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   BFH, 20.09.2022 - VIII B 82/21   

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https://dejure.org/2022,26837
BFH, 20.09.2022 - VIII B 82/21 (https://dejure.org/2022,26837)
BFH, Entscheidung vom 20.09.2022 - VIII B 82/21 (https://dejure.org/2022,26837)
BFH, Entscheidung vom 20. September 2022 - VIII B 82/21 (https://dejure.org/2022,26837)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1 S 1 Halbs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, BGB § 133, BGB § 157, ZPO § 293
    Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens im Rahmen der Vertragsauslegung des FG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 Halbs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 133 BGB
    Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens im Rahmen der Vertragsauslegung des FG

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 81 Abs. 1 Satz 2 FGO, §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, Art. 27 Abs. 1 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, 157 BGB, § 155 FGO, § 293 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Verzicht auf eine Beweiserhebung zu einem entscheidungserheblichen Sachverhalt; Wirkung einer Wahrunterstellung

  • rewis.io

    Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens im Rahmen der Vertragsauslegung des FG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens im Rahmen der Vertragsauslegung des FG

  • rechtsportal.de

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Verzicht auf eine Beweiserhebung zu einem entscheidungserheblichen Sachverhalt; Wirkung einer Wahrunterstellung

  • datenbank.nwb.de

    Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens im Rahmen der Vertragsauslegung des FG

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertragsauslegung durch das Finanzgericht - und seine Überprüfung durch den Bundesfinanzhof

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 31.01.2019 - VIII B 41/18

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz -

    Auszug aus BFH, 20.09.2022 - VIII B 82/21
    bb) Soweit die Kläger der Auffassung sind, das FG habe den als wahr unterstellten Sachverhalt bei der Auslegung der zwischen dem Kläger und der P abgeschlossenen Vereinbarung der "Loan Agreements" und der Durchführung der Kapitalanlage eine größere Bedeutung bei deren Auslegung beimessen müssen, weil die vom Zeugen A erteilten Informationen die Sicht des Klägers über den Inhalt der abgeschlossenen Vereinbarung geprägt hätten, rügen die Kläger jedoch eine fehlerhafte Beweiswürdigung und Auslegungsfehler des FG bei der Bestimmung des Vertragsinhalts zwischen dem Kläger und der P. Die Sachverhaltswürdigung und Vertragsauslegung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und der Prüfung des BFH im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 09.09.2013 - III B 26/13, BFH/NV 2014, 46; vom 31.01.2019 - VIII B 41/18, BFH/NV 2019, 702, Rz 19).

    Hierin liegt wiederum die im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren unbeachtliche Rüge eines materiell-rechtlichen Fehlers des FG bei der tatsächlichen Würdigung des Streitfalls (BFH-Beschluss in BFH/NV 2019, 702, Rz 19), nicht jedoch eines Sachaufklärungsverstoßes.

    aa) Von einer beantragten Beweiserhebung kann abgesehen werden, wenn der Beweisantrag unsubstantiiert ist, was insbesondere dann der Fall ist, wenn der Beweisantrag lediglich auf eine weitere Ermittlung bzw. Ausforschung abzielt und nicht erkennen lässt, welche entscheidungserheblichen Tatsachen bezeugt werden sollen, oder die unter Beweis gestellten Tatsachen so ungenau bezeichnet, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder so unbestimmt ist, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 06.09.2005 - IV B 14/04, BFH/NV 2005, 2166; in BFH/NV 2019, 702, Rz 16).

  • BFH, 07.12.2017 - IV R 23/14

    Beachtung des Internationalen Privatrechts auch im Steuerrecht

    Auszug aus BFH, 20.09.2022 - VIII B 82/21
    Das deutsche Gericht hat das ausländische Recht so anzuwenden, wie es die Gerichte des ausländischen Staates auslegen und anwenden (BFH-Urteil vom 07.12.2017 - IV R 23/14, BFHE 260, 312, BStBl II 2018, 444, Rz 27, 28).

    Die Rüge eines solchen Verstoßes zielt auf den Verstoß gegen materielles Bundesrecht ab (BFH-Urteil in BFHE 260, 312, BStBl II 2018, 444, Rz 33 f.).

  • BFH, 15.12.2008 - IX B 39/08

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Beurteilung des Übergangs des

    Auszug aus BFH, 20.09.2022 - VIII B 82/21
    Bei der Prüfung, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, ist der --ggf. auf einer anderen Vertragsauslegung und Sachverhaltswürdigung beruhende-- materiell-rechtliche Standpunkt des FG zugrunde zu legen (BFH-Beschluss vom 15.12.2008 - IX B 39/08, juris, unter 2.b).

