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   BFH, 30.04.2022 - X B 130/21   

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https://dejure.org/2022,21766
BFH, 30.04.2022 - X B 130/21 (https://dejure.org/2022,21766)
BFH, Entscheidung vom 30.04.2022 - X B 130/21 (https://dejure.org/2022,21766)
BFH, Entscheidung vom 30. April 2022 - X B 130/21 (https://dejure.org/2022,21766)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 92a Abs 1 S 1, EStG § ... 92a Abs 1 S 5, EStG § 93 Abs 4, AltZertG § 1 Abs 1a S 1 Nr 2 Halbs 2, ZPO § 295 Abs 1, ZPO § 370 Abs 1, GG Art 103 Abs 1, FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013, EStG VZ 2014
    Altersvorsorge-Eigenheimbetrag: Höchstzeitraum für die Aufnahme der Selbstnutzung der begünstigten Wohnung; Rügeverlust nach § 295 ZPO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 92a Abs 1 S 1 EStG 2009, § 92a Abs 1 S 5 EStG 2009, § 93 Abs 4 EStG 2009, § 1 Abs 1a S 1 Nr 2 Halbs 2 AltZertG, § 295 Abs 1 ZPO
    Altersvorsorge-Eigenheimbetrag: Höchstzeitraum für die Aufnahme der Selbstnutzung der begünstigten Wohnung; Rügeverlust nach § 295 ZPO

  • IWW

    § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG), § ... 10a des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 AltZertG, § 93 Abs. 4 EStG, § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG, § 92a Abs. 1 Satz 5 EStG, § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 92a Abs. 1 EStG, § 10e Abs. 6 EStG, § 10i EStG, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 76 Abs. 1 FGO, § 295 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 155 Satz 1 FGO, § 295 ZPO, § 295 Abs. 1 ZPO, § 82 FGO, § 370 Abs. 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 10a EStG, § 37 Abs. 2 der Abgabenordnung, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Rüge unzureichender Sachaufklärung; Verlust des Rügerechts; Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs in Gestalt der sogenannten Beachtungspflicht; Reichweite eines Gehörsanspruchs

  • rewis.io

    Altersvorsorge-Eigenheimbetrag: Höchstzeitraum für die Aufnahme der Selbstnutzung der begünstigten Wohnung; Rügeverlust nach § 295 ZPO

  • Betriebs-Berater

    Altersvorsorge-Eigenheimbetrag: Höchstzeitraum für die Aufnahme der Selbstnutzung der begünstigten Wohnung; Rügeverlust nach § 295 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersvorsorge-Eigenheimbetrag: Höchstzeitraum für die Aufnahme der Selbstnutzung der begünstigten Wohnung; Rügeverlust nach § 295 ZPO

  • rechtsportal.de

    Altersvorsorge-Eigenheimbetrag: Höchstzeitraum für die Aufnahme der Selbstnutzung der begünstigten Wohnung; Rügeverlust nach § 295 ZPO

  • datenbank.nwb.de

    Altersvorsorge-Eigenheimbetrag: Höchstzeitraum für die Aufnahme der Selbstnutzung der begünstigten Wohnung; Rügeverlust nach § 295 ZPO

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Verlust des Rügerechts - im Finanzgerichtsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und die Beachtungspflicht des Gerichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revisionszulassung - wegen grundsätzlicher Bedeutung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 13.03.2015 - X B 138/14

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BFH, 30.04.2022 - X B 130/21
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist jedoch verletzt, wenn das Gericht Sachverhalt und Sachvortrag, auf den es ankommen kann, nicht nur nicht ausdrücklich bescheidet, sondern überhaupt nicht berücksichtigt (zum Ganzen Senatsbeschluss vom 13.03.2015 - X B 138/14, BFH/NV 2015, 982, Rz 24, m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2014 - X B 216/13

    Keine Prüfung der Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs durch den BFH -

    Auszug aus BFH, 30.04.2022 - X B 130/21
    Dazu muss ausgeführt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchem Grunde die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 24.06.2014 - X B 216/13, BFH/NV 2014, 1888, Rz 12, m.w.N.).
  • BFH, 12.02.2019 - X B 90/18

