Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 06.12.2022 - 13 ME 270/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,36051
OVG Niedersachsen, 06.12.2022 - 13 ME 270/22 (https://dejure.org/2022,36051)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.12.2022 - 13 ME 270/22 (https://dejure.org/2022,36051)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Dezember 2022 - 13 ME 270/22 (https://dejure.org/2022,36051)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,36051) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16b Abs 4 S 1 AufenthG; § 25b AufenthG; § 60a Abs 2 S 1 AufenthG; § 60a Abs 2 S 3 AufenthG; § 81 Abs 3 AufenthG; § 81 Abs 4 AufenthG; § 123 Abs 1 VwGO
    Anordnung der Fortgeltungswirkung; Aufenthaltserlaubnis; Chancen-Aufenthaltsrecht; Duldung; erlaubt; Ermessensduldung; Erteilungsantrag; Fiktion; Fortgeltungswirkung; geduldet; gestattet; gute Integration; humanitär; Lücke; studienbezogen; Verfahrensduldung; ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2020 - 13 ME 151/20

    Streit um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 1 AufenthG;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.12.2022 - 13 ME 270/22
    Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es, einen Zweckwechsel vor erfolgreichem Abschluss des Studiums etc. (also auch bei Abbruch oder erfolgloser Beendigung) nur noch in den Fällen des § 16b Abs. 4 Satz 1 AufenthG zu gestatten und im Übrigen auszuschließen (vgl. Senatsbeschl. v. 27.5.2020 - 13 ME 151/20 -, juris Rn. 5 ff.).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass § 25b Abs. 5 Satz 2 AufenthG, der nur von der Titelerteilungssperre nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG dispensiert, oder eine andere Vorschrift des Aufenthaltsgesetzes eine weitere Ausnahme von dem grundsätzlichen Zweckwechselverbot des § 16b Abs. 4 Satz 1 AufenthG für die Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration bestimmt (vgl. zum Ganzen Senatsbeschl. v. 27.5.2020, a.a.O., Rn. 7).

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.12.2022 - 13 ME 270/22
    Hierbei ist nach der auch im öffentlichen Recht anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille der die Bescheinigung erteilenden Ausländerbehörde maßgebend, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte; Unklarheiten hierbei gehen zu Lasten der Verwaltung (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 18.6.1980 - BVerwG 6 C 55.79 -, BVerwGE 60, 223, 228 mit zahlreichen weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 ME 213/17

    Aussetzung der Abschiebung; Verfahrensduldung; vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.12.2022 - 13 ME 270/22
    - 13 ME 213/17 -, juris Rn. 3) wegen eines rechtlichen Abschiebungshindernisses zum Zwecke der verfahrensmäßigen Sicherung eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, die in einer bestimmten Situation (nur) im Bundesgebiet eingeholt werden kann, durch weitere faktische Anwesenheit im Inland hat der Antragsteller entgegen § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO nicht glaubhaft gemacht.
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2017 - 13 ME 244/17

    Aussetzung der Abschiebung; Beschwerde; familiäre Lebensgemeinschaft mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.12.2022 - 13 ME 270/22
    Allein aus der Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG kann hierauf nicht darauf geschlossen werden; vielmehr könnte dies nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls aufgrund einer Auslegung angenommen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 28.9.2017 - 13 ME 244/17 -, juris Rn. 4 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.03.2022 - 13 ME 91/22

    Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration; Beschwerde; Identität;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.12.2022 - 13 ME 270/22
    - 13 ME 91/22 -, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2023 - A 10 S 2367/22

    Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots auf die Dauer von 30 Monaten;

    Hierzu müsste der Kläger zuvor eine Duldung erwirken (zu den Voraussetzungen einer entsprechenden Verfahrensduldung vgl. NdsOVG, Beschluss vom 06.12.2022 - 13 ME 270/22 - juris; siehe ferner ggf. § 104c Abs. 1 AufenthG).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2024 - 13 ME 224/23

    Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken; Chancen-Aufenthaltsrecht;