    Eine (vermeintlich im Widerspruch zum Akteninhalt stehende) unzutreffende Vertragsauslegung durch das FG betrifft die Verletzung materiellen Rechts; die damit geltend gemachte fehlerhafte Rechtsanwendung vermag die Zulassung der Revision nicht zu rechtfertigen (BFH-Beschluss vom 15.12.2008 - IX B 39/08, juris, unter 1. und 2.a).

  • BFH, 16.03.2022 - VIII R 24/19

    Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der

    Auszug aus BFH, 20.09.2022 - VIII B 82/21
    Bei der Prüfung der Frage, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, ist auf den materiellen Rechtsstandpunkt des FG abzustellen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 29.06.2011 - X B 242/10, BFH/NV 2011, 1715, m.w.N.; BFH-Urteil vom 16.03.2022 - VIII R 24/19, BFHE 276, 127, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2022, 1147, Rz 22, 25).

    Es darf insbesondere nicht von einem anderen als dem unter Beweis gestellten Sachverhalt ausgehen oder einen Sachverhalt zugrunde legen, durch den das Beweisvorbringen in seiner Bedeutung abgeschwächt oder irrelevant wird (BFH-Urteil in DStR 2022, 1147, Rz 27).

  • BFH, 12.02.2018 - X B 64/17

    Sachaufklärungspflicht - vorweggenommene Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 20.09.2022 - VIII B 82/21
    Ein Verfahrensmangel liegt vor, wenn das FG einen entscheidungserheblichen Beweisantrag übergeht (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12.02.2018 - X B 64/17, BFH/NV 2018, 538, Rz 10, 11).

    Liegen diese Ausnahmetatbestände nicht vor, muss das FG angebotene Beweisunterlagen auch dann entgegennehmen und würdigen, wenn es nicht davon ausgeht, dass diese die im Beweisantrag enthaltene Tatsachenbehauptung bestätigen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2018, 538, Rz 12).

  • BFH, 22.03.2018 - X R 5/16

    Steuerliche Berücksichtigung von Zuwendungen an eine in der EU belegene Kirche

    Auszug aus BFH, 20.09.2022 - VIII B 82/21
    Aufgrund einer entsprechenden Verfahrensrüge ist zu prüfen, ob das FG die Ermittlungen frei von Verfahrensmängeln durchgeführt hat, insbesondere das ihm eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausgeübt und die ihm eröffneten Erkenntnisquellen genutzt hat (BFH-Urteile vom 22.03.2018 - X R 5/16, BFHE 261, 132, BStBl II 2018, 651, Rz 22 ff.; vom 27.03.2019 - I R 33/16, BFH/NV 2020, 201, Rz 53; BFH-Beschluss vom 17.07.2019 - II B 35-37/18, BFHE 265, 14, BStBl II 2020, 394, Rz 18).
  • BFH, 27.03.2019 - I R 33/16

    Steuerpflicht von Erträgen aus Schneeballsystem - Einschränkungen der

    Auszug aus BFH, 20.09.2022 - VIII B 82/21
    Aufgrund einer entsprechenden Verfahrensrüge ist zu prüfen, ob das FG die Ermittlungen frei von Verfahrensmängeln durchgeführt hat, insbesondere das ihm eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausgeübt und die ihm eröffneten Erkenntnisquellen genutzt hat (BFH-Urteile vom 22.03.2018 - X R 5/16, BFHE 261, 132, BStBl II 2018, 651, Rz 22 ff.; vom 27.03.2019 - I R 33/16, BFH/NV 2020, 201, Rz 53; BFH-Beschluss vom 17.07.2019 - II B 35-37/18, BFHE 265, 14, BStBl II 2020, 394, Rz 18).
  • BFH, 17.07.2019 - II B 35/18

    Keine Verletzung der richterlichen Hinweispflicht

    Auszug aus BFH, 20.09.2022 - VIII B 82/21
    Aufgrund einer entsprechenden Verfahrensrüge ist zu prüfen, ob das FG die Ermittlungen frei von Verfahrensmängeln durchgeführt hat, insbesondere das ihm eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausgeübt und die ihm eröffneten Erkenntnisquellen genutzt hat (BFH-Urteile vom 22.03.2018 - X R 5/16, BFHE 261, 132, BStBl II 2018, 651, Rz 22 ff.; vom 27.03.2019 - I R 33/16, BFH/NV 2020, 201, Rz 53; BFH-Beschluss vom 17.07.2019 - II B 35-37/18, BFHE 265, 14, BStBl II 2020, 394, Rz 18).
  • BFH, 26.06.2021 - VIII B 46/20

