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   VG Stuttgart, 18.11.2020 - 17 K 3773/19   

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https://dejure.org/2020,48313
VG Stuttgart, 18.11.2020 - 17 K 3773/19 (https://dejure.org/2020,48313)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18.11.2020 - 17 K 3773/19 (https://dejure.org/2020,48313)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18. November 2020 - 17 K 3773/19 (https://dejure.org/2020,48313)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2019 - 12 S 675/19

    Fehlende Eignung einer Betreuungsperson wegen pädophiler Neigungen; Vorliegen

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2020 - 17 K 3773/19
    Mit Beschluss vom 23.04.2019 (Az.: 12 S 675/19) änderte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg auf die Beschwerde des Beklagten den Beschluss der Kammer vom 21.02.2019 ab und lehnte den Antrag des Klägers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs ab.

    Ob die Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege gemäß § 43 Abs. 1, Abs. 2 SGB VIII vom Anwendungsbereich erfasst ist (dahin tendierend: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2019 - 12 S 675/19 -, juris Rn. 15), bedarf keiner Entscheidung.

    Schließlich geht die Kammer nicht davon aus, dass die bestehende Verpflichtung der Behörde, im Rahmen der Tagespflege die persönliche Eignung der Pflegeperson regelmäßig zu überprüfen, zu einer Anwendung des § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG entgegen seines Wortlauts führt (diese Frage aufwerfend: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2019 - 12 S 675/19 -, juris Rn. 15).

    Ferner rückt die Vorschrift allein durch ihre Existenz die Wichtigkeit des Schutzes von Kindern vor (einschlägig) vorbestraften Personen ins Bewusstsein, bezweckt dabei aber keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2019 - 12 S 675/19 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

    Ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, ist eine Frage der prognostischen Wahrscheinlichkeit, bei der nicht der strafrechtliche Grundsatz "in dubio pro reo" ("Im Zweifel für den Angeklagten") Anwendung findet, sondern die Formel "in dubio pro infante" - "Im Zweifel für das (Klein-)Kind" - (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2019 - 12 S 675/19 -, juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 18.10.2012 - 12 B 12.1048

    (Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege; Eignung der Pflegeperson;

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2020 - 17 K 3773/19
    Fehlt es der Tagespflegeperson an einer dieser Eigenschaften, so fehlt die persönliche Eignung für die Kindertagespflege im Sinne des § 43 Abs. 2 SGB VIII gleichwohl nur dann, wenn der festgestellt charakterliche Mangel negative Auswirkungen von nicht unerheblichem Gewicht auf die betreuten Kinder konkret befürchten lässt (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18.10.2012 - 12 B 12.1048 -, juris Rn. 37 im Anschluss an Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 11.11.2009 - 2 K 2260/08 -, juris Rn. 50).

    Die Kammer versteht die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg daher in Anlehnung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 18.10.2012 - 12 B 12.1048 -, juris Rn. 37) vielmehr dahingehend, dass keine Umstände vorliegend dürfen, aus denen die konkrete Gefahr einer Kindeswohlgefährdung resultiert.

    Eine Kooperationsbereitschaft gegenüber dem Jugendamt ist allerdings keine Voraussetzung für die Eignung im Sinne des § 43 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB VIII (so ausdrücklich: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18.10.2012 - 12 B 12.1048 -, juris Rn. 40).

  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2020 - 17 K 3773/19
    Er schränkt das Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG aber nicht für Maßnahmen ein, die die betreffende Betätigung beenden, wie hier für die Rücknahme der Erlaubnis zur Kindertagespflege (vgl. nur: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30.10.2014 - 2 B 109.13 -, juris Rn. 16 und Urteil vom 26.03.1996 - 1 C 12.95 -, juris Leitsatz und Rn. 15).

    Der Gesetzgeber hat folglich sehr wohl den Unterschied zwischen der Erteilung und der Beendigung einer Erlaubnis gesehen und sich bezüglich der Beendigung der Erlaubnis bewusst nur bezüglich der Fahrerlaubnis für eine Ausnahme vom Verwertungsverbot entschieden (vgl. hierzu: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.03.1996 - 1 C 12.95 -, juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 16.01.2015 - 12 C 14.2846

    Aufhebung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege; Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2020 - 17 K 3773/19
    Ferner muss eine geeignete Tagespflegeperson ihr Handeln begründen und reflektieren können und fähig zum konstruktiven Umgang mit Konflikten und Kritik sein (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.09.2008 - 12 B 1224/08 -, juris Rn. 17 m.w.N; und Beschluss vom 27.07.2015 - 12 B 606/15 -, juris Rn. 16 m.w.N.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16.01.2015 - 12 C 14.2846 -, juris Rn. 17 m.w.N.).

    Jedenfalls zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit wäre dies einer vollständigen Rücknahme der Erlaubnis, die stets nur als ultima ratio in Betracht kommt (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16.01.2015 - 12 C 14.2846 -, juris Rn. 19 m.w.N.), vorzuziehen.

