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   BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20   

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BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20 (https://dejure.org/2021,50718)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2021 - 1 C 60.20 (https://dejure.org/2021,50718)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 (https://dejure.org/2021,50718)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    FreizügG/EU §§ 6, 7, 11; AufenthG § 53 Abs. 3, 3b und 4, §§ 60, 71 Abs. 1; AsylG §§ 6, 42; VwGO §§ 68, 114; Grundrechte-Charta Art. 4, 7, 19 Abs. 2; EMRK Art. 3, 8 Abs. 1; RL 2004/38/EG Art. 27, 28
    Ermessensfehlerhafte Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts aus Gründen der öffentlichen Ordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 FreizügG/EU 2004, § 7 FreizügG/EU 2004, § 11 FreizügG/EU 2004, § 53 Abs 3 AufenthG 2004, § 53 Abs 3b AufenthG 2004
    Ermessensfehlerhafte Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts aus Gründen der öffentlichen Ordnung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Ermessensentscheidung betreffend die Feststellung des Verlusts des Aufenthaltsrechts des drittstaatsangehörigen Ehegatten einer Unionsbürgerin aus Gründen der öffentlichen Ordnung; Auseinandersetzung der Behörde mit der substantiiert vorgetragenen ...

  • rewis.io

    Ermessensfehlerhafte Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts aus Gründen der öffentlichen Ordnung

  • doev.de PDF

    Ermessensfehlerhafte Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts aus Gründen der öffentlichen Ordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Feststellung des Verlusts des Aufenthaltsrechts des drittstaatsangehörigen Ehegatten einer Unionsbürgerin aus Gründen der öffentlichen Ordnung erfordert eine Ermessensentscheidung, in der sich die Ausländerbehörde auch mit der substantiiert vorgetragenen Gefahr von ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an eine Ermessensentscheidung betreffend die Feststellung des Verlusts des Aufenthaltsrechts des drittstaatsangehörigen Ehegatten einer Unionsbürgerin aus Gründen der öffentlichen Ordnung; Auseinandersetzung der Behörde mit der substantiiert vorgetragenen ...

  • datenbank.nwb.de

    Ermessensfehlerhafte Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts aus Gründen der öffentlichen Ordnung

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Verlust eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts erfordert ermessensgerechte Berücksichtigung geltend gemachter Nachteile im Herkunftsland

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Verlust eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts erfordert ermessensgerechte Berücksichtigung geltend gemachter Nachteile im Herkunftsland

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verlust des Freizügigkeitsrechts - aus Gründen der öffentlichen Ordnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verlust eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts - und die Ermessensausübung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Aberkennung des Aufenthaltsrechts: Ausländerbehörde muss familiäre Situation berücksichtigen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Doppelbestrafung kann Entzug des Aufenthaltstitels entgegenstehen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (32)

  • EuGH, 24.06.2015 - C-373/13

    T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20
    Die Schwelle des Art. 24 Abs. 2 RL 2011/95/EU liegt also jedenfalls niedriger als diejenige des Art. 21 Abs. 2 RL 2011/95/EU, weil es anders als bei der letztgenannten Regelung nicht um eine Durchbrechung des Zurückweisungsverbots geht (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Juni 2015 - C-373/13 [ECLI:EU:C:2015:413] - Rn. 75).

    Im Gebrauch des Ausdrucks "zwingende Gründe" kommt allerdings zum Ausdruck, dass die Beeinträchtigung (hier: der öffentlichen Ordnung) einen besonders hohen Schweregrad aufweist (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Juni 2015 - C-373/13 - Rn. 78, in Anlehnung an seine Rechtsprechung zu Art. 28 Abs. 3 RL 2004/38/EG).

    Denn die Erfüllung der Voraussetzungen des Art. 24 Abs. 2 letzter Halbs. RL 2011/95/EU ändert - anders als bei Art. 17 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 Buchst. a RL 2011/95/EU - wohl nichts daran, dass der Betroffene weiterhin Schutzberechtigter im Sinne der Richtlinie ist (so für Art. 24 Abs. 1 RL 2011/95/EU EuGH, Urteil vom 24. Juni 2015 - C-373/13 - Rn. 95).

