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   BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14   

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BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14 (https://dejure.org/2020,2590)
BVerfG, Entscheidung vom 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14 (https://dejure.org/2020,2590)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2992/14 (https://dejure.org/2020,2590)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 43 GwG
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen des Verdachts der Geldwäsche (Wohnungsgrundrecht; Erfordernis eines doppelten Anfangsverdachts; Herrühren des Vermögensgegenstands aus einer Katalogvortat im Sinne des Geldwäschetatbestandes; ...

  • Burhoff online

    Durchsuchung, Anfangsverdacht, doppelter Anfangsverdacht

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, § 93 Abs 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 11 GwG 2008, § 43 Abs 1 GwG 2017
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Wohnungsgrundrechts (Art 13 Abs 1 GG) durch Verkennung der Voraussetzungen eines Anfangsverdachts (§§ 152 Abs 2, 160 Abs 1 StPO) der Geldwäsche (§ 261 StGB)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung der Wohnung eines Betroffenen wegen des Verdachts der Geldwäsche hinsichtlich Verletzung des Wohnungsgrundrechts; Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Wohnungsgrundrechts (Art 13 Abs 1 GG) durch Verkennung der Voraussetzungen eines Anfangsverdachts (§§ 152 Abs 2, 160 Abs 1 StPO) der Geldwäsche (§ 261 StGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Wohnungsgrundrechts (Art. 13 Abs. 1 GG ) durch Verkennung der Voraussetzungen eines Anfangsverdachts (§§ 152 Abs. 2 , 160 Abs. 1 StPO ) der Geldwäsche (§ 261 StGB )

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung der Wohnung eines Betroffenen wegen des Verdachts der Geldwäsche hinsichtlich Verletzung des Wohnungsgrundrechts; Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Wohnungsgrundrechts (Art 13 Abs 1 GG) durch Verkennung der Voraussetzungen eines Anfangsverdachts (§§ 152 Abs 2, 160 Abs 1 StPO) der Geldwäsche (§ 261 StGB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1351
  • NStZ 2020, 557
  • StV 2020, 729 (Ls.)
  • WM 2020, 456
  • NZG 2020, 1040
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 04.07.2006 - 2 BvR 950/05

    Abhören eines Verteidigergespräches in der JVA; Freiheit der Berufsausübung

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14
    Insofern stützte er sich unter anderem auf den Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 -.

    Er machte geltend, dass er mit der Beschwerde unter Verweis unter anderem auf die Entscheidung der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 - ausgeführt habe, dass eine Durchsuchung wegen des Verdachts der Geldwäsche nur zulässig sei, wenn für sämtliche Tatbestandsmerkmale der Geldwäsche, mithin auch für eine der in § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB genannten Vortaten, tatsächliche Anhaltspunkte bestünden.

    Der Beschwerdeführer hatte sich im Beschwerdeverfahren unter anderem auf den Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 - berufen, der strenge Anforderungen an die Darlegung des Geldwäscheverdachts im Durchsuchungsbeschluss im Hinblick auf die Schilderung des Vortatverdachts aufstellt.

    Erst die Vortat versieht das Geld oder den sonstigen Gegenstand, mit dem der Geldwäschetäter umgeht, mit dem Makel, der einer neutralen, sozialtypischen Handlung wie beispielsweise einer Geldzahlung das Unwerturteil der Strafbarkeit zuweist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 -, Rn. 16).

    Dabei ist die mögliche Katalogtat zu konkretisieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 -, Rn. 16 f.).

