR Art 18 Abs 1
    Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Unbeschränkte Steuerpflicht, Rente

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 09.11.2006 - C-520/04

    Turpeinen - Freizügigkeit - Einkommensteuer - Ruhegehalt - Höhere Besteuerung von

    Auszug aus BFH, 11.10.2023 - I R 37/20
    Zu dieser Regelung hat der EuGH entschieden, dass sich eine Person, die ihr komplettes Berufsleben in ihrem Herkunftsstaat (hier: Deutschland) verbracht hat und den Wohnsitz erst nach Eintritt in den Ruhestand in den jetzigen Wohnsitzstaat (hier: Norwegen) verlegt, nicht auf diese Vorschrift berufen kann (Urteil Turpeinen vom 09.11.2006 - C-520/04, EU:C:2006:703, Rz 13 ff.; bestätigt durch Urteile Hirvonen vom 19.11.2015 - C-632/13, EU:C:2015:765, Rz 21 sowie Kohll und Kohll-Schlesser vom 26.05.2016 - C-300/15, EU:C:2016:361, Rz 26).

    Sie biete entsprechend der Rechtsprechung des EuGH zur Anwendung von Art. 18 Abs. 1 AEUV im Bereich der Verwirklichung von Grundfreiheiten (Urteil Gravier/Ville de Liège vom 13.02.1985 - C-293/83, EU:C:1985:69) einen Schutz vor Diskriminierung, die der Kläger bei Berücksichtigung der Grundsätze, die der EuGH in der Entscheidung Turpeinen (Urteil vom 09.11.2006 - C-520/04, EU:C:2006:703) aufgestellt habe, durch § 1 Abs. 3 Satz 3 EStG (im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Protokolls zu Art. 18 Abs. 1 DBA-Norwegen für die Erhebung von Steuern ab 2015) in Form einer Verletzung seines Rechts auf allgemeine Freizügigkeit in diskriminierender Weise erleide, da die Vorschrift ihn im Streitfall ausschließlich deswegen steuerlich schlechterstelle, weil er von seinem Recht auf Ausübung der allgemeinen Freizügigkeit (Umzug nach Norwegen in 2008 und anschließend dortiger Aufenthalt) Gebrauch gemacht habe.

    Unabhängig von der Frage, ob die Freizügigkeit in diesem Sinne einen über das EWR-spezifische allgemeine Freizügigkeitsrecht der Arbeitnehmer beziehungsweise das allgemeine Niederlassungsrecht hinausreichenden Anwendungsbereich hat, geht allerdings schon der auf den Vergleich mit der Entscheidungskonstellation in der EuGH-Rechtssache Turpeinen (Urteil vom 09.11.2006 - C-520/04, EU:C:2006:703) beruhende Vorwurf einer tatbestandsrelevanten Diskriminierung fehl.

  • EFTA-Gerichtshof, 27.06.2014 - E-26/13

    Íslenska ríkið v Atli Gunnarsson - Free movement of persons - Article 28 EEA -

    Auszug aus BFH, 11.10.2023 - I R 37/20
    Es ist zwar nicht in Abrede zu stellen, dass ein Art. 21 AEUV entsprechendes Freizügigkeitsrecht auch solchen Personen zusteht, die in einem EWR-Staat wohnhaft sind (der Kläger verweist auf die Urteile des EFTA-Court vom 27.06.2014 - E-26/13 Island ./. Atli Gunnarsson; vom 26.07.2016 - E-28/15 Yankuba Jabbi ./. Norwegen und vom 13.05.2020 - E-4/19 Campbell ./. Norwegen).

    Allenfalls wird man dem Wohnsitzstaat, der abkommensrechtlich dem Quellenstaat ein (begrenztes) Besteuerungsrecht zugestanden hat, die Aufgabe zuweisen können, die wirtschaftliche Belastung des seine Freizügigkeit in Anspruch nehmenden Steuerpflichtigen im Rahmen der eigenen Steuerveranlagung auszugleichen (siehe auch die Verpflichtung zum Ausgleich steuerlicher Benachteiligungen in der Fallsituation in EFTA-Court vom 27.06.2014 - E-26/13 Island ./. Atli Gunnarsson).

