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   VG Göttingen, 24.08.2023 - 2 A 107/22   

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https://dejure.org/2023,22453
VG Göttingen, 24.08.2023 - 2 A 107/22 (https://dejure.org/2023,22453)
VG Göttingen, Entscheidung vom 24.08.2023 - 2 A 107/22 (https://dejure.org/2023,22453)
VG Göttingen, Entscheidung vom 24. August 2023 - 2 A 107/22 (https://dejure.org/2023,22453)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; SGB VIII § 27; SGB VIII § 34; VwGO § 42 Abs. 2; SGB VIII § 42; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1
    Aufenthaltsbestimmungsrecht; Elternrecht; Erforderlichkeit; Fortsetzungsfeststellungsklage; Hilfe zur Erziehung; Inobhutnahme; Klagebefugnis; Personensorgeberechtigter; Sorgerecht; Fortsetzungsfeststellungklage eines Vaters, dem Teile der Personensorge ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 09.01.2017 - 12 CS 16.2181

    Kostentragung nach Erledigung eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens gegen

    Auszug aus VG Göttingen, 24.08.2023 - 2 A 107/22
    Dem entsprechend umschreibt § 1631 Abs. 1 BGB Inhalt und Grenzen der Personensorge als das Recht und die Pflicht der Eltern, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 29.10.2021 - 12 A 1403/18 -, juris Rn. 49 f. m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 9.1.2017 - 12 CS 16.2181 -, juris Rn. 4).

    Insoweit ist der Elternteil auch nach Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts weiterhin klagebefugt (so Nds. OVG, Beschl. v. 17.3.2021 - 10 ME 35/2 -, n.v.; s. auch Wiesner/Wapler/Dürbeck, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 42 Rn. 70b sowie insbes. BayVGH, Beschl. v. 9.1.2017 - 12 CS 16.2181 -, juris Rn. 5 und darauf verweisend - allerdings für einen Fall der nachträglichen Entziehung - BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 26.4.2022 - 1 BvR 674.22 - juris Rn. 12).

    Dies gilt insbesondere für die Frage, ob es angesichts des Widerspruchs des Klägers zu 1. einer weitergehenden - nicht "nur" das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitssorge und das Recht, Anträge nach dem 8. Sozialgesetzbuch zu stellen, entziehenden - familiengerichtlichen Entscheidung nach § 1666 BGB bedurft hätte (vgl. auch hierzu BayVGH, Beschl. v. 9.1.2017 - 12 CS 16.2181 -, juris; Wiesner/Wapler/Dürbeck, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 42 Rn. 13).

  • VG Karlsruhe, 08.03.2022 - 8 K 1260/21

    Fehlende Klagebefugnis des nicht sorgeberechtigten Elternteils gegen

    Auszug aus VG Göttingen, 24.08.2023 - 2 A 107/22
    Dies verleiht aber auch unter Berücksichtigung von § 36 Abs. 5 SGB VIII nicht bzw. nur eingeschränkt sorgeberechtigten Elternteilen kein Recht, die Rechtmäßigkeit der bewilligten Hilfe zur Erziehung unter Berufung auf eine mögliche Verletzung in eigenen Rechten auf Primärebene in Frage zu stellen (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 08.03.2022 - 8 K 1260/21 -, BeckRS 2022, 4858 Rn. 14, beck-online, m. w. N.).".

    Denn diese erfolgt nicht in deren subjektivem Interesse, sondern im Interesse des Kindes zum Zweck der Feststellung des Bedarfs, der zu gewährenden Art der Hilfe oder der notwendigen Leistungen nach Inhalt, Umfang und Dauer (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 8.3.2022 - 8 K 1260/21 -, juris Rn. 17).

  • OVG Sachsen, 02.07.2021 - 2 B 219/21

    Beurteilung; Einzelmerkmale; Statusamt; Gesetzesvorbehalt; Wesentlichkeitstheorie

