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   OVG Bremen, 21.04.2021 - 2 LC 215/20   

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OVG Bremen, 21.04.2021 - 2 LC 215/20 (https://dejure.org/2021,17682)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21.04.2021 - 2 LC 215/20 (https://dejure.org/2021,17682)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21. April 2021 - 2 LC 215/20 (https://dejure.org/2021,17682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung eines in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen wegen Strafauffälligkeit

  • rechtsportal.de

    Ausweisung eines in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen wegen Strafauffälligkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (27)

  • OVG Bremen, 25.07.2019 - 2 B 69/19
    Auszug aus OVG Bremen, 21.04.2021 - 2 LC 215/20
    Denn es geht hier um die Beurteilung, ob es dem Ausländer gelingen wird, über die Bewährungszeit hinaus ein straffreies Leben zu führen (BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00 -, NVwZ 2001, 442 [444]; BVerwG, Urt. v. 15.01.2013 - 1 C 10/12 -, Rn. 19 juris; OVG Bremen Beschl. v. 25.07 2019 - 2 B 69/19 -, Rn. 31, juris).

    (vgl. OVG Bremen B.v. 25.07.2019 - 2 B 69/19 -, Rn. 31f juris).

    Der Senat verweist insofern zunächst auf die Verhältnismäßigkeitsprüfung in seinem Beschluss vom 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 33 f. Der Senat hat dort folgendes ausgeführt:.

    Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht haben in mehreren Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass die Bleibeinteressen auch im Hinblick auf die Reintegrationsschwierigkeiten des Klägers in der Türkei einschließlich der damit einhergehenden gesundheitlichen Belastungen zurückzutreten haben (vgl. OVG Bremen, B.v. 24.02.2021 - 2 B 473/20, B.v. 26.11.2020 - 2 B 216/20 -, B.v. 12.12.2019 - 2 B 305/19 -, B.v. 12.11.2019 - 2 B 242/19 -, B.v. 25.07.2019 - 2 B 69/19 -).

    Der Senat ist zwar in seinem Beschluss vom 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 38 - 41, im "ursprünglichen" Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, davon ausgegangen, dass im Fall des Klägers bei summarischer Prüfung hinreichende Anhaltspunkte für eine ernsthafte Suizidgefahr im Falle einer Abschiebung bestehen.

    Nicht gefolgt ist der Senat diesem Attest allerdings insoweit, als der Facharzt der Auffassung war, die von der Beklagten für den Fall einer Abschiebung in Aussicht gestellten Vorsichtsmaßnahmen könnten die Suizidgefahr nicht abwenden (vgl. Beschl. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 43 - 45).

  • EuGH, 08.05.2018 - C-82/16

    K.A. u.a. (Regroupement familial en Belgique) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus OVG Bremen, 21.04.2021 - 2 LC 215/20
    Der EuGH hat den organisierten Betäubungsmittelhandel insofern sogar in einem Atemzug mit dem Terrorismus genannt (vgl. EuGH, Urt. v. 08.05.2018 - C-82/16, K.A. u.a., juris Rn. 91; Urt. v. 13.09.2016, C-304/14, juris Rn. 39).

    Die bloße Tatsache, dass es aus Sicht seiner Tochter aus wirtschaftlichen Gründen oder zur Aufrechterhaltung der Familiengemeinschaft im Unionsgebiet wünschenswert erscheint, dass sich der Kläger als ihr Vater zusammen mit ihr im Unionsgebiet aufhält, rechtfertigt für sich genommen noch nicht die Annahme einer derartigen Abhängigkeit (vgl. EuGH, Urt. v. 08.05.2018 - C-82/16, K.A. u.a., juris Rn. 74 m.w.N.).

    Somit reicht die unstreitig bestehende familiäre Bindung zwischen dem Kläger und seiner jüngsten Tochter auch nicht aus, um für ihn ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht aus Art. 20 AEUV zu begründen (vgl. EuGH, Urt. v. 08.05.2018 - C-82/16, K.A. u.a., juris Rn. 75).

    Ein erstes, wenn auch nicht allein entscheidendes Indiz, das gegen ein Abhängigkeitsverhältnis spricht, ist der Umstand, dass die Ehefrau des Klägers und Mutter seiner Tochter als ebenfalls sorgeberechtigter Elternteil deutsche Staatsangehörige ist, so dass sie über ein gesichertes Aufenthaltsrecht verfügt und erwerbstätig sein darf (vgl. EuGH, Urt. v. 08.05.2018 - C-82/16, K.A. u.a., juris Rn. 72; BVerwG, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16/17, juris Rn. 35).