  • BFH, 22.02.2023 - I R 45/19

    Verfassungsgemäße Besteuerung eines Grenzgängers nach dem sog.

    Auszug aus BFH, 11.10.2023 - I R 37/20
    Die Grundlinien dieser gesetzlichen Umsetzung begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (z.B. --auch mit Blick auf § 1a EStG-- Senatsurteil vom 22.03.2023 - I R 45/19, BFH/NV 2023, 947, Rz 36 ff.).

    Nicht zuletzt kann ausgeschlossen werden, dass dem Freizügigkeitsrecht die Wirkung zukommen kann, die im Augenblick der konkreten Ausübung der grenzüberschreitenden Freizügigkeit geltende Rechtslage vor künftigen relevanten Rechtsänderungen (hier mit Blick auf die abkommensrechtliche [Neu-]Justierung des Besteuerungsrechts; s.a. Senatsurteil vom 22.03.2023 - I R 45/19, BFH/NV 2023, 947, Rz 34) auf Dauer zu bewahren (Rechtsgedanke aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.02.2002 - 2 BvR 305/93, 2 BvR 348/93, BVerfGE 105, 17).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 10.09.2020 - 2 K 380/19

    Fiktiv unbeschränkte Steuerpflicht: Konkrete oder abstrakte Auslegung der Passage

    Auszug aus BFH, 11.10.2023 - I R 37/20
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 10.09.2020 - 2 K 380/19 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) Mecklenburg-Vorpommern gab der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage statt (Urteil vom 10.09.2020 - 2 K 380/19, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2021, 279).

  • EuGH, 13.02.1985 - 293/83

    Gravier / Ville de Liège

    Auszug aus BFH, 11.10.2023 - I R 37/20
    Sie biete entsprechend der Rechtsprechung des EuGH zur Anwendung von Art. 18 Abs. 1 AEUV im Bereich der Verwirklichung von Grundfreiheiten (Urteil Gravier/Ville de Liège vom 13.02.1985 - C-293/83, EU:C:1985:69) einen Schutz vor Diskriminierung, die der Kläger bei Berücksichtigung der Grundsätze, die der EuGH in der Entscheidung Turpeinen (Urteil vom 09.11.2006 - C-520/04, EU:C:2006:703) aufgestellt habe, durch § 1 Abs. 3 Satz 3 EStG (im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Protokolls zu Art. 18 Abs. 1 DBA-Norwegen für die Erhebung von Steuern ab 2015) in Form einer Verletzung seines Rechts auf allgemeine Freizügigkeit in diskriminierender Weise erleide, da die Vorschrift ihn im Streitfall ausschließlich deswegen steuerlich schlechterstelle, weil er von seinem Recht auf Ausübung der allgemeinen Freizügigkeit (Umzug nach Norwegen in 2008 und anschließend dortiger Aufenthalt) Gebrauch gemacht habe.
  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Auszug aus BFH, 11.10.2023 - I R 37/20
    Nicht zuletzt kann ausgeschlossen werden, dass dem Freizügigkeitsrecht die Wirkung zukommen kann, die im Augenblick der konkreten Ausübung der grenzüberschreitenden Freizügigkeit geltende Rechtslage vor künftigen relevanten Rechtsänderungen (hier mit Blick auf die abkommensrechtliche [Neu-]Justierung des Besteuerungsrechts; s.a. Senatsurteil vom 22.03.2023 - I R 45/19, BFH/NV 2023, 947, Rz 34) auf Dauer zu bewahren (Rechtsgedanke aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.02.2002 - 2 BvR 305/93, 2 BvR 348/93, BVerfGE 105, 17).
  • EuGH, 30.04.2020 - C-168/19