  • EuGH, 17.04.2018 - C-316/16

    Der verstärkte Schutz vor Ausweisung ist u. a. an die Voraussetzung geknüpft,

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20
    Insbesondere die Gefahrenbeurteilung hat damit Umstände mit in den Blick zu nehmen, die erst nach Erlass der Verfügung eingetreten sind (EuGH, Urteile vom 17. April 2018 - C-316/16 und C-424/16 [ECLI:EU:C:2018:256], Vomero - juris Rn. 89 ff. und vom 29. April 2004 - C-482/01, C-493/01 [ECLI:EU:C:2004:262], Orfanopoulos und Oliveri - juris Rn. 82).

    Etwas anderes gilt für Tatbestandsmerkmale, die - wie die Voraussetzungen des gesteigerten Ausweisungsschutzes nach § 6 Abs. 4 und 5 FreizügG/EU - nach dem materiellen Recht bereits bei Verfügung der Verlustfeststellung vorliegen müssen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. April 2018 - C-316/16 und C-424/16 - juris Rn. 84 ff.; VGH Mannheim, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 11 S 955/19 -).

    Diese Schutzstufe baut auf der vorangegangenen auf und setzt deshalb ebenfalls den Erwerb eines Daueraufenthaltsrechts voraus (vgl. EuGH, Urteil vom 17. April 2018 - C-316/16 und C-424/16 - juris Rn. 60 f.).

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20
    Die Erwähnung der "Bindungen zum Herkunftsstaat" in § 6 Abs. 3 FreizügG/EU (vgl. dazu auch EGMR, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 46410/99, Üner - Rn. 58, sowie EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - C-371/08 [ECLI:EU:C:2011:809], Ziebell - Rn. 80), könnten darauf schließen lassen, dass die Ermessensentscheidung jedenfalls dann, wenn eine Abschiebung nicht von vornherein rechtlich ausscheidet, auch - ausgewählte - Folgen im Herkunftsstaat einzubeziehen hat und nicht etwa allein am Interesse des Ausländers am Verbleib in Deutschland ausgerichtet werden kann.

    Der EuGH geht ebenfalls ganz allgemein davon aus, dass die Folgen einer Ausweisung nicht nur für die Familienangehörigen, sondern auch für die betreffende Person bei der Entscheidung über eine Ausweisung zu berücksichtigen seien (EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - C-371/08 - Rn. 80).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2021 - 12 S 2505/20

    Ausweisung aus dem Bundesgebiet

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20
    Für den Regelfall eines unbeschränkten Asylantrags wird daher angenommen, dass § 53 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AufenthG in der Sache weiterhin auf die - nunmehr in Abs. 3a geregelten - Voraussetzungen für die Ausweisung eines anerkannten Asylberechtigten oder Flüchtlings verweist, weil nicht erkennbar sei, dass der Gesetzgeber die herkömmliche ausweisungsrechtliche Gleichbehandlung von Asylbewerbern mit anerkannten Asylberechtigten und Flüchtlingen habe aufheben wollen (so etwa VGH Mannheim, Urteil vom 15. April 2021 - 12 S 2505/20 - juris Rn. 105 ff. [nicht rechtskräftig]; Bauer, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 53 Rn. 103; anders Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Oktober 2021, § 53 AufenthG Rn. 248 f.).

    Zu dem für Flüchtlinge geltenden Schutzstandard nach § 53 Abs. 3a AufenthG wird allerdings mit beachtlichen Gründen auch die Auffassung vertreten, die dort definierten Anforderungen seien entgegen der Begründung des Gesetzentwurfs nicht mit den Voraussetzungen des Art. 14 Abs. 4 Buchst. b RL 2011/95/EU gleichzusetzen, die denjenigen für eine Durchbrechung des Refoulementverbots entsprechen (vgl. Art. 21 Abs. 2 RL 2011/95/EU, Art. 33 Abs. 2 GFK, § 60 Abs. 8 AufenthG), sondern kohärent mit denen nach Art. 24 Abs. 1 RL 2011/95/EU, wonach zwingende Gründe der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung eine Ausweisung gestatteten (so etwa VGH Mannheim, Urteil vom 15. April 2021 - 12 S 2505/20 - juris Rn. 110 ff.; Revision anhängig unter 1 C 20.21 ).