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass § 25a Abs. 4 AufenthG bzw. § 25b Abs. 5 Satz 2 AufenthG , die nur von der Titelerteilungssperre nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG dispensieren, oder eine andere Vorschrift des Aufenthaltsgesetzes eine weitere Ausnahme von dem grundsätzlichen Zweckwechselverbot des § 16b Abs. 4 Satz 1 AufenthG für die Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden bzw. bei nachhaltiger Integration bestimmen (vgl. zum Ganzen Senatsbeschl. v. 6.12.2022 - 13 ME 270/22 -, juris Rn. 6 ff.; Beschl. v. 27.5.2020 - 13 ME 151/20 -, juris Rn. 7).

    Es wäre daher Sache des Gesetzgebers gewesen, die Vorschrift des § 16b Abs. 4 Satz 1 AufenthG zu ändern, wenn ein Übergang zu humanitären Aufenthaltstiteln nach Kapitel 2 Abschnitt 5 weitgehender hätte ermöglicht werden sollen (so bereits VG Hannover, Beschl. v. 24.10.2022 - 5 B 3666/22 -, juris Rn. 25; offen gelassen noch im Senatsbeschl. v. 6.12.2022 - 13 ME 270/22 -, juris Rn. 11; vgl. auch VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 17.7.2023 - 8 L 239/23 - juris Rn. 28 ff.).

  • VG Gelsenkirchen, 17.07.2023 - 8 L 239/23

    Titelerteilungssperre Zweckwechselverbot Erfolgloser Studienaufenthalt

    Für die Annahme dessen, dass § 104c AufenthG insofern auch ohne gesonderte Regelung als lex specialis zu § 16b Abs. 4 Satz 1 AufenthG anzusehen wäre, offengelassen: OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 13 ME 270/22 -, juris Rn. 11, ist vorliegend weder etwas vorgetragen noch sonst etwas ersichtlich.
  • VGH Bayern, 13.04.2023 - 10 C 23.632

    Mangels Beschwer unzulässige Streitwertbeschwerde

    des Streitwertkatalogs, soweit nicht die Hauptsache vorweggenommen wird - ein Streitwert in Höhe von 1.250,- Euro pro Person anzusetzen ist (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2023 - 10 CE 22.2164 - juris Rn. 19 ; B.v. 23.9.2022 - 10 C 22.1131 - juris 4; vgl. bereits zu dem Vorgängerstreitwertkatalog: BayVGH, B.v. 21.12.2006 - juris Rn. 52; B.v. 9.2.2004 - 24 C 03.2851, 24 ZB 03.3207 u. 24 C 03.3210 - juris Rn. 41; vgl. in der Sache ebenso: NdsOVG, B.v. 6.12.2022 - 13 ME 270/22 - juris Rn. 23; SächsOVG, B.v. 22.3.2016 - 3 E 3/16 - juris Rn. 5; OVG Bremen, B.v. 23.5.2011 - 1 S 94/11 - juris Rn. 3 f.).
  • VGH Bayern, 13.04.2023 - 10 C 23.633

    Rechtsschutzbedürfnis bei Streitwertbeschwerde

    des Streitwertkatalogs, soweit nicht die Hauptsache vorweggenommen wird - ein Streitwert in Höhe von 1.250,- Euro pro Person anzusetzen ist (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2023 - 10 CE 22.2164 - juris Rn. 19 ; B.v. 23.9.2022 - 10 C 22.1131 - juris 4; vgl. bereits zu dem Vorgängerstreitwertkatalog: BayVGH, B.v. 21.12.2006 - juris Rn. 52; B.v. 9.2.2004 - 24 C 03.2851, 24 ZB 03.3207 u. 24 C 03.3210 - juris Rn. 41; vgl. in der Sache ebenso: NdsOVG, B.v. 6.12.2022 - 13 ME 270/22 - juris Rn. 23; SächsOVG, B.v. 22.3.2016 - 3 E 3/16 - juris Rn. 5; OVG Bremen, B.v. 23.5.2011 - 1 S 94/11 - juris Rn. 3 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht