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SG Fulda, 24.05.2012 - S 7 SO 42/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ursächliche Verknüpfung zwischen Rechtsbehelf und begünstigender Entscheidung der Behörde als Voraussetzung für die Erforderlichkeit eines Widerspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 31.05.1990 - 8 RKn 22/88
Berichtigung eines Bescheides nach § 38 SGB X, Ermessen
Auszug aus SG Fulda, 24.05.2012 - S 7 SO 42/11
Es darf sich aber immer nur um solche Unrichtigkeiten handeln, die nicht einen Fehler in der Willensbildung darstellen, sondern darauf beruhen, dass der Wille der Behörde fehlerhaft zum Ausdruck gekommen ist (Bundessozialgericht, Urteil vom 31.05.1990 - BSGE 67, 70 (71) m.w.N.).Nur wenn er in der Lage ist, den Fehler unschwer zu erkennen, liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor (Bundessozialgericht, Urteil vom 31.05.1990 - a.a.O.).
- BFH, 08.03.1989 - X R 116/87
Steuerbescheid - Berichtigung - Änderung - Verwaltungsakt - Offenbare …
Auszug aus SG Fulda, 24.05.2012 - S 7 SO 42/11
Eine solche, einem mechanischen Fehler gleich zu achtender Unrichtigkeit hat die Rechtsprechung in einem vergleichbaren Fall (BFH, Urteil vom 08.03.1989 - BFHE 156, 59) in Anwendung des dem § 38 S. 1 SGB X entsprechenden § 129 AO bei der doppelten Berücksichtigung des Freibetrages nach § 16 Abs. 4 EStG angenommen, weil es sich um ein mechanisches Versehen gehandelt habe, da jede Möglichkeit eines Rechtsirrtums, eines Denkfehlers oder unvollständige Sachaufklärung bzw. fehlerhafte Tatsachenwürdigung ausgeschlossen werden könne.