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus OVG Bremen, 21.04.2021 - 2 LC 215/20
    Der Begriff des "Privatlebens" i.S.v. Art. 8 EMRK umfasst die Gesamtheit der sozialen Beziehungen zwischen ansässigen Zuwanderern und der Gesellschaft, in der sie leben ( EGMR , Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99, Üner ./. NL, juris Rn. 59; OVG Bremen, Beschl. v. 17.01.2019 - 1 B 333/18 -, juris Rn. 19).

    Bei der Prüfung, ob eine Ausweisung im Sinne von Art. 8 Abs. 2 EMRK , in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und verhältnismäßig ist, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte folgende Kriterien zu berücksichtigen: Die Art und Schwere der begangenen Straftat; die seither vergangene Zeit und das Verhalten des Ausländers seit der Tat; die familiäre Situation; ob ein Partner bei der Begründung der Beziehung Kenntnis von der Straftat hatte; das Interesse und das Wohl eventueller Kinder, insbesondere deren Alter; der Umfang der Schwierigkeiten, auf die die Kinder oder der Partner im Heimatland des Ausländers treffen würden; die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten; die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Aufenthaltsstaat; die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen des Ausländers zum Gastland und zum Bestimmungsland (vgl. EGMR ( GK ), Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1281 - Rn. 57 f.]; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 26).

    Ausländer, die - wie der Kläger - in Deutschland geboren und aufgewachsen sind und nahezu ihr gesamtes Leben hier verbracht haben, genießen zwar keinen absoluten Ausweisungsschutz (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 54]; Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1282 - Rn. 66]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 19).

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OVG Bremen, 21.04.2021 - 2 LC 215/20
    Ausländer, die - wie der Kläger - in Deutschland geboren und aufgewachsen sind und nahezu ihr gesamtes Leben hier verbracht haben, genießen zwar keinen absoluten Ausweisungsschutz (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 54]; Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1282 - Rn. 66]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 19).

    Ihre Ausweisung bedarf sehr gewichtiger Gründe (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 55]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 19; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 31).

    Im Rahmen dieser Prüfung ist insbesondere eine Auseinandersetzung mit der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 24 entwickelten Maßstäbe geboten (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 32).

  • OVG Bremen, 15.11.2019 - 2 B 243/19
    Auszug aus OVG Bremen, 21.04.2021 - 2 LC 215/20
    Da beim Kläger sowohl besonders schwerwiegende Ausweisungs- als auch besonders schwerwiegende Bleibeinteressen vorliegen und eine rein arithmetische Bilanzierung nicht zulässig ist (OVG Bremen, Urt. v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20, juris Rn. 58), ist eine umfassende, einzelfallbezogene Interessenabwägung vorzunehmen, die insbesondere unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Art. 8 EMRK zu erfolgen hat (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 21).

    Ihre Ausweisung bedarf sehr gewichtiger Gründe (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 55]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 19; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 31).

    Im Rahmen dieser Prüfung ist insbesondere eine Auseinandersetzung mit der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 24 entwickelten Maßstäbe geboten (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 32).

  • OVG Bremen, 17.02.2021 - 2 LC 311/20

    Ausweisung eines faktischen Inländers; Rechtsschutz gegen die Dauer des Einreise-

    Auszug aus OVG Bremen, 21.04.2021 - 2 LC 215/20
    Es ist in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts inzwischen geklärt, dass diese Zuständigkeitsregelung hinreichend bestimmt und mit höherrangigem Recht vereinbar ist (vgl. Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20 -, Rn. 22 ff, juris; B. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20 - Rn. juris; Urt. v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20 - Rn. 34 juris).

    Da beim Kläger sowohl besonders schwerwiegende Ausweisungs- als auch besonders schwerwiegende Bleibeinteressen vorliegen und eine rein arithmetische Bilanzierung nicht zulässig ist (OVG Bremen, Urt. v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20, juris Rn. 58), ist eine umfassende, einzelfallbezogene Interessenabwägung vorzunehmen, die insbesondere unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Art. 8 EMRK zu erfolgen hat (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 21).

    (OVG Bremen, Urt. v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20, juris Rn. 60 - 62).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus OVG Bremen, 21.04.2021 - 2 LC 215/20
    Ein erstes, wenn auch nicht allein entscheidendes Indiz, das gegen ein Abhängigkeitsverhältnis spricht, ist der Umstand, dass die Ehefrau des Klägers und Mutter seiner Tochter als ebenfalls sorgeberechtigter Elternteil deutsche Staatsangehörige ist, so dass sie über ein gesichertes Aufenthaltsrecht verfügt und erwerbstätig sein darf (vgl. EuGH, Urt. v. 08.05.2018 - C-82/16, K.A. u.a., juris Rn. 72; BVerwG, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16/17, juris Rn. 35).

    Zu berücksichtigen ist insoweit auch die zu erwartende Dauer der Trennung (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16.17, juris Rn. 35), die nach Maßgabe der von der Beklagten noch zu treffenden Entscheidung über die Dauer der Einreisesperre (s.u. II.) in einem für den Kläger und seine Tochter noch zumutbaren Rahmen bleiben wird.

