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   BGH, 21.11.2023 - 2 StR 323/23   

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https://dejure.org/2023,41930
BGH, 21.11.2023 - 2 StR 323/23 (https://dejure.org/2023,41930)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2023 - 2 StR 323/23 (https://dejure.org/2023,41930)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2023 - 2 StR 323/23 (https://dejure.org/2023,41930)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BGH, 21.11.2023 - 2 StR 323/23
    Darin kann aber auch lediglich die verdeckende Umschreibung dafür zu sehen sein, dass der "auf Kommission" erwerbende Beteiligte in unselbstständiger Weise als verlängerter Arm seines Lieferanten anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96, BGHSt 42, 255, 260; MüKoStGB/Oglakcioglu, BtMG, 4. Aufl., § 30 Rn. 51).

    Für ein selbstständiges Agieren spricht auch, wenn der Abnehmer für ausbleibende Zahlungen haftbar gemacht wird (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96, BGHSt 42, 255, 260).

  • BGH, 22.01.2019 - 2 StR 212/18

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 21.11.2023 - 2 StR 323/23
    Ob ein am Betäubungsmittelhandel Beteiligter Mitglied einer Bande ist, bestimmt sich allein nach der deliktischen Vereinbarung in Form einer Bandenabrede (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 2 StR 212/18, juris Rn. 21).

    Kauft ein am Betäubungsmittelhandel Beteiligter allerdings Betäubungsmittel "auf Kommission", bedarf die Annahme einer mit diesem getroffenen Bandenabrede insoweit regelmäßig näherer Feststellungen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 2 StR 212/18, juris Rn. 21).

  • BGH, 14.11.2023 - 1 StR 354/23

    Berechnung und Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs i.R.d. Neubestimmung nach

    Auszug aus BGH, 21.11.2023 - 2 StR 323/23
    Das Verbot der Schlechterstellung steht der Berechnung des Vorwegvollzugs nach der Neufassung nicht entgegen, § 358 Abs. 2 Satz 3 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2008 - 5 StR 624/07, juris Rn. 2 mwN; vom 14. November 2023 - 1 StR 354/23, juris).
  • BGH, 02.06.2022 - 2 StR 12/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 21.11.2023 - 2 StR 323/23
    a) Die bandenmäßige Begehung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30a Abs. 1 BtMG setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Betäubungsmitteldelikte zu begehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2022 - 2 StR 12/22, juris Rn. 20).
  • BGH, 06.02.2007 - 4 StR 612/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (bandenmäßige Begehung:

    Auszug aus BGH, 21.11.2023 - 2 StR 323/23
    Das gilt auch dann, wenn es sich um eine andauernde Geschäftsbeziehung und ein eingespieltes Bezugs- und Absatzsystem handelt (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2007 - 4 StR 612/06, BGHR BtMG § 30a Bande 11).
  • BGH, 03.09.2014 - 1 StR 145/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Voraussetzungen einer

    Auszug aus BGH, 21.11.2023 - 2 StR 323/23
    Dafür, dass Ma.          an anderen Teilakten des Handeltreibens beteiligt war und sich somit aus anderen Gründen als dem Straßenverkauf eine Eingliederung in die Bande der Angeklagten ergibt, bieten die Urteilsgründe keine Anhaltspunkte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 3. September 2014 - 1 StR 145/14, NStZ 2015, 227).
  • BGH, 31.07.2012 - 5 StR 315/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenbegriff (andauernde

    Auszug aus BGH, 21.11.2023 - 2 StR 323/23
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn er die Verkaufspreise selbst festsetzt und über die erzielten Gewinne allein disponieren kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 3 StR 129/11, juris Rn. 8 mwN; vom 31. Juli 2012 - 5 StR 315/12, NStZ 2013, 49).
  • BGH, 05.10.2007 - 2 StR 436/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; Gegenüberstehen auf

    Auszug aus BGH, 21.11.2023 - 2 StR 323/23
    Kein Bandenhandel liegt vor, wenn sich die Beteiligten eines Betäubungsmittelgeschäftes auf der Verkäufer- und der Erwerberseite als selbstständige Geschäftspartner gegenüberstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2007 - 2 StR 436/07, NStZ-RR 2008, 55 mwN).
  • BGH, 22.01.2008 - 5 StR 624/07

    Vorwegvollzug der Maßregel nach neuem Recht (Ausnahme bei dringendem

    Auszug aus BGH, 21.11.2023 - 2 StR 323/23
    Das Verbot der Schlechterstellung steht der Berechnung des Vorwegvollzugs nach der Neufassung nicht entgegen, § 358 Abs. 2 Satz 3 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2008 - 5 StR 624/07, juris Rn. 2 mwN; vom 14. November 2023 - 1 StR 354/23, juris).
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