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   VG München, 20.02.2024 - M 13L DK 21.4364   

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VG München, 20.02.2024 - M 13L DK 21.4364 (https://dejure.org/2024,6881)
VG München, Entscheidung vom 20.02.2024 - M 13L DK 21.4364 (https://dejure.org/2024,6881)
VG München, Entscheidung vom 20. Februar 2024 - M 13L DK 21.4364 (https://dejure.org/2024,6881)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    BayDG Art. 13; BeamtStG § 47; BeamtStG §§ 33 ff.; BeamtStG § 37; BeamtStG § 42; BeamtStG § 24; StGB § 332; StGB § 353b
    (Landes) Disziplinarrecht, Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten, Datenabfragen bei INPOL, IGVP, Einwohnermeldeamt und KFZ-Register, Bestechlichkeit und Verschwiegenheitspflichtverstöße durch Datenweitergabe, Milderung durch eingeschränkte ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2021 - 3d A 148/20

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen eines sehr

    Auszug aus VG München, 20.02.2024 - M 13L DK 21.4364
    Folglich wird in der Rechtsprechung der Disziplinargerichte wegen pflichtwidriger Weitergabe interner Informationen durch Polizeibeamte, insbesondere über laufende Ermittlungsmaßnahmen, namentlich nach vorheriger Abfrage polizeilicher Informationssysteme, regelmäßig (erst) dann die Höchstmaßnahme ausgesprochen, wenn weitere erhebliche Pflichtverstöße, insbesondere Straftaten im Amt (insbesondere Bestechlichkeit) oder sonstige erschwerende Umstände hinzutreten (vgl. VGH BadenWürttemberg, a.a.O. Rn. 70 m.w.N.; OVG Münster, U.v. 29.9.2021 - 3d A 148/20.O - beck-online Rn. 58; vgl. auch VG Magdeburg, B.v. 29.7.2020 - 15 B 7 /20 - beck-online Rn. 27; VG Trier, B.v. 20.7.2010 - 3 L 329/10.TR - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Auch lag keine einmalige, plötzlich entstandene Versuchungssituation, wie etwa im Rahmen eines plötzlichen Telefonanrufs und sofortiger Reaktion, vor, die zu einem gewissen Maß an Kopflosigkeit, Spontanität und Unüberlegtheit hätte führen können (vgl. OVG Münster, U.v. 29.9.2021 - 3D A 148/20.O - beck-online Rn. 71).

    b) Auch unterhalb der Schwelle einer verminderten Schuldfähigkeit i.S.v. §§ 20, 21 StGB kann eine krankhafte Beeinträchtigung ggf. mildernd zu berücksichtigen sein (vgl. BVerwG, U.v. 2.3.2023 - 2 A 19.21 - UA Rn. 65 m.w.N.; OVG Münster, U.v. 29.9.2021 - 3d A 148/20.O - beck-online Rn. 85 m.w.N.) und bedarf es insoweit einer Betrachtung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls.

    c) Von einer persönlichkeitsfremden Augenblickstat i.S.d. Rechtsprechung kann schon angesichts des langen Zeitraums und der Vielzahl der Verstöße sowie des bewusst planvollen Handelns nicht mehr die Rede sein (vgl. BVerwG, U.v. 2.3.2023 - 2 A 19.21 - UA Rn. 54; BayVGH, U.v. 24.5.2023 - 16a D 20.2247 - beck-online Rn. 70; OVG Münster, U.v. 29.9.2021 - 3d A 148/20.O - beck-online Rn. 70f. m.w.N.).

    Eine sogenannte negative Lebensphase während des Tatzeitraums kann je nach den Umständen des Einzelfalles mildernd berücksichtigt werden (vgl. OVG Münster, U.v. 29.9.2021 - 3d A 148/20.O - beck-online Rn. 77f. m.w.N.).

    Dies entlastet ihn jedoch angesichts der enormen Schwere des Dienstvergehens und des Ausmaßes des Ansehens- und Vertrauensverlustes nicht durchgreifend und vermag das durch das strafbare Verhalten zerstörte Vertrauen nicht wiederherzustellen (vgl. OVG Münster, U.v. 29.9.2021 - 3d A 148/20.O - beck-online Rn. 94 f.).

  • VGH Bayern, 24.05.2023 - 16a D 20.2247

    Entfernung einer Polizistin aus dem Dienst wegen privaten Kontakts ins

    Auszug aus VG München, 20.02.2024 - M 13L DK 21.4364
    Zwar lassen sich aufgrund der großen Spannbreite von Dienstvergehen der vorliegenden Art keine festen Regeln für eine Disziplinarmaßnahme bei Verstößen gegen die Verschwiegenheitspflicht aufstellen (BayVGH, U.v. 24.5.2023 - 16a D 20.2247 - beck-online Rn. 49, 56; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 5.10.2020 - 10 M 4/20 - beck-online Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, a.a.O. Rn. 69).