    Auszug aus VG Göttingen, 24.08.2023 - 2 A 107/22
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte und die Beiakten - auch der weiteren von den Klägern in der Vergangenheit geführten Verfahren (2 A 233/20, 2 B 219/21, 2 B 174/22, 2 B 22/23, 2 B 98/23 sowie 2 A 130/23) und dem von der Kammer am heutigen Tag ebenfalls entschiedenen Verfahren 2 A 47/23 verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Dass es dem Kläger zu 1. im Hinblick auf die Gewährung von Hilfe zur Erziehung ( §§ 27 ff. SGB VIII ) an der Klagebefugnis fehlt, solange ihm das Recht zur Beantragung von Jugendhilfeleistungen durch familiengerichtliche Entscheidung entzogen ist, hat die Kammer bereits mehrfach entschieden (2 B 219/21, 2 B 174/22, 2 B 22/23 sowie 2 B 98/23).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG Göttingen, 24.08.2023 - 2 A 107/22
    Aus den vorgenannten Gründen kann sich der Kläger zu 1. auch auf das von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO geforderte Fortsetzungsfeststellungsinteresse, das noch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 - juris Rn. 20), berufen.
  • BVerwG, 12.11.2020 - 2 C 5.19

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin nur auf gesetzlicher Grundlage

    Auszug aus VG Göttingen, 24.08.2023 - 2 A 107/22
    Die gerichtliche Feststellung muss geeignet sein, die betroffene Position des Klägers zu verbessern (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.2020 - 2 C 5.19 - juris Rn. 13).
  • BGH, 18.02.2021 - III ZR 175/19

    Auskunftsansprüche zwischen Trägern der Jugendhilfe

    Auszug aus VG Göttingen, 24.08.2023 - 2 A 107/22
    Anderes folgt auch nicht aus den vom Kläger zu 1. genannten Urteilen des Bundesgerichtshofs ( v. 18.2.2021 - III ZR 175/19 -, juris) und des Bundesverwaltungsgerichts ( v. 21.6.2001 - 5 C 6/00 -, juris).
  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 6.00

    Elternrecht und Hilfe zur Erziehung; Hilfe zur Erziehung, Recht auf - als Teil

    Auszug aus VG Göttingen, 24.08.2023 - 2 A 107/22
    Anderes folgt auch nicht aus den vom Kläger zu 1. genannten Urteilen des Bundesgerichtshofs ( v. 18.2.2021 - III ZR 175/19 -, juris) und des Bundesverwaltungsgerichts ( v. 21.6.2001 - 5 C 6/00 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2018 - 10 LA 7/18

    Rechtmäßigkeit einer durchgeführten Jugendhilfemaßnahme als Voraussetzung für die

    Auszug aus VG Göttingen, 24.08.2023 - 2 A 107/22
    Sollte der Kläger zu 1. zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden, könnte er die Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Jugendhilfemaßnahme inzident überprüfen lassen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.8.2018 - 10 LA 7/18 -, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 07.03.2023 - 1 BvR 221/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentzug bei bereits

    Auszug aus VG Göttingen, 24.08.2023 - 2 A 107/22
    Insoweit stellt eine räumliche Trennung der Kinder von den Eltern gegen deren Willen den stärksten Eingriff in das Elterngrundrecht dar (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 7.3.2023 - 1 BvR 221/23 -, juris Rn. 10).
  • VG Hannover, 13.02.2023 - 3 B 446/23

    Befassung des Familiengerichts; Einschaltung des Familiengerichts;

    Auszug aus VG Göttingen, 24.08.2023 - 2 A 107/22
    Soweit in der Rechtsprechung vertreten wird, dass eine Verletzung in eigenen Rechten nicht möglich erscheine, wenn den Eltern - wie hier dem Kläger zu 1. durch die familiengerichtliche Entscheidung des Amtsgerichts Göttingen vom 29. Juli 2020 - das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen ist (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 26.5.2020 - 3 B 2032/20 -, juris Rn. 33 ff.; Beschl. v. 13.2.2023 - 3 B 446/23 -, juris Rn. 6), folgt die Kammer dem im vorliegenden Fall, in dem nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung nicht einmal klar ist, wie lange die Inobhutnahme angedauert hat, nicht.
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2013 - 4 LA 112/12

    Anspruch auf Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege

  • VG Hannover, 26.05.2020 - 3 B 2032/20

    Antragsbefugnis; Aufenthaltsbestimmungsrecht; elterliche Sorge; Erziehungsrecht;

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 4 LA 203/12

    Eingriff eines Bescheides über die Gewährung von Jugendhilfe in Form der Hilfe

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - 12 A 1403/18

    Fortsetzungsfeststellungsklage einer alleinerziehenden und sorgeberechtigten

  • VG Würzburg, 03.01.2022 - W 3 K 20.797

    Verwaltungsrechtsweg, Fortsetzungsfeststellungsklage, Versäumung der Klagefrist,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2023 - 12 E 102/23

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren gegen die

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