Rechtsprechung
   BVerwG, 26.10.2023 - 5 C 6.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,29165
BVerwG, 26.10.2023 - 5 C 6.22 (https://dejure.org/2023,29165)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.2023 - 5 C 6.22 (https://dejure.org/2023,29165)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 2023 - 5 C 6.22 (https://dejure.org/2023,29165)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,29165) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Berliner Obergrenze für monatliche Zuzahlungen der Eltern für die Betreuung in Kindertagesstätten unwirksam

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Berliner Obergrenze für monatliche Zuzahlungen der Eltern für die Betreuung in Kindertagesstätten unwirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freie Kindertagesstätten - und die Berliner Obergrenze für die monatlichen Zuzahlungen der Eltern

  • lto.de (Kurzinformation)

    Berliner Regelung gekippt: Keine Obergrenze mehr bei Kita-Zuzahlung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berliner Obergrenze für monatliche Zuzahlungen der Eltern für die Betreuung in Kindertagesstätten ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09

    Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -,

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2023 - 5 C 6.22
    Es bedarf daher besonderer Erklärung, warum angebotene Kindergartenplätze mit einer bestimmten Pädagogikausrichtung trotz anhaltender Nachfrage anders als solche mit anderer Pädagogikausrichtung nicht oder geringer gefördert werden (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 - Buchholz 436.511 § 74a Kinder- und Jugendhilfegesetz Nr. 1 Rn. 31 f.).

    Ihnen steht nicht entgegen, dass insbesondere weder § 3 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 SGB VIII einem Einrichtungsträger einen unmittelbaren, bundesgesetzlichen Förderungsanspruch verleihen, noch, dass aus dem Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten kein Anspruch auf einen bestimmten Kindergartenplatz oder einen bestimmten Kindergarten folgt (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 - Buchholz 436.511 § 74a Kinder- und Jugendhilfegesetz Nr. 1 Rn. 32).

    Nach dieser Maßgabe ist hier die Wahl eines entsprechenden Differenzierungskriteriums durch den Landesgesetzgeber und dessen Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG nicht auf eine bloße Vertretbarkeitskontrolle (Willkürprüfung) beschränkt (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 - Buchholz 436.511 § 74a Kinder- und Jugendhilfegesetz Nr. 1 Rn. 33).

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2023 - 5 C 6.22
    Ein Optimierungsgebot besteht nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2005 - 2 BvF 2/01 - BVerfGE 113, 167 m. w. N.).

    Eine normative Regelung verletzt das Gebot der Erforderlichkeit, wenn das Ziel der staatlichen Maßnahme auch durch ein anderes, gleich wirksames Mittel erreicht werden kann, das Grundrechte nicht oder deutlich weniger fühlbar einschränkt (BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2005 - 2 BvF 2/01 - BVerfGE 113, 167 ).

  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2023 - 5 C 6.22
    Auch die danach mögliche Auswirkung der Ungleichbehandlung auf ein spezielles Freiheitsgrundrecht veranlasst regelmäßig ihre strengere Prüfung anhand von Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2019 - 2 BvL 22/14 u. a. - BVerfGE 152, 274 Rn. 98).
  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2023 - 5 C 6.22
    Eine übermäßige und unzumutbare Belastung ist unangemessen (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 - BVerfGE 138, 136 juris Rn. 156).
  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2023 - 5 C 6.22
    Sie ist auch mit Blick auf die Regelungen des Kinder- und Jugendhilferechts nicht ohne Bedeutung, weil der mit § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII verfolgte Zweck, jedem anspruchsberechtigten Kind Zugang zu einer bedarfsgerechten Betreuung zu eröffnen und tatsächlich eine verlässliche, bestmögliche Kinderbetreuung zu gewährleisten, nicht dadurch gefährdet oder gar vereitelt werden darf, dass die Inanspruchnahme eines nachgewiesenen Betreuungsplatzes für den Leistungsberechtigten mit unzumutbar hohen Aufwendungen verbunden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 5 C 19.16 - BVerwGE 160, 212 Rn. 46).
  • BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13

    Kostenerstattung; erstattungspflichtig; Leistungsträger; Leistungsverpflichtung;

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2023 - 5 C 6.22
    § 291 Satz 1 BGB ist auch im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar, wenn das einschlägige Fachgesetz keine gegenteilige Regelung enthält (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2014 - 5 C 8.13 - Buchholz 435.12 § 104 SGB X Nr. 4 Rn. 22 m. w. N.).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2023 - 5 C 6.22
    Dies ist für sich genommen nicht hinreichend, weil sich diese Grundsätze auf den Bereich der funktionalen Selbstverwaltung durch öffentlich-rechtliche Körperschaften beziehen, deren Normsetzungsrecht gegenüber ihren Mitgliedern aus einem demokratischen Legitimationszusammenhang heraus gerechtfertigt werden kann (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 u. a. - BVerfGE 33, 125 ; Burgi, in: Kahl/Waldhoff/Walter, Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Stand Juli 2023, Art. 12 Rn. 179 m. w. N.).
  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2023 - 5 C 6.22
    Insofern ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - BVerfGE 118, 79 und vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - BVerfGE 129, 49 m. w. N.).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2023 - 5 C 6.22
    Insofern ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - BVerfGE 118, 79 und vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - BVerfGE 129, 49 m. w. N.).
  • BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 20/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des überörtlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2023 - 5 C 6.22
    Denn auch ein Normvertrag, der die weitergehende Qualität einer untergesetzlichen Rechtsnorm besitzt, behält die Eigenschaft eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, auf den insoweit die diesbezüglichen Regelungen Anwendung finden (vgl. BSG, Urteil vom 8. März 2017 - B 8 SO 20/15 R - SozR 4-3500 § 77 Nr. 3 f. = juris Rn. 20).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

  • BVerfG, 10.01.2020 - 1 BvR 4/17

    Aus dem Grundgesetz ergibt sich grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

  • BVerfG, 15.08.2018 - 1 BvR 1780/17

    Regelungen zur Vergabe von Versorgungsaufträgen gemäß der Dialysevereinbarung ist

  • BVerwG, 31.03.2021 - 5 C 2.20

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung

  • BVerwG, 30.06.2023 - 5 C 10.21

    Gewährung der laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen durch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht