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   LSG Baden-Württemberg, 19.02.2024 - L 1 U 2119/22   

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https://dejure.org/2024,4293
LSG Baden-Württemberg, 19.02.2024 - L 1 U 2119/22 (https://dejure.org/2024,4293)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.02.2024 - L 1 U 2119/22 (https://dejure.org/2024,4293)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Februar 2024 - L 1 U 2119/22 (https://dejure.org/2024,4293)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 102 SGB 7, § 54 SGG, § 55 SGG, § 78 SGG, § 31 SGB 10
    Sozialgerichtliches Verfahren - kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage - Verpflichtungsklage - Unzulässigkeit des Klagebegehrens - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - Feststellung einer bestimmten Form einer bereits als Listen-Berufskrankheit anerkannten Krankheit ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2024 - L 1 U 2119/22
    Aufgrund der Unbegrenztheit der naturwissenschaftlich-philosophischen Ursachen für einen Erfolg ist für die praktische Rechtsanwendung in einer zweiten Prüfungsstufe die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden bzw. denen der Erfolg zugerechnet wird, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 -B 2 U 1/05 R -, juris).

    Entscheidungsbasis für die Kausalitätsbeurteilung muss der aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand sein (BSG - B 2 U 1/05 R -, a.a.O).

    Das bloße Fehlen von konkurrierenden Ursachen genügt bei komplexen Krankheitsgeschehen, die mehrere Ursachen haben können, gerade nicht (BSG - B 2 U 1/05 R -, a.a.O.).

    Dabei reicht allerdings nicht eine bloße Möglichkeit aus (vgl. hierzu und zum Folgenden BSG - B 2 U 1/05 R -, a.a.O, Rn. 20).

    Für die Überzeugung von einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit ist aber erforderlich, dass mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (BSG - B 2 U 1/05 R -, a.a.O., Rn. 20).

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2024 - L 1 U 2119/22
    Um das Vorliegen der hiernach maßgeblichen MdE beurteilen zu können, ist zunächst zu fragen, ob das aktuelle körperliche oder geistige Leistungsvermögen - ausgehend von konkreten Funktionseinbußen - beeinträchtigt ist, und in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob und in welchem Umfang dadurch die Arbeitsmöglichkeiten der versicherten Person auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens vermindert werden (BSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 5/10 R -, juris, Rn. 15, 17).

    Die Bemessung des Grades der MdE erfolgt als Tatsachenfeststellung des Gerichts, das diese gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSG - B 2 U 5/10 R -, a.a.O., Rn. 16).

  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 8/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung gem § 2 AsylbLG - Klage auf höhere Leistung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2024 - L 1 U 2119/22
    Dabei ist unerheblich, ob die Beklagte die Absicht hatte mit dem Bescheid eine endgültige Regelung (§ 31 SGB X) hinsichtlich der BK-Folgen zu treffen (BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 8/07 R -, Rn. 12, juris; aA offenbar LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Dezember 2018 - L 17 U 27/18 -, Rn. 34, juris, da dort auf den mutmaßlichen Regelungswillen der Beklagten abgestellt wird).

    Entscheidend ist vielmehr, ob ein verständiger, objektiver Erklärungsempfänger den Bescheid vom 27. August 2018 zum Zeitpunkt seines Erlasses als endgültige Regelung zur Feststellung von BK-Folgen verstehen musste (BSG - B 8 AY 8/07 R -, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - L 17 U 27/18

    Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2024 - L 1 U 2119/22
    Dabei ist unerheblich, ob die Beklagte die Absicht hatte mit dem Bescheid eine endgültige Regelung (§ 31 SGB X) hinsichtlich der BK-Folgen zu treffen (BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 8/07 R -, Rn. 12, juris; aA offenbar LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Dezember 2018 - L 17 U 27/18 -, Rn. 34, juris, da dort auf den mutmaßlichen Regelungswillen der Beklagten abgestellt wird).

    Insbesondere der Umstand, dass in dem angefochtenen Bescheid BK-Folgen und nicht als BK-Folgen anzuerkennende Gesundheitsstörungen ausdrücklich voneinander abgegrenzt wurden, belegt nach Auffassung des Senates nicht, dass der Bescheid eine verbindliche Regelung der BK-Folgen beinhaltet (aA LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Dezember 2018 - L 17 U 27/18 -, Rn. 34, juris unter Abstellung auf den mutmaßlichen Regelungswillen der Behörde), sondern diese Abgrenzung ist eine Vorfrage für die tatsächlich entschiedene Frage, ob ein Anspruchs auf Verletztenrente besteht und damit - wie von der Beklagten explizit formuliert - ein reines Begründungselement.

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2024 - L 1 U 2119/22
    Sofern mehrere, zumindest teilweise nicht versicherte Ursachen zu der Entstehung des Schadens beigetragen haben, ist die Entscheidung, ob die versicherte Ursache wesentlich war, aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs beziehungsweise Gesundheitsschadens zu treffen (zu den Einzelheiten auch BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R -, juris).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2024 - L 1 U 2119/22
    Beweismaßstab für die haftungsbegründende Kausalität ist die hinreichende Wahrscheinlichkeit (BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 9/08 R -, juris, Rn. 26).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 36/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2024 - L 1 U 2119/22
    Grundsätzlich ist die Beklagte berechtigt in einem Bescheid über eine Rentenablehnung mit einem besonderen Verfügungssatz festzustellen, dass bestimmte Gesundheitsschäden Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sind, wenn dies für andere Leistungen relevant werden kann oder eine frühzeitige Klärung des Ursachenzusammenhangs im Hinblick auf mögliche zukünftige Rentenansprüche zweckmäßig erscheint (BSG, Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 36/03 R -, Rn. 19, juris).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2024 - L 1 U 2119/22
    Kriterien für die Wesentlichkeit der nach der Bedingungstheorie als Ursache festgestellten versicherten Einwirkungen sind, wenn andere festgestellte konkurrierende Ursachen in Betracht kommen, Art und Ausmaß der Einwirkungen, die konkurrierenden Ursachen, das Krankheitsbild sowie die gesamte Krankengeschichte, so dass letztlich in der Regel eine Gesamtbetrachtung anzustellen ist (BSG Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 R -, juris).
  • BVerwG, 07.06.1991 - 7 C 43.90

    Atomgesetz - Genehmigung kerntechnischer Anlagen - Teilbetriebsgenehmigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2024 - L 1 U 2119/22
    Zur Bestimmung des objektiven Regelungsgehaltes eines Verwaltungsaktes kommt es mithin darauf an, wie Adressaten und Drittbetroffene ihn nach Treu und Glauben verstehen mussten bzw. durften (vgl. BVerwG Urteil vom 7.6.1991 - 7 C 43/90 - NVwZ 1993, 177, 179).
  • BSG, 15.12.2020 - B 2 U 142/20 B

    Feststellung einer Folge eines anerkannten Arbeitsunfalls

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2024 - L 1 U 2119/22
    Ein derartiger Ausnahmefall ist insbesondere dann anerkannt, wenn es dem Versicherten nicht zuzumuten ist, die Verwaltungsentscheidung abzuwarten oder die Behörde besonderen Anlass zur Klageerhebung gegeben hat (vgl. BSG, Beschluss vom 15. Dezember 2020 -B 2 U 142/20 B -, Rn. 8, juris, m.w.N.).
  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84

    Rechtliches Gehör bei Vertretung durch Rechtsanwalt - Vertagung von Amts wegen -

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