Rechtsprechung
LAG Köln, 07.09.2023 - 6 Sa 640/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Eingruppierung, Sozialarbeiter; Arbeitsvorgang; Entgeltgruppe S 14 TVöD; Protokollnotiz
- IWW
Anlage C zum TVöD, § ... 35 a SGB VIII, § 33 SGB VIII, § 86, 6 SGB VIII, § 1666 BGB, § 8a SGB VIII, § 2 Abs. 2 Nr. 2, 4-6, Abs. 3 Nr. 1, 2, § 27, 33, 36 SGB VIII, §§ 27 ff SGB VIII, § 42 SGB VIII, § 20 SGB VIII, § 8 a SGB VIII, § 18 SGB VIII, §§ 8a, 18-21, 27-35, 35a, 36, 41, 42, 43 SGB VIII, § 1684 BGB, § 1673, 1674 BGB, §§ 1631b, 1671-1675, §§ 1682-1685, 1696 ff BGB, §§ 16-18 SGB VIII, § 14 SGB VIII, § 17 SGB VIII, § 18, 3 SGB VIII, §§ 1666, 1666a BGB, § 50 SGB VIII, § 36 SGB VIII, § 86 Abs. 6 SGB VIII, § 162 Abs. 2 FamFG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 138 ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 1 ZPO, § 27 SGB VIII, § 37 Abs. 3 SGB VIII, § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b SGB VIII, § 8a Abs. 2 SGB VIII, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung; Sozialarbeiter; Arbeitsvorgang; Entgeltgruppe S 14 TVöD ; Protokollnotiz
- rechtsportal.de
Eingruppierung; Sozialarbeiter; Arbeitsvorgang; Entgeltgruppe S 14 TVöD ; Protokollnotiz
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 15.09.2021 - 2 Ca 848/21
- LAG Köln, 07.09.2023 - 6 Sa 640/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13
Eingruppierung einer Sozialarbeiterin
Auszug aus LAG Köln, 07.09.2023 - 6 Sa 640/21
Die hier vorgelegte Stellenbeschreibung hat dadurch eine besondere Richtigkeitsgewähr, weil der Beklagte sie aus Anlass eines Höhergruppierungsantrages erstellt hat, sie also in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Beurteilungszeitpunkt entstanden ist, und weil dies in einem Zeitraum geschehen ist, als wenige Jahre zuvor diverse Entscheidungen des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts zur hier streitigen Entgeltgruppe ergangen sind (z.B. 4 AZR 933/11; 4 AZR 355/13; 4 AZR 798/14).Was unter solchen Entscheidungen zu verstehen ist, ergibt sich aus der Protokollerklärung Nr. 14, die eine tarifvertragliche normative Regelung darstellt (BAG v. 13.05.2015 - 4 AZR 355/13).
Denn allein wegen der sich aus der Rahmenkonzeption für die Teamarbeit der Teams "Soziale Dienste" ergebenden Zuständigkeit des Klägers für den Bereich Vollzeitpflege (Hilfeplanung) ergibt sich, dass die Tätigkeit auch stets von der Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls geleitet sein muss (vgl. BAG v. 13.05.2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 40).
Unter Beachtung des Schutzauftrags des Klägers und dessen Subsidiarität gegenüber einer Anrufung des Familiengerichts (§ 8a Abs. 2 SGB VIII), ist die Möglichkeit einer Einschaltung des Familiengerichts und die Vorbereitung und ggf. Einleitung solcher Maßnahmen - und sei es durch Ansprache des Bezirksdienstes - Bestandteil der gesamten Tätigkeit des Klägers (vgl. zu allem Vorgesagten wiederum BAG v. 13.05.2015 - 4 AZR 355/13 -, Rn. 40).
- BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14
Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung
Auszug aus LAG Köln, 07.09.2023 - 6 Sa 640/21
Der 4. Senat des BAG hat den Begriff des Arbeitsvorganges in diversen Entscheidungen konkretisiert (vgl. nur BAG v. 17.05.2017 - 4 AZR 798/14 - mwN): Maßgebend für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist danach das Arbeitsergebnis.Bei der Bearbeitung von Fällen durch Sozialarbeiter bildet regelmäßig nicht jeder einzelne Fall einen Arbeitsvorgang, so der 4. Senat des BAG in der Entscheidung vom 17.05.2017 (4 AZR 798/14) weiter, sondern erst die Befassung mit allen Fällen füllt diesen Rechtsbegriff aus.
Von diesen Grundsätzen ausgehend hat der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts in der besagten Entscheidung vom 17.05.2017 (4 AZR 798/14) die Betreuung von psychisch erkrankten und abhängigkeitskranken Menschen als einheitlichen Arbeitsvorgang angesehen und die Unterschiedlichkeit der zu betreuenden Personengruppen nicht als hinreichend erachtet, um von unterschiedlichen Arbeitsergebnissen und damit von unterschiedlichen Arbeitsvorgängen auszugehen.
Die hier vorgelegte Stellenbeschreibung hat dadurch eine besondere Richtigkeitsgewähr, weil der Beklagte sie aus Anlass eines Höhergruppierungsantrages erstellt hat, sie also in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Beurteilungszeitpunkt entstanden ist, und weil dies in einem Zeitraum geschehen ist, als wenige Jahre zuvor diverse Entscheidungen des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts zur hier streitigen Entgeltgruppe ergangen sind (z.B. 4 AZR 933/11; 4 AZR 355/13; 4 AZR 798/14).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - 9 Sa 537/10
Eingruppierung eines Diplom-Sozialarbeiters im Allgemeinen Sozialdienst im …
Auszug aus LAG Köln, 07.09.2023 - 6 Sa 640/21
Dabei ist die "Gewährleistung des Kindeswohls" nicht anders zu beurteilen, als die "Abwehr von Gefährdungen des Kindeswohls" (so aber wohl LAG Rheinland-Pfalz v. 18.02.2011 - 9 Sa 537/10 -).Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG für den unterliegenden Beklagten zuzulassen, dies insbesondere mit Blick auf die Tatsache, dass es um die Auslegung eines bundesweit geltenden Tarifvertrages geht, mit Blick auf die Auslegungsfrage zum Begriff der Gefahrenabwehr und mit Blick auf die Tatsache, dass die vorliegende Entscheidung als Abweichung vom Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 18.02.2011 - 9 Sa 537/10 - betrachtet werden könnte.
- BAG, 19.10.2016 - 4 AZR 727/14
Eingruppierung einer Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin im Sozialpsychiatrischen …
Auszug aus LAG Köln, 07.09.2023 - 6 Sa 640/21
Tatsächlich trennbar sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (vgl. hierzu auch BAG v. 19.10.2016 - 4 AZR 727/14 - grdl. BAG v. 23.09.2009 - 4 AZR 308/08). - BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11
Eingruppierung eines Bezirkssozialarbeiters
Auszug aus LAG Köln, 07.09.2023 - 6 Sa 640/21
Die hier vorgelegte Stellenbeschreibung hat dadurch eine besondere Richtigkeitsgewähr, weil der Beklagte sie aus Anlass eines Höhergruppierungsantrages erstellt hat, sie also in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Beurteilungszeitpunkt entstanden ist, und weil dies in einem Zeitraum geschehen ist, als wenige Jahre zuvor diverse Entscheidungen des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts zur hier streitigen Entgeltgruppe ergangen sind (z.B. 4 AZR 933/11; 4 AZR 355/13; 4 AZR 798/14). - ArbG Bonn, 15.09.2021 - 2 Ca 848/21
Auszug aus LAG Köln, 07.09.2023 - 6 Sa 640/21
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 15.09.2021 - 2 Ca 848/21 - wird zurückgewiesen. - BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08
Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen - …
Auszug aus LAG Köln, 07.09.2023 - 6 Sa 640/21
Tatsächlich trennbar sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (vgl. hierzu auch BAG v. 19.10.2016 - 4 AZR 727/14 - grdl. BAG v. 23.09.2009 - 4 AZR 308/08).