    Die italienische Steuerregelung, die sich aus dem Abkommen Italien-Portugal zur

    Auszug aus BFH, 11.10.2023 - I R 37/20
    Eine Vergleichbarkeit mit einem in Deutschland ansässigen Bezieher von DRVB-Einkünften, der nur in seinem Quellen- und Wohnsitzstaat nach Maßgabe unbeschränkter Steuerpflicht besteuert wird, besteht nicht; es geht damit nicht entscheidungserheblich um den Umstand, dass der Kläger als Steuerpflichtiger mit deutscher Staatsangehörigkeit zwar in einem anderen Staat (hier: Norwegen) lebt, nahezu die gesamten von ihm erzielten Einkünfte jedoch aus Deutschland zufließen (siehe allgemein zur Freistellung von abkommensrechtlichen Maßgaben der Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse vom Diskriminierungsvorwurf bei der Besteuerung des Ruhegehalts EuGH-Urteil Istituto nazionale della previdenza sociale vom 30.04.2020 - C-168/19 und C-169/19, EU:C:2020:338).
  • EFTA-Gerichtshof, 26.07.2016 - E-28/15

    Yankuba Jabbi v The Norwegian Government, represented by the Immigration Appeals

    Auszug aus BFH, 11.10.2023 - I R 37/20
    Es ist zwar nicht in Abrede zu stellen, dass ein Art. 21 AEUV entsprechendes Freizügigkeitsrecht auch solchen Personen zusteht, die in einem EWR-Staat wohnhaft sind (der Kläger verweist auf die Urteile des EFTA-Court vom 27.06.2014 - E-26/13 Island ./. Atli Gunnarsson; vom 26.07.2016 - E-28/15 Yankuba Jabbi ./. Norwegen und vom 13.05.2020 - E-4/19 Campbell ./. Norwegen).
  • EFTA-Gerichtshof, 13.05.2020 - E-4/19

    Campbell v The Norwegian Government - Request for an Advisory Opinion from the

    Auszug aus BFH, 11.10.2023 - I R 37/20
    Es ist zwar nicht in Abrede zu stellen, dass ein Art. 21 AEUV entsprechendes Freizügigkeitsrecht auch solchen Personen zusteht, die in einem EWR-Staat wohnhaft sind (der Kläger verweist auf die Urteile des EFTA-Court vom 27.06.2014 - E-26/13 Island ./. Atli Gunnarsson; vom 26.07.2016 - E-28/15 Yankuba Jabbi ./. Norwegen und vom 13.05.2020 - E-4/19 Campbell ./. Norwegen).
  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus BFH, 11.10.2023 - I R 37/20
    cc) Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung als Regelungszweck der zweistufigen Wertgrenzenermittlung (Ermittlung der Summe der Welteinkünfte [Summe sämtlicher Einkünfte unabhängig davon, ob sie im In- oder Ausland erzielt wurden, unter Annahme einer unbeschränkten Einkommensteuerpflicht]; sodann Ermittlung der Einkünfte, die der deutschen Einkommensteuer unterliegen beziehungsweise nicht unterliegen - s. z.B. Senatsurteil vom 01.06.2022 - I R 3/18, BFHE 277, 246, BStBl II 2023, 230) auf die notwendige Umsetzung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- (früher Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften) verwiesen (grundlegend EuGH-Urteil Schumacker vom 14.02.1995 - C-279/93, EU:C:1995:31).
  • EuGH, 21.12.2016 - C-503/14

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 21, 45 und

  • BFH, 01.10.2014 - I R 18/13

    Zusammenveranlagung bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht: Berechnung der

  • BFH, 12.08.2015 - I R 18/14

    Fiktive unbeschränkte Einkommensteuerpflicht: Einbeziehung von der

  • BFH, 01.06.2022 - I R 3/18

    Behandlung ausländischer Krankengeldzahlungen und Kapitaleinkünfte im Rahmen der

  • BFH, 13.11.2002 - I R 67/01

    Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

  • EuGH, 12.07.2012 - C-269/09

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG, 39

  • BFH, 20.08.2003 - I R 72/02

    Berechnung der Einkunftsgrenzen i.S.d. § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG

  • EuGH, 26.05.2016 - C-300/15

    Kohll und Kohll-Schlesser - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 21 und 45 AEUV -

  • EuGH, 19.11.2015 - C-632/13

    Hirvonen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Gleichbehandlung -

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