  • BVerwG, 02.12.2021 - 1 B 38.21

    Unzulässigkeit der Revision zur Klärung des Begriffs der Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20
    Die Bestimmung, welche konkreten (Landes-)Behörden als Ausländerbehörden anzusehen sind, fällt deshalb gemäß Art. 84 Abs. 1 Satz 1 GG in die Regelungskompetenz der Länder (vgl. näher BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - 1 B 38.21 - Rn. 6; Gutmann, in: GK-AufenthG, § 71 Rn. 6 ff.).

    Damit ist keine Aussage darüber verbunden, dass gegen Ausweisungen in jedem Fall ein Widerspruch statthaft sein soll (BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - 1 B 38.21 - Rn. 8).

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20
    Die Erwähnung der "Bindungen zum Herkunftsstaat" in § 6 Abs. 3 FreizügG/EU (vgl. dazu auch EGMR, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 46410/99, Üner - Rn. 58, sowie EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - C-371/08 [ECLI:EU:C:2011:809], Ziebell - Rn. 80), könnten darauf schließen lassen, dass die Ermessensentscheidung jedenfalls dann, wenn eine Abschiebung nicht von vornherein rechtlich ausscheidet, auch - ausgewählte - Folgen im Herkunftsstaat einzubeziehen hat und nicht etwa allein am Interesse des Ausländers am Verbleib in Deutschland ausgerichtet werden kann.
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20
    Zur selbstständigen Prüfung dieser auf das Herkunftsland bezogenen Umstände ist die Beklagte - gegebenenfalls unter Zuhilfenahme der Sachkunde des Bundesamtes - befugt und verpflichtet, wenn und weil sie die Schwelle einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung im Sinne des Art. 3 EMRK voraussichtlich nicht erreichen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 11.08 - BVerwGE 134, 124 Rn. 22).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20
    Da für die gerichtliche Überprüfung der Entscheidung über die Verlustfeststellung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts abzustellen ist (s.o.), trifft die Ausländerbehörde auch während des gerichtlichen Verfahrens - wie nach altem Recht bei der Ermessensausweisung - eine Pflicht zur ständigen verfahrensbegleitenden Kontrolle der Rechtmäßigkeit ihrer Verlustfeststellungsentscheidung und gegebenenfalls zur Ergänzung ihrer Ermessenserwägungen (BVerwG, Urteil vom 15. November 2007 - 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20 Rn. 20 m.w.N.; siehe auch Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 27.16 - BVerwGE 157, 356 Rn. 23).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20
    Diese Bindungswirkung kommt nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch negativen Entscheidungen des Bundesamts zu (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. September 1999 - 1 C 6.99 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 20, vom 21. März 2000 - 9 C 41.99 - BVerwGE 111, 77 und vom 27. Juni 2006 - 1 C 14.05 - BVerwGE 126, 192 Rn. 12).
  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20
    Die Schwere dieser Gefahr ergibt sich dabei auch aus der vom Berufungsgericht zu Recht hervorgehobenen Art der Straftaten und deren (auch) unionsrechtlicher Bewertung, denn Art. 83 AEUV zählt den illegalen Drogenhandel zur besonders schweren Kriminalität (vgl. EuGH, Urteil vom 23. November 2010 - C-145/09 [ECLI:EU:C:2010:708], Tsakouridis - Rn. 46 f.).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

  • EuGH, 13.09.2018 - C-369/17

    Eine Person kann nicht von der Gewährung subsidiären Schutzes ausgeschlossen

  • EuGH, 16.01.2014 - C-378/12

    Zeiträume der Strafhaft können weder für den Erwerb eines Daueraufenthaltstitels

  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

  • EGMR, 06.02.2001 - 44599/98

    BENSAID c. ROYAUME-UNI

  • BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 30.17

    Unwirksame Asylantragsrücknahme im Dublin-Verfahren

  • EGMR, 20.12.2018 - 18706/16

    In Deutschland geborener Straftäter darf abgeschoben werden

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 1770/13

    Erteilung einer Aufenthalterlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG 2004 in der bis zum