    Anwendung des im Steuerstrafverfahren geltenden Zwangsmittelverbots auf

    Auszug aus BFH, 30.04.2022 - X B 130/21
    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (Senatsbeschlüsse vom 12.02.2019 - X B 90/18, BFH/NV 2019, 513, Rz 10, und vom 05.11.2020 - X B 50/20, BFH/NV 2021, 290, Rz 7).
  • BFH, 17.12.2020 - X B 154/19

    Übergangener Beweisantrag; keine Rügeobliegenheit nach § 295 ZPO bei

    Auszug aus BFH, 30.04.2022 - X B 130/21
    Vorliegend kann offenbleiben, ob § 295 ZPO nach seinem Wortlaut, der eine "nächste mündliche Verhandlung" voraussetzt, überhaupt einschlägig sein könnte (vgl. auch Senatsbeschluss vom 17.12.2020 - X B 154/19, BFH/NV 2021, 677, Rz 23, m.w.N.).
  • BFH, 05.11.2020 - X B 50/20

    Keine Anwendung von § 129 AO auf die maschinelle Gewährung und Rückforderung von

    Auszug aus BFH, 30.04.2022 - X B 130/21
    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (Senatsbeschlüsse vom 12.02.2019 - X B 90/18, BFH/NV 2019, 513, Rz 10, und vom 05.11.2020 - X B 50/20, BFH/NV 2021, 290, Rz 7).
  • BFH, 19.04.2005 - VIII R 73/02

    Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 30.04.2022 - X B 130/21
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist jedenfalls unbestritten und mit dem Wortlaut des § 295 Abs. 1 ZPO ohne Weiteres vereinbar, dass eine "nächste" mündliche Verhandlung auch dann gegeben ist, wenn nach Durchführung einer Beweisaufnahme die mündliche Verhandlung gemäß § 82 FGO i.V.m. § 370 Abs. 1 ZPO fortgesetzt wird (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.08.1987 - 6 B 2/87, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 579, m.w.N.; BFH-Urteil vom 19.04.2005 - VIII R 73/02, BFH/NV 2006, 66, unter II.2.).
  • BVerwG, 20.08.1987 - 6 B 2.87

    Protokoll - Parteivernehmung - Rüge

    Auszug aus BFH, 30.04.2022 - X B 130/21
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist jedenfalls unbestritten und mit dem Wortlaut des § 295 Abs. 1 ZPO ohne Weiteres vereinbar, dass eine "nächste" mündliche Verhandlung auch dann gegeben ist, wenn nach Durchführung einer Beweisaufnahme die mündliche Verhandlung gemäß § 82 FGO i.V.m. § 370 Abs. 1 ZPO fortgesetzt wird (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.08.1987 - 6 B 2/87, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 579, m.w.N.; BFH-Urteil vom 19.04.2005 - VIII R 73/02, BFH/NV 2006, 66, unter II.2.).
  • BFH, 05.10.1967 - V B 29/67

    Verhandlungsführung - Überflüssiges Vorbringen - Rechtliches Gehör - Revision

    Auszug aus BFH, 30.04.2022 - X B 130/21
    Nach § 295 der Zivilprozessordnung (ZPO), der über § 155 Satz 1 FGO sinngemäß auch im finanzgerichtlichen Verfahren anzuwenden ist (ständige Rechtsprechung seit dem BFH-Beschluss vom 05.10.1967 - V B 29/67, BFHE 90, 452, BStBl II 1968, 179), kann die Verletzung einer --verzichtbaren-- Verfahrensvorschrift nicht mehr gerügt werden, wenn der Beteiligte bei der nächsten mündlichen Verhandlung, die auf Grund des betreffenden Verfahrens stattgefunden hat, den Mangel nicht gerügt hat, obgleich er erschienen und ihm der Mangel bekannt war oder bekannt sein musste.
  • BFH, 16.11.2022 - X B 46/22

    Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage

    Dazu muss ausgeführt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchem Grunde die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (Senatsbeschluss vom 30.04.2022 - X B 130/21, BFH/NV 2022, 1070, Rz 15, m.w.N.).
  • BFH, 26.04.2023 - X B 102/22

    Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per Videokonferenz - keine Hinweispflicht

    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, s. Senatsbeschluss vom 30.04.2022 - X B 130/21, BFH/NV 2022, 1070, Rz 14, m.w.N.).
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