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   BGH, 05.03.2024 - 3 StR 23/24   

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https://dejure.org/2024,7185
BGH, 05.03.2024 - 3 StR 23/24 (https://dejure.org/2024,7185)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2024 - 3 StR 23/24 (https://dejure.org/2024,7185)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2024 - 3 StR 23/24 (https://dejure.org/2024,7185)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.04.2023 - 3 StR 47/23

    Betäubungsmittelstrafrecht (Rechtsfehler bei der Strafzumessung; Konkurrenzen);

    Auszug aus BGH, 05.03.2024 - 3 StR 23/24
    Auf die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten änderte der Senat (BGH, Beschluss vom 5. April 2023 - 3 StR 47/23, NStZ-RR 2023, 211) den Schuldspruch im Fall II. 1. der Urteilsgründe dahin, dass die tateinheitliche Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln entfiel.

    Die Strafkammer hat der Berechnung der Vorwegvollzugsdauer, bei der sie zutreffend von der Summe der beiden Gesamtfreiheitsstrafen ausgegangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2023 - 3 StR 47/23, NStZ-RR 2023, 211, 212 mwN), die seit dem 1. Oktober 2023 geltende Neuregelung des § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB zu Grunde gelegt, nach der die Vorwegvollzugsdauer so zu bestimmen ist, dass nach der teilweisen Strafvollstreckung und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt eine Haftentlassung zum sogenannten Zwei-Drittel-Zeitpunkt möglich ist.

  • BGH, 14.11.2023 - 1 StR 354/23

    Berechnung und Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs i.R.d. Neubestimmung nach

    Auszug aus BGH, 05.03.2024 - 3 StR 23/24
    Nach Art. 316o Abs. 1 Satz 1 EGStGB gilt für die Vollstreckung von vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt § 67 StGB in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2023 - 1 StR 354/23, NStZ-RR 2024, 49).
  • BGH, 08.02.2022 - 3 StR 458/21

    Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch an einen

    Auszug aus BGH, 05.03.2024 - 3 StR 23/24
    Der Senat kann die gebotene Neuberechnung der Vorwegvollzugsdauer in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst vornehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2022 - 3 StR 177/22, juris Rn. 7; vom 8. Februar 2022 - 3 StR 458/21, NStZ-RR 2022, 139, 140; vom 10. August 2021 - 3 StR 250/21, juris Rn. 3).
  • BGH, 08.09.2022 - 3 StR 177/22

    Reihenfolge der Vollstreckung von Freiheitsstrafe und Maßregel (Vorwegvollzug;

    Auszug aus BGH, 05.03.2024 - 3 StR 23/24
    Der Senat kann die gebotene Neuberechnung der Vorwegvollzugsdauer in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst vornehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2022 - 3 StR 177/22, juris Rn. 7; vom 8. Februar 2022 - 3 StR 458/21, NStZ-RR 2022, 139, 140; vom 10. August 2021 - 3 StR 250/21, juris Rn. 3).
  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 250/21

    Änderung der Dauer des angeordneten Vorwegvollzugs

    Auszug aus BGH, 05.03.2024 - 3 StR 23/24
    Der Senat kann die gebotene Neuberechnung der Vorwegvollzugsdauer in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst vornehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2022 - 3 StR 177/22, juris Rn. 7; vom 8. Februar 2022 - 3 StR 458/21, NStZ-RR 2022, 139, 140; vom 10. August 2021 - 3 StR 250/21, juris Rn. 3).
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