    Überraschungsentscheidung des FG durch Saldierung mit einer zuvor nicht

    Auszug aus BFH, 20.09.2022 - VIII B 82/21
    § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist danach z.B. verletzt, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem schriftlich festgehaltenen Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder sonst Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt geblieben sind (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26.06.2021 - VIII B 46/20, BFH/NV 2021, 1511, Rz 23, m.w.N.).
  • BFH, 23.07.2020 - VIII B 157/19

    Aufwendungen zur Abwehr eines Überbaus auf einem vermieteten Grundstück

    Auszug aus BFH, 20.09.2022 - VIII B 82/21
    Die Entscheidung des FG muss jedoch nach dessen materiell-rechtlichem Standpunkt auf dem Verstoß gegen den klaren Akteninhalt oder der Nichtberücksichtigung einer Tatsache oder des Beteiligtenvortrags beruhen können (BFH-Beschluss vom 23.07.2020 - VIII B 157/19, BFH/NV 2021, 10, Rz 15).
  • BFH, 18.03.2021 - VIII B 76/20

    Verfahrensfehler bei Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

  • BFH, 27.11.2017 - IX B 144/16

    Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden - Bewertungsmethode

  • BFH, 17.07.2014 - XI B 87/13

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags gegenüber einer Sozietät -

  • BFH, 29.06.2011 - X B 242/10

    Durchgreifende Verfahrensrüge unterlassener Sachaufklärung - kein Verlust des

  • BFH, 06.09.2005 - IV B 14/04

    NZB: Ausforschungsbeweis

  • BFH, 09.09.2013 - III B 26/13

    Nichtzulassungsbeschwerde: Vorliegen eines Verzichts auf mündliche Verhandlung -

  • BFH, 16.01.2024 - VII R 24/22

    Anonymitätsgrundsatz und Überdenkungsverfahren in der Steuerberaterprüfung

    Bei der Prüfung der Frage, ob eine verfahrensfehlerhafte Verletzung der Sachaufklärungspflicht vorliegt, ist zudem auf den materiellen Rechtsstandpunkt des FG abzustellen (BFH-Beschluss vom 20.09.2022 - VIII B 82/21, Rz 4).
  • BFH, 10.01.2024 - XI B 13/22

    Zur Unternehmereigenschaft einer Holdinggesellschaft

    § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist danach zum Beispiel verletzt, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem schriftlich festgehaltenen Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder sonst Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt geblieben sind (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26.06.2021 - VIII B 46/20, BFH/NV 2021, 1511, Rz 23; vom 20.09.2022 - VIII B 82/21, BFH/NV 2022, 1295, Rz 27; jeweils m.w.N.).

    Bei der Prüfung, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, ist der --gegebenenfalls auf einer anderen Vertragsauslegung und Sachverhaltswürdigung beruhende-- materiell-rechtliche Standpunkt des FG zugrunde zu legen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15.12.2008 - IX B 39/08, juris, unter 2.b; vom 20.09.2022 - VIII B 82/21, BFH/NV 2022, 1295, Rz 27).

  • BFH, 10.01.2024 - XI B 24/22

    Keine Verletzung der Neutralitätspflicht durch Hinweis auf einen begünstigenden

    § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist danach zum Beispiel verletzt, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem schriftlich festgehaltenen Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder sonst Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt geblieben sind (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26.06.2021 - VIII B 46/20, BFH/NV 2021, 1511, Rz 23; vom 20.09.2022 - VIII B 82/21, BFH/NV 2022, 1295, Rz 27; jeweils m.w.N.).

    Bei der Prüfung, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, ist der --gegebenenfalls auf einer anderen Vertragsauslegung und Sachverhaltswürdigung beruhende-- materiell-rechtliche Standpunkt des FG zugrunde zu legen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15.12.2008 - IX B 39/08, juris, unter 2.b; vom 20.09.2022 - VIII B 82/21, BFH/NV 2022, 1295, Rz 27).

  • FG Baden-Württemberg, 06.10.2022 - 12 K 1692/20

    Stille Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers - Abgrenzung von Einkünften

    Im Streitfall handelt es sich um eine reine Auslegung des Gesellschaftsvertrags vom 06.12.2010, die dem Finanzgericht als Tatsacheninstanz obliegt und die grundsätzlich nicht revisibel ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20.09.2022 - VIII B 82/21, juris; vom 29.10.2008 - IV B 134/07, juris).
  • BFH, 05.04.2023 - V R 5/22

    Zur Beweisaufnahme im finanzgerichtlichen Verfahren

    Ein substantiierter Beweisantrag setzt voraus, dass das Beweisthema und das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme in Bezug auf einzelne konkrete Tatsachen genau angegeben werden (BFH-Beschluss vom 20.09.2022 - VIII B 82/21, BFH/NV 2022, 1295, Rz 13 f.).
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