  • LG Marburg, 15.11.2002 - 4 Qs 136/02
    Auszug aus BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14
    aa) Eine Wohnungsdurchsuchung wegen des Verdachts der Geldwäsche setzt voraus, dass ein Anfangsverdacht nicht nur für die Geldwäschehandlung vorliegt, sondern auch für das Herrühren des Vermögensgegenstands aus einer Katalogvortat im Sinne von § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB gegeben ist (vgl. LG Marburg, Beschluss vom 15. November 2002 - 4 Qs 136/02 -, StV 2003, S. 67 ; LG Ulm, Beschluss vom 13. April 2011 - 2 Qs 2019/11 -, juris, Rn. 6; Jahn, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 4. Aufl. 2019, § 261 Rn. 113 i.V.m. § 257 Rn. 36; Altenhain, in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Aufl. 2017, § 261 Rn. 47; Neuheuser, in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl. 2017, § 261 Rn. 137; Rechtsprechung und Literatur sprechen insoweit vielfach von einem "doppelten Anfangsverdacht').

    Auch Anhaltspunkte für die Annahme, das betroffene Geld oder der betroffene Vermögensgegenstand rührten aus irgendeiner Straftat her, genügen nicht, um Strafverfolgungsmaßnahmen auszulösen (vgl. LG Marburg, Beschluss vom 15. November 2002 - 4 Qs 136/02 -, StV 2003, S. 67 ).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14
    Dieser Anfangsverdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ).

    Sein Eingreifen ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 59, 95 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14
    Da der nicht zur Entscheidung angenommene Teil der Verfassungsbeschwerde von untergeordneter Bedeutung ist, sind die Auslagen in vollem Umfang zu erstatten (vgl. BVerfGE 86, 90 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 388/09 -, Rn. 34; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 941/08 -, Rn. 31).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14
    Da der nicht zur Entscheidung angenommene Teil der Verfassungsbeschwerde von untergeordneter Bedeutung ist, sind die Auslagen in vollem Umfang zu erstatten (vgl. BVerfGE 86, 90 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 388/09 -, Rn. 34; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 941/08 -, Rn. 31).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14
    Sein Eingreifen ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 59, 95 ; 115, 166 ).
  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09

    Beschleunigungsgebot bei Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft (Prüfungs- und

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14
    Da der nicht zur Entscheidung angenommene Teil der Verfassungsbeschwerde von untergeordneter Bedeutung ist, sind die Auslagen in vollem Umfang zu erstatten (vgl. BVerfGE 86, 90 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 388/09 -, Rn. 34; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 941/08 -, Rn. 31).
  • BVerfG, 10.01.2018 - 2 BvR 2993/14

    Durchsuchung der Geschäftsräume einer GmbH (Wohnungsgrundrecht;

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14
    Die Entscheidung des Landgerichts war in diesem Umfang aufzuheben (§ 95 Abs. 2 BVerfGG), während von einer Aufhebung des angegriffenen Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts aufgrund des bereits erfolgten Vollzugs und der damit eingetretenen prozessualen Überholung abzusehen war (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2018 - 2 BvR 2993/14 -, Rn. 34).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14
    Sein Eingreifen ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 59, 95 ; 115, 166 ).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2012 - 19 U 210/12

    Zu den Voraussetzungen einer Geldwäsche-Verdachtsanzeige gemäß § 11 GWG

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14
    Für das Vorliegen eines meldepflichtigen Verdachts ist es danach ausreichend, dass objektiv erkennbare Anhaltspunkte dafür sprechen, dass durch eine Transaktion illegale Gelder dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen oder die Herkunft illegaler Vermögenswerte verdeckt werden sollen und ein krimineller Hintergrund im Sinne des § 261 StGB nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 17. Dezember 2012 - 19 U 210/12 -, juris, Rn. 25, und vom 13. Februar 2013 - 19 U 210/12 -, juris, Rn. 3; Barreto da Rosa, in: Herzog, GwG, 3. Aufl. 2018, § 43 Rn. 22 ff. und 38 m.w.N.).
  • LG München I, 13.07.2005 - 5 Qs 36/05

    Erforderlichkeit eines Anfangsverdachts für eine Durchsuchungsanordnung;

  • LG Saarbrücken, 29.02.1996 - 3 Qs 48/96
  • LG Saarbrücken, 12.10.1994 - 3 Qs 230/94
  • LG Ulm, 13.04.2011 - 2 Qs 2019/11
  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • BVerfG, 27.08.2014 - 1 BvR 1822/14

    Vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge ohne hinreichende Darlegung einer

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 2030/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Bestehen von Verdachtsgründen; keine

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07

    Verletzung von Artikel 103 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verwerfung einer

  • BVerfG, 30.07.2015 - 1 BvR 1951/13

    Durchsuchung bei der Betreiberin eines Weblogs wegen des Verdachts des

  • BVerfG, 29.04.2007 - 2 BvR 2601/06

    Anforderungen an den Anfangsverdacht als Voraussetzung für eine Durchsuchung beim

  • BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 1746/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts

    Erst die Vortat versieht das Geld oder den sonstigen Gegenstand, mit dem der Geldwäschetäter umgeht, mit dem Makel, der einer neutralen, sozialtypischen Handlung wie beispielsweise einer Geldzahlung das Unwerturteil der Strafbarkeit zuweist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2992/14 -, Rn. 41).

    Jedoch verzichtet der Gesetzgeber in der aktuellen Fassung des § 261 StGB nicht gänzlich auf einen Vortatenkatalog und sind wesentliche Vergehen wie beispielsweise Diebstahl, Betrug und Untreue nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen von § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Nr. 5 StGB (Gewerbsmäßigkeit, Bandenmäßigkeit, Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung) erfasst (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2992/14 -, Rn. 42).

    Für das Vorliegen eines meldepflichtigen Verdachts ist es danach ausreichend, dass objektiv erkennbare Anhaltspunkte dafür sprechen, dass durch eine Transaktion illegale Gelder dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen oder die Herkunft illegaler Vermögenswerte verdeckt werden sollen und ein krimineller Hintergrund im Sinne des § 261 StGB nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2992/14 -, Rn. 43 m.w.N.).

    Vorermittlungen zur Klärung der Frage, ob die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung strafprozessualer Zwangsmaßnahmen veranlasst ist, sind nach allgemeiner Ansicht zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2992/14 -, Rn. 44 m.w.N.).

    Das Stadium des Anfangsverdachts zeichnet sich gerade dadurch aus, dass weitere Ermittlungen gegebenenfalls in Form von strafprozessualen Zwangsmaßnahmen nötig sind, weil die Tat in ihren Einzelheiten noch nicht aufgeklärt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2992/14 -, Rn. 45 m.w.N.).

  • BVerfG, 14.11.2023 - 1 BvR 1498/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines auf der EU-Sanktionsliste gelisteten

    Im Übrigen entfällt regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis mit Erledigung einer Maßnahme (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2992/14 -, Rn. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - 4 B 1864/21

    Abstandsgebot; Aktive; Duldung; Anhaltspunkte für eine Straftat;

    vgl. zum Vorliegen "zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte" nach § 152 Abs. 2 StPO: BGH, Urteil vom 21.4.1988 - III ZR 255/86 -, juris, Rn. 17; BVerfG, Beschlüsse vom 3.3.2021 - 2 BvR 1746/18 -, juris, Rn. 58 f., vom 31.1.2020 - 2 BvR 2992/14 -, juris, Rn. 42 ff., und vom 8.3.2004 - 2 BvR 27/04 -, juris, Rn. 21; Diemer, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Aufl. 2019, § 152 Rn. 7 f. Zu § 41 OWiG vgl. Seith, in: Gassner, OWiG, 2. Aufl. 2020, § 41 Rn. 3, m. w. N.; Lampe, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 5. Aufl. 2018, § 41 Rn. 3.
  • BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2143/21

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Eröffnung eines

    Ein Beschluss, mit dem über eine Anhörungsrüge entschieden wird, kann nur dann Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn mit ihm eine eigenständige Beschwer verbunden ist (vgl. BVerfGE 119, 292 ; BVerfGK 13, 496 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2992/14 -, Rn. 35; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 370/22 -, Rn. 20).
  • BVerfG, 07.05.2020 - 2 BvQ 26/20

    Durchsuchung wegen des Verdachts der Geldwäsche (Erfordernis eines doppelten

    Insoweit gab der Antragsteller umfassend Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie der Fachgerichte wieder (u.a. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2992/14 -).