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 13 S 1871/01

    Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Prüfung von

  • VG Aachen, 21.01.2020 - 6 L 1332/19

    Asyl; Türkei; organisierter Drogenhandel; nebis in idem; Doppelbestrafung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2002 - 17 B 519/01

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung wegen der konkreten Gefahr der Begehung

  • EuGH, 14.11.2017 - C-165/16

    Ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist,

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14

    Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

  • BVerwG, 28.06.2011 - 1 C 18.10

    Allgemeines Aufenthaltsrecht; Öffnungsklausel; Ausländerbehörde; Zuständigkeit;

  • BVerwG, 05.01.2000 - 6 P 1.99

    Bestimmtheit der gesetzlichen Verordnungsermächtigung; Anteil von Frauen und

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2020 - 11 S 955/19

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt wegen Straftaten

  • BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher

    2.1 Die angefochtene Verfügung vom 27. Juni 2018 ist formell rechtmäßig, insbesondere war der Senator für Inneres der Beklagten nach § 1 Nr. 1 und § 3 Abs. 4 der Verordnung über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden nach dem Aufenthaltsgesetz vom 28. November 2017 (Brem.GBl. S. 581) i.V.m. § 79 Abs. 3 BremPolG (a.F.) und dem wortgleichen § 141 Abs. 3 BremPolG in der am 8. Dezember 2020 in Kraft getretenen aktuellen Fassung des Gesetzes vom 24. November 2020 (Brem.GBl. S. 1486, 1568) für ihren Erlass zuständig (näher hierzu BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - juris Rn. 18 ff.).

    Denn nach der - vom Berufungsgericht zutreffend zugrunde gelegten - Rechtsprechung des Senats ist ein Ausländer mit einem Asylbegehren, das nach § 13 AsylG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3474) seit dem 1. Dezember 2013 auch das Begehren auf subsidiären Schutz umfasst, hinsichtlich aller zielstaatsbezogenen Schutzersuchen und Schutzformen auf das Asylverfahren zu verweisen; er hat kein Wahlrecht zwischen einer Prüfung durch die Ausländerbehörde und einer Prüfung durch das Bundesamt (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Februar 2019 - 1 C 30.17 - Buchholz 402.251 § 29 AsylG Nr. 6 Rn. 22 und vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - juris Rn. 52 f.) und auch keinen Anspruch auf eine Doppelprüfung.

    Diese Bindungswirkung kommt nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch negativen Entscheidungen des Bundesamts zu (BVerwG, Urteile vom 7. September 1999 - 1 C 6.99 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 20, vom 21. März 2000 - 9 C 41.99 - BVerwGE 111, 77 , vom 27. Juni 2006 - 1 C 14.05 - BVerwGE 126, 192 Rn. 12 und vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - juris Rn. 52 f.).

    Auch bei nachträglicher erheblicher Änderung der Sachlage ist ausschließlich das Bundesamt zur Korrektur seiner einmal getroffenen Feststellung befugt und zwar unabhängig von dem Zeitraum, der seit der Erstentscheidung des Bundesamts verstrichen ist (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - juris Rn. 53).

    Dies sind solche Nachteile, die das Gewicht eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nicht erreichen, aber gleichwohl so erheblich sind, dass sie sich auf die durch Art. 7 GRC und Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützten Belange des Ausländers auswirken können (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - juris Rn. 50 ff. m.w.N.).

    Ohne Erfolg bleibt in diesem Zusammenhang auch der - erstmals unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - (juris Rn. 55) - in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erhobene Einwand des Klägers, ihm drohe wegen seiner türkischen Staatsangehörigkeit eine erneute Strafverfolgung und langjährige Freiheitsstrafe in der Türkei wegen seiner in Deutschland abgeurteilten Betäubungsmitteldelikte und damit eine Doppelbestrafung, die sich auf sein Recht auf Privat- und Familienleben auswirken würde.