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2020 - 17 K 3773/19
    Auch ein verurteilter Sexualstraftäter genießt das Recht, (hinsichtlich sonstiger Straftaten) als unschuldig zu gelten, bis das Gegenteil feststeht (zur Unschuldsvermutung als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.03.1987 - 2 BvR 589/79 -, juris Rn. 36).
  • VG Freiburg, 11.11.2009 - 2 K 2260/08

    Widerruf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege - Zur Frage der persönlichen

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2020 - 17 K 3773/19
    Fehlt es der Tagespflegeperson an einer dieser Eigenschaften, so fehlt die persönliche Eignung für die Kindertagespflege im Sinne des § 43 Abs. 2 SGB VIII gleichwohl nur dann, wenn der festgestellt charakterliche Mangel negative Auswirkungen von nicht unerheblichem Gewicht auf die betreuten Kinder konkret befürchten lässt (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18.10.2012 - 12 B 12.1048 -, juris Rn. 37 im Anschluss an Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 11.11.2009 - 2 K 2260/08 -, juris Rn. 50).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2015 - DB 13 S 1634/15

    Aberkennung des Ruhegehalts eines wegen Kindesmissbrauchs im Ausland verurteilten

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2020 - 17 K 3773/19
    Ein Missbrauch kann langfristige seelische Traumatisierungen zur Folge haben, die es dem betroffenen Menschen auf lange Zeit oder dauerhaft unmöglich machen, ein von psychischer Beeinträchtigung freies und selbstbestimmter Leben zu führen (zu den Wirkungen des sexuellen Missbrauchs auf Kinder: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2015 - DB 13 S 1634/15 -, juris Rn. 52).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - 12 B 1224/08

    Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis zur Kindertagespflege im Wege des

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2020 - 17 K 3773/19
    Ferner muss eine geeignete Tagespflegeperson ihr Handeln begründen und reflektieren können und fähig zum konstruktiven Umgang mit Konflikten und Kritik sein (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.09.2008 - 12 B 1224/08 -, juris Rn. 17 m.w.N; und Beschluss vom 27.07.2015 - 12 B 606/15 -, juris Rn. 16 m.w.N.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16.01.2015 - 12 C 14.2846 -, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 B 109.13

    Verwertung einer getilgten oder tilgungsreifen Verurteilung für

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2020 - 17 K 3773/19
    Er schränkt das Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG aber nicht für Maßnahmen ein, die die betreffende Betätigung beenden, wie hier für die Rücknahme der Erlaubnis zur Kindertagespflege (vgl. nur: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30.10.2014 - 2 B 109.13 -, juris Rn. 16 und Urteil vom 26.03.1996 - 1 C 12.95 -, juris Leitsatz und Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2015 - 12 B 606/15

    Antrag auf Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis zur Kindertagespflege;

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2020 - 17 K 3773/19
    Ferner muss eine geeignete Tagespflegeperson ihr Handeln begründen und reflektieren können und fähig zum konstruktiven Umgang mit Konflikten und Kritik sein (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.09.2008 - 12 B 1224/08 -, juris Rn. 17 m.w.N; und Beschluss vom 27.07.2015 - 12 B 606/15 -, juris Rn. 16 m.w.N.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16.01.2015 - 12 C 14.2846 -, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 17.11.2010 - 2 B 256/10

    Annahme der für die Kindertagespflege erforderlichen körperlichen und psychischen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2018 - 6 S 63.18

    Kinder- und Jugendhilferecht: Anforderungen an die charakterliche Eignung einer

  • BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 74.83

    Geltendmachung einer Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht -

  • BSG, 25.04.2018 - B 14 AS 15/17 R

    Rücknahme von Bewilligungen und die Erstattung von SGB-II -Leistungen und

  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 27/06 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrig

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 25/07 R

    Rücknahme der Bewilligung von Waisenrente aus der gesetzlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2022 - 12 S 1357/21

    Eignung einer Kindertagespflegeperson; pädo- bzw. hebephile Handlungen in der

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die von dem Verwaltungsgericht vorgelegten Gerichtsakten (17 K 618/19 und 17 K 3773/19 sowie 17 K 444/19, 17 K 3772/19 und 3915/19 ) und Behördenakten (jeweils 2 Bände) sowie auf die Akten des Senats im vorliegenden Verfahren, dem anhängigen Berufungsverfahren (12 S 632/21) und dem abgeschlossenen Beschwerdeverfahren (12 S 675/19) sowie auf die parallelen Verfahren der Ehefrau des Antragstellers (12 S 602/21 , 12 S 676/19 und 12 S 2032/21 ) verwiesen.

    Vor diesem Hintergrund dürfte der von dem Verwaltungsgericht seiner Entscheidung vom 18.11.2020 (17 K 3773/19) zugrunde gelegte Maßstab, wonach ein Fehlen der persönlichen Eignung für die Kindertagespflege im Sinne des § 43 Abs. 2 SGB VIII nur dann anzunehmen sei, wenn der festgestellte charakterliche Mangel negative Auswirkungen von nicht unerheblichem Gewicht auf die betreuten Kinder konkret befürchten lasse (s. dort UA S. 37, 47 f.), im Hinblick auf die Konkretheit der Gefahr im Sinne einer qualitativen Betrachtungsweise zu präzisieren und anzupassen sein.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2022 - 12 S 2032/21

    Fehlende Eignung einer Kindertagespflegeperson; Zusammenleben mit

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die von dem Verwaltungsgericht vorgelegten Gerichtsakten (17 K 444/19, 17 K 3772/19 und 3915/19 sowie 17 K 618/19 und 17 K 3773/19 ) und Behördenakten (jeweils 2 Bände) sowie auf die Akten des Senats im vorliegenden Verfahren, dem Berufungszulassungsverfahren (12 S 602/21) und dem abgeschlossenen Beschwerdeverfahren (12 S 676/19) sowie auf die parallelen Verfahren des Ehemanns der Antragstellerin (12 S 632/21 , 12 S 675/19 und 12 S 1357/21 ) verwiesen.
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