    Die unbefugte Offenbarung polizeilicher Daten wiegt schwer (BayVGH, U.v. 24.5.2023 - 16a D 20.2247 - beck-online Rn. 50; vgl. zuvor).

    c) Von einer persönlichkeitsfremden Augenblickstat i.S.d. Rechtsprechung kann schon angesichts des langen Zeitraums und der Vielzahl der Verstöße sowie des bewusst planvollen Handelns nicht mehr die Rede sein (vgl. BVerwG, U.v. 2.3.2023 - 2 A 19.21 - UA Rn. 54; BayVGH, U.v. 24.5.2023 - 16a D 20.2247 - beck-online Rn. 70; OVG Münster, U.v. 29.9.2021 - 3d A 148/20.O - beck-online Rn. 70f. m.w.N.).

    Der Pflichtenverstoß ist gerade nicht die Folge bzw. Ausfluss der damaligen Lebensphase des Beklagten gewesen (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 24.5.2023 - 16a D 20.2247 - beck-online Rn. 71).

    Der Beklagte zeigte im Tatzeitraum kein auffälliges dienstliches Verhalten; seine Arbeitsleistung war nicht eingeschränkt und der Beklagte konnte seine dienstlichen Pflichten uneingeschränkt erfüllen (vgl. BayVGH, U.v. 24.5.2023 - 16a D 20.2247 - beck-online Rn. 71).

  • BVerwG, 02.03.2023 - 2 A 19.21

    Verletzung der Verschwiegenheitspflicht (§ 67 Abs. 1 BBG ) beim

    Auszug aus VG München, 20.02.2024 - M 13L DK 21.4364
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Dienstvergehen innerhalb oder außerhalb der Dienstzeit begangen wurde (vgl. BVerwG, U.v. 2.3.2023 - 2 A 19.21 - UA Rn. 40 m.w.N.).

    Die Verschwiegenheitspflicht ist ebenso eine Hauptpflicht der Beamten Sie gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG); ihr kommt Verfassungsrang zu (BVerwG, U.v. 2.3.2023 - 2 A 19.21 - UA Rn. 46).

    b) Auch unterhalb der Schwelle einer verminderten Schuldfähigkeit i.S.v. §§ 20, 21 StGB kann eine krankhafte Beeinträchtigung ggf. mildernd zu berücksichtigen sein (vgl. BVerwG, U.v. 2.3.2023 - 2 A 19.21 - UA Rn. 65 m.w.N.; OVG Münster, U.v. 29.9.2021 - 3d A 148/20.O - beck-online Rn. 85 m.w.N.) und bedarf es insoweit einer Betrachtung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls.

    c) Von einer persönlichkeitsfremden Augenblickstat i.S.d. Rechtsprechung kann schon angesichts des langen Zeitraums und der Vielzahl der Verstöße sowie des bewusst planvollen Handelns nicht mehr die Rede sein (vgl. BVerwG, U.v. 2.3.2023 - 2 A 19.21 - UA Rn. 54; BayVGH, U.v. 24.5.2023 - 16a D 20.2247 - beck-online Rn. 70; OVG Münster, U.v. 29.9.2021 - 3d A 148/20.O - beck-online Rn. 70f. m.w.N.).

    f) Soweit der Beklagte disziplinarisch und strafrechtlich nicht vorbelastet ist, stellt dies an sich eine Selbstverständlichkeit und ein sozial zu erwartendes Verhalten dar und kann sich damit nicht maßgeblich entlastend zu seinen Gunsten auswirken (vgl. BayVGH, U.v. 12.2.2020 - 16a D 18.1038 - juris Rn. 46; BVerwG, U.v. 2.3.2023 - 2 A 19.21 - UA Rn. 53 m.w.N.).

  • VG Münster, 12.11.2019 - 13 K 1810/19

    Entfernung aus dem Dienst Entfernung aus dem Beamtenverhältnis Dienstvergehen

    Auszug aus VG München, 20.02.2024 - M 13L DK 21.4364
    Es liegt nicht nur ein einzelner Pflichtenverstoß vor, sondern über einen längeren Zeitraum von Dezember 2015 bis Juni 2018 siebzehn Verstöße und damit eine nahezu systematische Informationsweitergabe (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, a.a.O. Rn. 27; VG Münster, U.v. 12.11.2019 - 13 K 1810/19.O - beck-online Rn. 59)).

    Dabei kommt auch sog. Negativauskünften eine Rolle zu, da das Wissen darüber, dass in den polizeilichen Systemen keine Erkenntnisse gespeichert sind, gerade im Auf- und Ausbau organisierter krimineller Strukturen von besonderem Interesse sein kann (vgl. hierzu auch VG Münster, U.v. 12.11.2019 - 13 K 1810/19.O - beck-online Rn. 61).