    Auch Anhaltspunkte für die Annahme, das betroffene Geld oder der betroffene Vermögensgegenstand rührten aus irgendeiner Straftat her, genügen nicht, um Strafverfolgungsmaßnahmen auszulösen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2992/14 -, juris, Rn. 40-42 m.w.N.).

    Insofern ist die mögliche Katalogtat zu konkretisieren, auch wenn nicht erforderlich ist, dass die Geldwäschevortat bereits in ihren Einzelheiten bekannt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2992/14 -, juris, Rn. 45 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts

    Das Stadium des Anfangsverdachts zeichnet sich gerade dadurch aus, dass weitere Ermittlungen gegebenenfalls in Form von strafprozessualen Zwangsmaßnahmen nötig sind, weil die Tat in ihren Einzelheiten noch nicht aufgeklärt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2992/14 -, Rn. 40 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Mai 2020 - 2 BvQ 26/20 -, Rn. 32; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. März 2021 - 2 BvR 1746/18 -, Rn. 56 ff.).
  • BVerfG, 10.09.2021 - 1 BvR 1029/20

    Verstoß gegen das Willkürverbot durch Zurückweisung einer Anhörungsrüge aus

    Ein Beschluss über eine Anhörungsrüge verstößt allerdings nicht schon deshalb selbst gegen Art. 103 Abs. 1 GG, weil er zu Unrecht - sei es auch willkürlich - einem vorausgehenden Gehörsverstoß nicht abhilft (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2992/14 -, Rn. 35 m.w.N.; stRspr).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2020 - 17 U 1/20

    Ablehnung der Eröffnung eines Basiskontos bei begründetem Verdacht der Geldwäsche

    Eine Verpflichtung der Beklagten, die Beteiligte zur Eröffnung eines Basiskontos anzuweisen, setzt danach voraus, dass ausschließlich der von der Beteiligten zugrunde gelegte berechtigte Grund zur Versagung der Kontoeröffnung nicht trägt (vgl. in Abgrenzung zur Durchsuchung gemäß §§ 102, 105 StPO BVerfG, Kammerbeschluss vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2992/14 -, Rn. 43f., juris) oder das aufgrund der Verdachtsmeldung eingeleitete Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft eingestellt worden ist.
  • BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines

    b) Ob der Beschluss des Landgerichts vom 14. September 2020 die Beschwerdeführerin eigenständig in ihrem Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG und/oder in ihrem Recht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verletzt, weil das Landgericht mit der Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig schon den Zugang zum Anhörungsrügeverfahren verwehrt hat (vgl. BVerfGE 119, 292 ; BVerfGK 13, 496 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 2327/07 -, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2992/14 -, Rn. 35), bedarf keiner Entscheidung.
  • BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2069/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Verletzung des Rechts auf die

    Das Stadium des Anfangsverdachts zeichnet sich gerade dadurch aus, dass weitere Ermittlungen gegebenenfalls in Form von strafprozessualen Zwangsmaßnahmen nötig sind, weil die Tat in ihren Einzelheiten noch nicht aufgeklärt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2992/14 -, Rn. 40 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Mai 2020 - 2 BvQ 26/20 -, Rn. 32; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. März 2021 - 2 BvR 1746/18 -, Rn. 56 ff.).
  • BVerfG, 12.07.2023 - 1 BvR 58/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts von

  • LG Berlin, 27.07.2020 - 506 Qs 57/20

    Beschlagnahme zur Sicherung der Vollstreckung: Anforderungen an Anfangsverdacht

  • LG Bremen, 27.04.2020 - 8 Qs 95/20

    Fehlender Anfangsverdacht - Entnahme Speichelprobe bei Beschuldigten

  • LG Frankfurt/Main, 09.10.2023 - 31 Qs 19/23
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