  • EGMR, 13.10.2011 - 41548/06

    Ausweisung straffälliger "Ausländer": Einmal Strafe ist genug

    Auszug aus OVG Bremen, 21.04.2021 - 2 LC 215/20
    Ausländer, die - wie der Kläger - in Deutschland geboren und aufgewachsen sind und nahezu ihr gesamtes Leben hier verbracht haben, genießen zwar keinen absoluten Ausweisungsschutz (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 54]; Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1282 - Rn. 66]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 19).

    Ihre Ausweisung bedarf sehr gewichtiger Gründe (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 55]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 19; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 31).

  • EGMR, 12.01.2010 - 47486/06

    KHAN A.W. v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus OVG Bremen, 21.04.2021 - 2 LC 215/20
    Angesichts der verheerenden Auswirkungen, die illegale Betäubungsmittel für Leben und Gesundheit der Bevölkerung haben, ist eine konsequente Vorgehensweise der Behörden gegen Personen, die diese Substanzen verbreiten, gerechtfertigt (st. Rspr. des EGMR , vgl. z.B. Urteil vom 12.01.2010 - 47486/06 -, Khan ./. UK, Ziff. 40 - https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-96587"]}).

    Der EGMR hält ein konsequentes aufenthaltsrechtliches Vorgehen gegen Personen, die illegale Betäubungsmittel verbreiten, angesichts der verheerenden Auswirkungen dieser Substanzen für Leben und Gesundheit der Bevölkerung für gerechtfertigt (st. Rspr., vgl. z.B. Urt. v. 12.01.2010 - 47486/06, Khan ./. UK, Ziff. 40).

  • BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15

    Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 21.04.2021 - 2 LC 215/20
    Dem Kindeswohl kommt aber weder nach Europäischen Grund- und Menschenrechten noch nach Verfassungsrecht ein unbedingter Vorrang vor den entgegenstehenden Interessen zu (BVerwG, Beschluss vom 21.07.2015 - 1 B 26/15 -, Rn. 5, juris m.w.N.).

    Das Kindeswohl hat zwar ein ganz erhebliches Gewicht, ihm kommt aber weder nach Völkerrecht noch nach Europäischen Grund- und Menschenrechten oder nach Verfassungsrecht ein unbedingter Vorrang vor entgegenstehenden Interessen zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.07.2015 - 1 B 26/15, juris Rn. 5 m.w.N.; zu Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention auch Schmahl, Kinderrechtskonvention, 2. Aufl. 2017, Art. 3 Rn. 7; Committee on the Rights of Children, General Comment No. 14 [2013], Ziff. 39; zu Art. 24 EUGrCh Jarass, EUGrCh, 3. Aufl. 2016, Art. 24 Rn. 22 mit Verweis auf Art. 52 Abs. 1 EUGrCH).

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

  • BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20

    Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2019 - 11 S 2996/19

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen ein an eine Abschiebung

  • EuGH, 13.09.2016 - C-304/14

    CS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV -

  • OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20

    Zur Ausweisung eines faktischen Inländers - Ausweisung; generalpräventiv;

  • OVG Bremen, 17.01.2019 - 1 B 333/18

    Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 i.V.m. Art. 8 EMRK; Duldung wegen

  • OVG Bremen, 26.11.2020 - 2 B 216/20

    Aufenthaltsrecht aus Art. 20 AEUV; Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - 11 S 52.14

    Vietnam; Duldung; rechtliches Abschiebungshindernis; unmittelbar bevorstehende

  • OVG Sachsen, 15.10.2015 - 3 A 331/15

    Ausweisung; Drogenhandel; Heirat; ungeborenes Kind; Abschiebungshindernis;

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

  • OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20

    Ausländerrecht; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung - Abschiebungsandrohung;

  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 17.17

    Arglist; Assoziationsrecht; Beschäftigung; Ehegattennachzug; Rechtsmissbrauch;

  • OVG Hamburg, 13.06.2019 - 4 Bs 110/19

    Ausreisepflicht eines assoziationsberechtigten Türken: Anwendbarkeit des AufenthG

  • OVG Bremen, 27.10.2020 - 2 B 105/20
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Ausländerbehörden und Gerichte sind in Ausweisungsverfahren an die Feststellungen und Beurteilungen der Strafgerichte zur Aussetzung der Vollstreckung der Strafe bzw. des Strafrests aufgrund der unterschiedlichen Maßstäbe rechtlich nicht gebunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.02.2019 - 1 A 3.18 -, juris Rn. 79 , und vom 15.01.2013 - 1 C 10.12 -, juris Rn. 18 ff.; OVG Bremen, Urteil vom 21.04.2021- 2 LC 215/20 -, juris Rn. 23; Fleuß in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 53 Rn. 27 f. ; Dörig in: Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl. 2020, § 7 Rn. 21).
  • OVG Bremen, 08.02.2023 - 2 LB 268/22

