Rechtsprechung
BVerfG, 28.07.2022 - 2 BvE 3/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverfassungsgericht
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Nichtgewährung von Zuschüssen an eine parteinahe Stiftung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 21 Abs 1 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG
Erneuter erfolgloser Eilantrag einer politischen Partei im Organstreitverfahren bzgl der staatlichen Förderung politischer Stiftungen (hier: Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V.) - Tenorbegründung - Wolters Kluwer
Statthaftigkeit eines Antrags der AfD auf Erlass einer einstweiligen Anordnung i.R.d. Rechts auf Chancengleichheit der politischen Parteien (hier: Zahlungspflichten zugunsten der Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V.)
- rewis.io
Erneuter erfolgloser Eilantrag einer politischen Partei im Organstreitverfahren bzgl der staatlichen Förderung politischer Stiftungen (hier: Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V.) - Tenorbegründung
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Nichtgewährung von Zuschüssen an eine parteinahe Stiftung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine Staatszuschüsse für die AfD-Stiftung
- lto.de (Kurzinformation)
BVerfG verwirft Eilantrag: Vorerst kein Geld für AfD-nahe Stiftung
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
AfD erneut mit Eilantrag auf Zuschüsse an parteinahe Stiftung gescheitert
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Erneuter erfolgloser Eilantrag einer politischen Partei im Organstreitverfahren bzgl der staatlichen Förderung politischer Stiftungen (hier: Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V.) - Tenorbegründung
Verfahrensgang
- BVerfG, 20.05.2019 - 2 BvR 649/19
- BVerfG, 22.07.2020 - 2 BvE 3/19
- BVerfG, 28.07.2022 - 2 BvE 3/19
- BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19
Papierfundstellen
- BVerfGE 162, 454
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 22.07.2020 - 2 BvE 3/19
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
Auszug aus BVerfG, 28.07.2022 - 2 BvE 3/19
Er ist unstatthaft, weil die Antragstellerin - ebenso wie beim vorhergehenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 155, 357 ) - nicht substantiiert dargelegt hat, dass das geltend gemachte Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien aus Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz auch die vorläufige Anordnung von Zahlungspflichten zugunsten der nicht verfahrensbeteiligten Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V. umfasst und dass es des Erlasses der begehrten einstweiligen Anordnung bedarf, um den Eintritt vollendeter Tatsachen im Sinne einer endgültigen Vereitelung des geltend gemachten Rechts zu verhindern.