  • VG Düsseldorf, 13.05.2024 - 27 L 2717/23

    Ehemaliger IS-Chef: Eilantrag gegen Ausweisung weitgehend erfolglos

    vgl. dazu ausführlich VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. April 2021 - 12 S 2505/20 -, juris, Rn. 81 ff.; ebenso VG München, Urteil vom 17.November 2022 - M 27 K 22.2308 -, juris, Rn. 38; VG Dresden, Urteil vom 20. Juni 2022 - 3 K 570/21 -, juris, Rn. 19; VG Würzburg, Urteil vom 26. Juli 2021 - W 7 K 20.612 -, juris, Rn. 48; Cziersky-Reis, in: Hofmann, Ausländerrecht, 3. Auflage 2023, § 53 AufenthG, Rn. 44; Bauer, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Auflage 2022, § 53 AufenthG, Rn. 102; Neidhardt, in: HTK-AuslR / § 53 AufenthG Abs. 4, Rn. 4 f. (Stand: 3. Februar 2022); a.A: Fleuß, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, § 53 AufenthG, Rn. 135 (Stand: 1. Januar 2024) (nur, wenn nach Maßgabe des § 71 Abs. 1 Satz 1 bzw. § 71a Abs. 1 AsylG ein weiteres Verfahren durchzuführen ist); offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60/20 -, juris, Rn. 37.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Februar 2022 - 1 C 6/21 -, juris, Rn. 34, und vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60/20 -, juris, Rn. 53 f.

  • VG Aachen, 27.10.2022 - 8 K 3635/19

    Verlustfeststellung; Zuständigkeit bei Haftfällen; Anhörung nur auf deutsch;

    Soweit der Kläger die Aufhebung der mit Ordnungsverfügung vom 28. November 2019 getroffenen Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts begehrt, ist die Klage als Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO) zulässig, vgl. zuletzt: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 -, juris, Rn. 16, aber unbegründet.

    Die Verlustfeststellung ist nach der für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung grundsätzlich maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts, vgl. Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil vom 17. April 2018 - C-316/16 und C-424/16 (Vomero) -, juris, Rn. 89 ff.; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 -, juris, Rn. 15, rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 -, juris, Rn. 20.

    aa) Zwar spricht alles dafür, dass dem Kläger im insoweit maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Ordnungsverfügung (28. November 2019), vgl. EuGH, Urteil vom 17. April 2018 - C-316/16 und C-424/16 (Vomero) -, juris, Rn. 87 ff.; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 -, juris, Rn. 34, kein Freizügigkeitsrecht nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU (mehr) zugestanden hat.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 -, juris, Rn. 48.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 -, juris, Rn. 50.

  • VG Bayreuth, 23.05.2023 - B 6 K 22.881

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt gegenüber tschechischem

    a) Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung einer Verlustfeststellung ist bei einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (vgl. BVerwG, U. v. 16.12.2021 - 1 C 60.20 - InfAuslR 2022, 264 Rn. 15).

    Liegen die Voraussetzungen für ein Daueraufenthaltsrecht gemäß § 6 Abs. 4 FreizügG/EU nicht vor, kommt die (noch) weiterreichende Schutzstufe gemäß § 6 Abs. 5 FreizügG/EU, die ein Daueraufenthaltsrecht voraussetzt, erst recht nicht in Betracht (BVerwG, U. v. 16.12.2021 - 1 C 60.20 - InfAuslR 2022, 264, Rn. 34).

    Mit zu berücksichtigen sind dabei Umstände, die erst nach Erlass der Verlustfeststellungsverfügung eingetreten sind (BVerwG, U. v. 16.12.2021 - 1 C 60.20 - InfAuslR 2022, 264 Rn. 15).

    Die Entscheidung ist gerichtlich voll überprüfbar (BVerwG, U. v. 16.12.2021- 1 C 60.20 - InfAuslR 2022, 264 Rn. 48-50; Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2022, § 6 FreizügG/EU Rn. 96-102).

  • BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23

    Abschiebungsanordnung in die Republik Irak

    Eine dem Antragsteller für den Fall der Nichteinhaltung der vorstehenden diplomatischen Zusicherung nach dem unter (a) dargestellten Strafrahmen des Art. 73 Abs. 1 i. V. m. Art. 74 Abs. 1 StGB Irak 2010 drohende neuerliche Strafe von zwei bis 15 Jahren stellte sich zwar bei unterstellter Ausschöpfung der Obergrenze als für den Antragsteller in hohem Maße hart dar; sie erwiese sich jedoch trotz des bereits im Bundesgebiet erfolgten Freiheitsentzuges wegen der Schwere der in Rede stehenden Straftaten noch nicht als unerträglich hart und unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. März 1987 - 2 BvM 2/86 - BVerfGE 75, 1 ; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - Buchholz 402.261 § 6 FreizügG/EU Nr. 4 Rn. 57 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 12 S 2546/22

    Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

    Die in § 42 Satz 1 AsylG angeordnete Bindungswirkung gilt nicht nur für positive, sondern auch für negative Entscheidungen des Bundesamts (BVerwG, Urteile vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 34, vom 16.12.2021 - 1 C 60.20 -, juris Rn. 53, und vom 21.03.2000 - 9 C 41.99 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.02.2022 - 11 S 1814/20 -, juris Rn. 25; OVG Saarland, Beschluss vom 24.07.2019 - 2 B 222/19 -, juris Rn. 18; Dörig/Hoppe in: Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl. 2020, § 8 Rn. 55; Bergmann in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, § 42 AsylG Rn. 6) und tritt grundsätzlich bereits mit der Bekanntgabe der Entscheidung gegenüber dem Ausländer ein (Pietzsch in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 42 AsylG Rn. 7 ).

    Selbst bei nachträglicher erheblicher Änderung der Sachlage ist ausschließlich das Bundesamt zur Korrektur seiner einmal getroffenen Feststellungen befugt, und zwar unabhängig von dem Zeitraum, der seit seiner Erstentscheidung verstrichen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 34, und vom 16.12.2021 - 1 C 60.20 -, juris Rn. 53; Funke-Kaiser in: GK-AsylG, § 42 Rn. 16 ff. ).

  • OVG Bremen, 30.08.2023 - 2 LC 116/23

    Generalpräventive inlandsbezogene Ausweisung nach Betäubungsmitteleinfuhr;

    Nur Beeinträchtigungen von Belangen des Klägers im Herkunftsstaat, die das Gewicht eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nicht erreichen, aber gleichwohl so erheblich sind, dass sie sich auf die durch Art. 7 EUGrCh und Art. 8 EMRK geschützten Belange auswirken können, sind in die Abwägung von Ausweisungs- und Bleibeinteresse einzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.02.2022 - 1 C 6.21, juris Rn. 34 f.; Urt. v. 16.12.2021 - 1 C 60.20, juris Rn. 50 ff.).
  • VGH Bayern, 27.09.2022 - 10 B 22.263

    Erfolglose Klage gegen die Feststellung des Verlusts des Rechs auf Einreise und

    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Verlustfeststellung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, U.v. 16.12.2021 - 1 C 60.20 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 29.1.2019 - 10 B 18.1094 - juris Rn. 29 jew. m.w.N.).

    Etwas anderes gilt jedoch für Tatbestandsmerkmale, die - wie die Voraussetzungen des gesteigerten Ausweisungsschutzes nach § 6 Abs. 4 und 5 FreizügG/EU - nach dem materiellen Recht bereits bei der Verfügung der Verlustfeststellung vorliegen müssen (BVerwG, U.v. 16.12.2021 - 1 C 60.20 - juris Rn. 15 unter Verweis auf EuGH, U.v. 17.4.2018 - C-316/16 und C-424/16 - juris Rn. 84 ff.; vgl. nachfolgend 1.3.).

    Die von der Beklagten danach getroffene Ermessensentscheidung (S. 21 ff. des Bescheids) ist auch bezogen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2021 - 1 C 60.20 - juris Rn. 48 f.) nicht zu beanstanden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2023 - 18 A 1174/22
    vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Februar 2022 - 1 C 6.21 -, juris, Rn. 34, vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - juris, Rn. 53, und vom 26. Februar 2019 - 1 C 30.17 -, juris, Rn. 22 bis 25; OVG NRW, Beschlüsse vom 19. November 2020 - 18 B 1639/20 -, juris, Rn. 7 bis 9, und vom 7. August 2023 - 18 B 566/23 -.
  • OVG Bremen, 23.06.2023 - 2 LA 465/21

    Ausweisung; Betäubungsmittelabhängigkeit; Betäubungsmitteldelikte;

    Er braucht daher auch nicht darüber zu befinden, ob die Gefahrenschwelle für die Ausweisung subsidiär Schutzberechtigter damit höher oder niedriger liegt als nach bisherigem Recht (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 - 1 C 60/20, juris Rn. 44 f.).

    Erforderlich ist vielmehr stets eine tatrichterliche Würdigung der Schwere der Straftat unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (vgl. EuGH, Urt. v. 13.09.2018 - C-369/17 [ECLI:EU:C:2018:713], Ahmed - juris Rn. 33; BVerwG, Urt. v16.12.2021 - 1 C 60.20, juris Rn. 44).

    Es steht daher außer Zweifel, dass das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge jedenfalls grundsätzlich geeignet ist, eine Gefahr für die Allgemeinheit zu begründen und zugleich eine schwere Straftat im Sinne des § 53 Abs. 3b AufenthG a.F. darstellen kann (vgl. BVerwG, Urt. 16.12.2021 - 1 C 60/20, Rn. 44, juris).

  • VG Hannover, 03.11.2023 - 5 B 3819/23
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2023 - L 19 AS 1775/22

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im

  • OVG Bremen, 19.08.2022 - 2 LA 394/21

    Abschiebungsandrohung; Ausweisung; Berufungszulassung; besonders schwer wiegendes

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2023 - 12 S 3293/21

    Zuständigkeit des baden-württembergischen Regierungspräsidiums für die

  • OVG Saarland, 27.02.2024 - 2 A 2/23

    Verlust des Freizügigkeitsrechts; Berufungszulassung: Überraschungsentscheidung;

  • OVG Saarland, 24.04.2023 - 2 B 21/23

    Ausweisung nach Albanien wegen einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2023 - 12 S 1394/23

    Beschwerde wegen unmittelbar bevorstehender Abschiebung

  • OVG Hamburg, 02.11.2023 - 6 Bs 69/23

    Ausländer; Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts; Anforderungen an

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2023 - 2 M 16/23

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Täuschungshandlungen des Ausländers

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2022 - 11 S 1814/20

    Ausweisung eines straffälligen Ausländers; vorherige Durchführung einer

  • VG Würzburg, 05.06.2023 - W 7 K 22.500

    Verlustfeststellung, Drittstaatsangehöriger Ehemann einer EU-Staatsangehörigen,

  • VGH Bayern, 19.10.2023 - 19 ZB 23.1183

    Ausweisung, generalpräventiv, Besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse,

  • VG Würzburg, 11.12.2023 - W 7 K 21.820

    Daueraufenthaltsrecht, Verlustfeststellung, Griechischer Staatsbürger,

  • VGH Bayern, 07.12.2023 - 10 ZB 23.1550

    Verlustfeststellung wegen Unterbrechung der Kontinuität des langjährigen

  • VG München, 23.08.2022 - M 4 K 21.4317

    Wirksame Rückkehrentscheidung auf der Grundlage von Art. 6 Rückführungs-RL bei

  • OVG Bremen, 04.01.2022 - 2 LB 383/21

    Abschiebungsandrohung; keine Erledigung durch Vollzug der Abschiebung; Absehen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2022 - 2 M 93/22

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung; schwere Straftat

  • VG Düsseldorf, 28.06.2022 - 27 K 6757/20

    Polnischer Staatsangehöriger, Verlustfeststellung, Totschlag,

  • OVG Bremen, 16.05.2022 - 2 LA 114/21

    Abhängigkeitsverhältnis; Ausweisung; Bewährung; Familiäre Lebensgemeinschaft;

  • BVerwG, 14.04.2023 - 1 B 1.23

    Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat und verstärkter Ausweisungsschutzes

  • VG Würzburg, 19.09.2022 - W 7 K 21.190

    Feststellung des Nichtbestehens der Freizügigkeit von Unionsbürgern wegen Fehlens

  • VG Aachen, 03.04.2023 - 1 K 2351/20

    Beamtenrecht; Entschädigung; Schmerzensgeld; schuldloser Schädiger;

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