    Ausweisung eines Erstverbüßers; Aufenthaltsrecht nach Art. 20 AEUV;

    Diesbezüglich ist von Bedeutung, dass die ausweisungsrechtliche Prognose auf einen längeren Zeitraum angelegt ist als die strafvollstreckungsrechtliche Prognose, deren Horizont nur bis zum Ende der (hier dreijährigen) Bewährungszeit reicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.01.2013 - 1 C 10/12, juris Rn. 19; OVG Bremen, Urt. v. 21.04.2021 - 2 LC 215/20, juris Rn. 23).
  • OVG Bremen, 28.09.2021 - 2 LA 206/21

    Ablehnung des Rechtsschutzbedürfnisses aufgrund Erledigung der

    Soweit der im Antrag auf Aufhebung des Bescheides vom 23.04.2019 konkludent enthaltene (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 21.04.2021 - 2 LC 215/20, juris Rn. 13) Hilfsantrag auf Verpflichtung der Beklagten zur Neubescheidung hinsichtlich der Dauer des Einreise- und Aufenthaltsverbots (vgl. zur Statthaftigkeit der Verpflichtungs- anstatt der Anfechtungsklage OVG Bremen, Urt. v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20, juris Rn. 85) abgewiesen wurde, kann die Berufung nicht zugelassen werden.
  • OVG Bremen, 26.11.2020 - 2 B 216/20

    Aufenthaltsrecht aus Art. 20 AEUV; Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO -

    Gegen diesen Bescheid hat der Antragsteller im August 2018 Klage erhoben, die vom Verwaltungsgericht erstinstanzlich mit Urteil vom 22.06.2020 abgewiesen wurde (VG Bremen - 4 K 1869/18); das Verfahren ist derzeit in der Berufungsinstanz vor dem Senat anhängig (2 LC 215/20).
  • VGH Bayern, 12.08.2022 - 10 ZB 22.1511

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Straffälligkeit

    Die Vaterschaft eines hier lebenden Ausländers für ein noch ungeborenes Kind stellt einen Umstand dar, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor das ungeborene Kind zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses entfalten kann (vgl. etwa OVG Bremen, U.v. 21.4.2021 - 2 LC 215/20 - juris Rn. 36 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 19.05.2022 - 2 B 89/22

    Antragsänderung in Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Übergang

    Seine Klage gegen diesen Bescheid ist rechtskräftig abgewiesen (vgl. VG Bremen, Urt. v. 22.06.2020 - 4 K 1869/18, juris; OVG Bremen, Urt. v. 21.04.2021 - 2 LC 215/20, juris und BVerwG, Beschl. v. 02.12.2021 - 1 B 38/21, juris).
  • VG Bremen, 12.07.2021 - 4 K 1545/19

    Zeitliche Befristung der Ausweisung und Durchführung einer Abschiebung, Urteil

    Die auf diese Weise an der Erreichung des Ausweisungszwecks ermittelte Höchstfrist musste von der Behörde in einem zweiten Schritt an höherrangigem Recht, d. h. verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen (Art. 2 Abs. 1, Art. 6 GG) sowie den Vorgaben aus Art. 8 EMRK gemessen und bestimmt werden (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 21.04.2021 - 2 LC 215/20, nicht veröffentlicht; Bergmann/Dienelt/Dollinger, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 11 Rn. 38).
  • OVG Bremen, 14.10.2022 - 2 LA 22/22

    Ablehnung eines Vertagungsantrags; Ablehnung von Beweisanträgen; Ausweisung;

    Keiner abschließenden Entscheidung bedarf die Frage, inwieweit eine konkrete Suizidgefahr für den Fall der Abschiebung bzw. eine der Suizidalität zugrundeliegende psychische Erkrankung in die Gesamtabwägung nach § 53 Abs. 1 AufenthG einzustellen ist (vgl. zur Berücksichtigung als Reintegrationsschwierigkeiten OVG Bremen Urt. v. 21.04.2021 - 2 LC 215/20, juris Rn. 48).
  • VG Bremen, 28.04.2022 - 4 K 2347/21

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Urteil vom 28.04.2022 - Einreise-

    Die auf diese Weise an der Erreichung des Ausweisungszwecks ermittelte Höchstfrist musste von der Behörde in einem zweiten Schritt an höherrangigem Recht, d. h. verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen (Art. 2 Abs. 1, Art. 6 GG) sowie den Vorgaben aus Art. 8 EMRK gemessen und bestimmt werden (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 21.04.2021 - 2 LC 215/20 -, Rn. 51, juris).
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