Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe -
Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 10b) |
(1) 1Die öffentliche Jugendhilfe soll mit der freien Jugendhilfe zum Wohl junger Menschen und ihrer Familien partnerschaftlich zusammenarbeiten. 2Sie hat dabei die Selbständigkeit der freien Jugendhilfe in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie in der Gestaltung ihrer Organisationsstruktur zu achten.
(2) Soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen.
(3) Die öffentliche Jugendhilfe soll die freie Jugendhilfe nach Maßgabe dieses Buches fördern und dabei die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern stärken.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) vom 03.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
10.06.2021 | Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) | 03.06.2021 |
Rechtsprechung zu § 4 SGB VIII
210 Entscheidungen zu § 4 SGB VIII in unserer Datenbank:
- BVerwG, 26.10.2023 - 5 C 6.22
Berliner Obergrenze für monatliche Zuzahlungen der Eltern für die Betreuung in ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 6 B 13.20
Kürzung der Auszahlungsraten der KiTa-Kostenerstattung aufgrund der Erhebung von ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 6 B 13.20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2021 - 21 A 3824/18
Kirchlicher Kindergartenbetreiber kann keinen höheren staatlichen Zuschuss zur ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Hessen, 25.04.2023 - 10 C 1271/19
Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten ist unwirksam
- OVG Hamburg, 09.05.2023 - 4 Bs 157/22
Überlassung eines gemeindlichen Grundstücks durch Abschluss eines ...
- VG München, 22.09.2021 - M 18 K 20.737
Münchner Förderformel" - Klage einer privaten Kindertageseinrichtung auf ...
- OVG Hamburg, 25.08.2022 - 4 Bf 19/21
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe: Drittanfechtungsklage eines ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - 6 A 11.22
Laufende Geldleistung in der Kindertagespflege - Sachaufwanderstattung und ...
- VG München, 28.10.2021 - M 18 E 21.2712
Zur Anwendbarkeit des Vergaberechts auf zweiseitige Finanzierungsvereinbarungen ...
Querverweise
Auf § 4 SGB VIII verweisen folgende Vorschriften:
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
- Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
- § 74 (Förderung der freien Jugendhilfe)
- Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)
- § 3 (Aufgaben der Gemeinden und Beteiligung der Träger der freien Jugendhilfe)