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   VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 206/15   

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VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 206/15 (https://dejure.org/2016,42310)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 29.09.2016 - 4 A 206/15 (https://dejure.org/2016,42310)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 29. September 2016 - 4 A 206/15 (https://dejure.org/2016,42310)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2013 - 4 LA 50/12

    Inzidente Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Jugendhilfemaßnahme i.R.d.

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 206/15
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der zu den Kosten einer Jugendhilfemaßnahme Herangezogene in dem der Bewilligung der Maßnahme zugrundeliegenden Verwaltungsverfahren beteiligt gewesen ist (vgl. insoweit auch Nds. OVG, Beschluss vom 17.9.2013 - 4 LA 50/12 -, juris).

    Etwas anderes mag gelten, wenn der zu den Kosten einer Jugendhilfemaßnahme Herangezogene in dem der Bewilligung der Maßnahme zugrundeliegenden Verwaltungsverfahren nicht beteiligt gewesen ist und nicht aus eigenem Recht die Bewilligung der Maßnahme anfechten kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 17.9.2013 - 4 LA 50/12 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2010 - 12 A 1237/09

    Ablehnung einer Übernahme von Kosten für eine Dyskalkulie-Therapie wegen

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 206/15
    Die Feststellungen hierzu sind vom insoweit allein entscheidungsbefugten Jugendamt des Beklagten aus eigener sozialpädagogischer Sachkunde zu treffen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.8.2010 - 12 A 1237/09 -, juris).
  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11

    Aufklärungspflicht; kostenbeitragsrechtliche -; Durchschnittseinkommen;

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 206/15
    Diese Information genügt den Anforderungen des § 92 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII (vgl. zu einer ähnlichen Mitteilung u.a. BVerwG, Urteil vom 11.10.2012 - 5 C 22/11 -, juris).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09

    Angemessenheit; Düsseldorfer Tabelle; Eigenbedarf; notwendiger ~; Einkommen;

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 206/15
    Die Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag ist nur dann angemessen im Sinne dieser Vorschrift, wenn dem (erwerbstätigen) Kostenbeitragspflichtigen der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt belassen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.8.2010 - 5 C 10/09 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2009 - 4 LA 706/07

    Bloße, zumindest ernst gemeinte Bitte eines Kindes oder Jugendlichen um Obhut als

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 206/15
    Für das Vorliegen einer "besonderen Härte" können grundsätzlich die vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 26.1.1966 - V C 88.64 -, juris) für die Auslegung der Härtefallregelung des § 88 Abs. 3 BSHG entwickelten Grundsätze herangezogen werden, wonach es bei der Bestimmung des Begriffs der Härte darauf ankommt, ob die Anwendung der Rechtsvorschriften zu einem den Leitvorstellungen - hier der §§ 91 bis 94 SGB VIII - widersprechenden Ergebnis führen würde (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.9.2009 - 4 LA 706/07 - OVG Brandenburg, Urteil vom 19.6.2003 - 4 A 4/02 - zitiert jeweils nach juris; Wiesner, SGB VIII, Kommentar, 5. Auflage, 2015, § 92 Rn. 20).
  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 6.00

    Elternrecht und Hilfe zur Erziehung; Hilfe zur Erziehung, Recht auf - als Teil

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 206/15
    Die Hilfegewährung erfolgte mit dem Einverständnis der Sorgerechtsinhaber, denn der Kläger und seine Ehefrau haben als Personenberechtigte unter dem 12. Mai 2011 die Hilfegewährung selbst beantragt (vgl. zum Erfordernis des Einverständnisses der Sorgerechtsinhaber: BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 5 C 6/00 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 2 SO 5064/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - erweiterte Hilfe - Aufwendungsersatz -

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 206/15
    Die von dem Beklagte gewährte Hilfe zur Erziehung nach §§ 27, 34 SGB VIII ist auf Antrag des Klägers und seiner Ehefrau vom 12. Mai 2011 durch Bescheide vom 16. Juni 2011 sowie vom 02. Oktober2012 gegenüber dem Kläger förmlich bewilligt worden; diese Bescheide sind bestandskräftig geworden (vgl. zur Frage der Rechtmäßigkeitsprüfung im Rahmen der Geltendmachung von Aufwendungsersatz bei Eingliederungshilfe nach dem SGB XII auch: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2015 - L 2 SO 5064/14 -, juris).
  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 206/15
    Für das Vorliegen einer "besonderen Härte" können grundsätzlich die vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 26.1.1966 - V C 88.64 -, juris) für die Auslegung der Härtefallregelung des § 88 Abs. 3 BSHG entwickelten Grundsätze herangezogen werden, wonach es bei der Bestimmung des Begriffs der Härte darauf ankommt, ob die Anwendung der Rechtsvorschriften zu einem den Leitvorstellungen - hier der §§ 91 bis 94 SGB VIII - widersprechenden Ergebnis führen würde (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.9.2009 - 4 LA 706/07 - OVG Brandenburg, Urteil vom 19.6.2003 - 4 A 4/02 - zitiert jeweils nach juris; Wiesner, SGB VIII, Kommentar, 5. Auflage, 2015, § 92 Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2014 - 4 LA 46/14

    Aufklärung; Belehrung; Eltern; Heimerziehung; Inobhutnahme; Kostenbeitrag;

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 206/15
    Zwar ist bei einem Wechsel der für den jungen Menschen gewährten Jugendhilfeleistung grundsätzlich eine erneute Belehrung nach § 92 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII erforderlich (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8.12.2014 - 4 LA 46/14 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2010 - 4 ME 2/10

    Zur Finanzierung selbstgenutzten Wohnungseigentums eingegangene

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 206/15
    Denn Schuldverpflichtungen, die zur Finanzierung selbstgenutzten Wohnungseigentums eingegangen worden sind, stellen nur insoweit Belastungen im Sinne des § 93 Abs. 3 SGB VIII dar, als sie über den Betrag hinausgehen, der für den durch die Nutzung des Eigentums erzielten Wohnwert anzusetzen ist (st. Rspr., vgl. nur Nds. OVG, Beschluss vom 26.1.2010 - 4 ME 2/10 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2011 - 12 S 2823/08

    Am jugendhilferechtlichen Bewilligungsverfahren nicht beteiligte Person kann

  • OVG Brandenburg, 19.06.2003 - 4 A 4/02

    Absehen von einer Heranziehung zur Erstattung von Kosten für eine gewährte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2008 - 12 A 144/06
  • VGH Bayern, 24.06.2010 - 12 BV 09.2527

    Heranziehung zu Kostenbeitrag für Leistungen der Jugendhilfe

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2008 - 4 ME 210/08

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen einen Kostenbeitragsbescheid nach den §§

  • OVG Niedersachsen, 24.11.1999 - 12 L 4460/99

    Rechtmäßigkeit der Jugendhilfegewährung ist nicht; Jugendhilfe; Kostenbeitrag;

  • VG Arnsberg, 23.10.1995 - 11 K 3211/94
  • VG München, 12.11.2003 - M 18 K 02.3435
  • VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 96/15

    Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Rücknahme

    Dieser Bescheid ist Gegenstand des Parallelverfahrens (4 A 206/15).

    Insoweit verweist die Kammer vollumfänglich auf die Ausführungen im Urteil vom heutigen Tage in dem Parallelverfahren (Az. 4 A 206/15).

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