  • BVerwG, 21.12.2021 - 2 B 50.21

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen Begehung eines

    Auszug aus VG München, 20.02.2024 - M 13L DK 21.4364
    Die Erheblichkeitsschwelle für eine als Milderungsgrund im Disziplinarverfahren zu berücksichtigende verminderte Schuldfähigkeit hängt somit davon ab, wie selbstverständlich, sofort einsehbar und einfach zu befolgen die verletzte Dienstpflicht ist; sie liegt umso höher, je schwerer das in Rede stehende Delikt ist (BVerwG, B.v. 21.12.2021 - 2 B 50.21 - beck-online Rn 12).

    Dabei müssen die Milderungsgründe jedoch umso gewichtiger sein, je schwerer ein Dienstvergehen wiegt (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2018 - 2 WD 10.18 - beck-online Rn. 44 m.w.N. sowie die obigen Ausführungen zur Erheblichkeitsschwelle, z.B. BVerwG, B.v. 21.12.2021 - 2 B 50.21 - beck-online Rn. 12).

  • VG Wiesbaden, 15.11.2021 - 28 K 1239/19

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten wegen eines Falls der

    Auszug aus VG München, 20.02.2024 - M 13L DK 21.4364
    Hier hat der beamtenrechtliche Gesetzgeber durchaus an die Strafzumessung angeknüpft und bringt die besondere Schwere einer solchen Straftat zum Ausdruck (vgl. auch VG Wiesbaden, U.v. 15.11.2021 - 28 K 1239/19.WI.D - juris Rn. 347 a.E.).

    Dem Verbot der Vorteilsannahme in Bezug auf das Amt kommt als Bestandteil der Dienstpflicht zur uneigennützigen Amtsführung herausragende Bedeutung zu (VG Wiesbaden, U.v. 15.11.2021 - 28 K 1239/19.WI.D - juris Rn. 347).

  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029

    Besitz kinderpornographischer Bilddateien (reale Fotos und Comics) auf privatem

    Auszug aus VG München, 20.02.2024 - M 13L DK 21.4364
    Selbst bei überdurchschnittlichen Leistungen ist eine langjährig pflichtgemäße Dienstausübung für sich genommen regelmäßig nicht geeignet, derartige Pflichtverstöße in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (BayVGH, U.v. 18.3.2015 - 16a D 09.3029 - juris Rn. 96).
  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VG München, 20.02.2024 - M 13L DK 21.4364
    So dürfen entlastende Gesichtspunkte nicht deshalb unberücksichtigt bleiben, weil sie für das Vorliegen eines "anerkannten" Milderungsgrundes ohne Bedeutung sind oder nicht ausreichen, um dessen Voraussetzungen - im Zusammenwirken mit anderen Umständen - zu erfüllen (BVerwG, B.v. 20.12.2013 - 2 B 35.13 - beck-online Ls.1 sowie Rn. 21).
  • BVerwG, 15.07.2019 - 2 B 8.19

    Begehen eines schwerwiegenden einheitlichen Dienstvergehens eines Beamten durch

    Auszug aus VG München, 20.02.2024 - M 13L DK 21.4364
    Im Disziplinarrecht ergibt sich die Beurteilung der Erheblichkeit im Sinne von § 21 StGB aus der Bedeutung und Einsehbarkeit der verletzten Dienstpflichten (BVerwG, B.v. 15.7.2019 - 2 B 8/19 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 05.07.2018 - 2 WD 10.18

    Anpassungsstörung; Besitz; Dienstgradherabsetzung; Höchstmaßnahme; Kinder- und

    Auszug aus VG München, 20.02.2024 - M 13L DK 21.4364
    Dabei müssen die Milderungsgründe jedoch umso gewichtiger sein, je schwerer ein Dienstvergehen wiegt (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2018 - 2 WD 10.18 - beck-online Rn. 44 m.w.N. sowie die obigen Ausführungen zur Erheblichkeitsschwelle, z.B. BVerwG, B.v. 21.12.2021 - 2 B 50.21 - beck-online Rn. 12).
  • VGH Bayern, 12.02.2020 - 16a D 18.1038

    Disziplinarbemessung bei Straftat im Dienst

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

  • VGH Bayern, 11.05.2016 - 16a D 13.1540

    Disziplinarmaßnahme - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach Straftat

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2022 - DB 16 S 530/21

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen unbefugter Recherchen in

  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 16a D 14.1992

    Zurückstufung eines Polizeibeamten um zwei Besoldungsstufen wegen

  • VGH Bayern, 28.07.2021 - 16a D 19.989

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Vertreten reichsbürgertypischer Ansichten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2020 - 10 M 4/20

    Einbehaltung von Dienstbezügen im Disziplinarverfahren

  • VG Trier, 20.07.2010 - 3 L 329/10

    Vorläufige Dienstenthebung in Polizeidatenaffäre

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1999 - 6d A 1552/98
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