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   VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21   

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https://dejure.org/2023,32155
VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21 (https://dejure.org/2023,32155)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.07.2023 - 12 S 1835/21 (https://dejure.org/2023,32155)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Juli 2023 - 12 S 1835/21 (https://dejure.org/2023,32155)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 20 AEUV, Art 21 Abs 1 AEUV, Art 45 AEUV, Art 3 Abs 1 EGRL 38/2004, Art 10 EUV 492/2011
    Ausstellung einer Aufenthaltskarte - Nachhaltiges Gebrauchmachen von dem Freizügigkeitsrecht nach Art 21 AEUV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufungsbegründung; Streitgegenstand; Leistungsklage; Passivlegitimation; Sachliche Zuständigkeit; Aufenthaltskarte; Bescheinigung; Freizügigkeitsberechtigung; Unionsbürger; Deutsche Staatsangehörige; Aufenthaltsrecht; Drittstaatsangehöriger; Ehegatte; ...

  • rechtsportal.de

    Berufungsbegründung; Streitgegenstand; Leistungsklage; Passivlegitimation; Sachliche Zuständigkeit; Aufenthaltskarte; Bescheinigung; Freizügigkeitsberechtigung; Unionsbürger; Deutsche Staatsangehörige; Aufenthaltsrecht; Drittstaatsangehöriger; Ehegatte; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (89)

  • EuGH, 14.11.2017 - C-165/16

    Ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21
    Entsprechend hat auch der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 14.11.2017 (- C-165/16 - Lounes, juris Rn. 37) entschieden, dass vor dem Hintergrund, dass ein Mitgliedstaat nach völkerrechtlichen Grundsätzen seinen eigenen Staatsangehörigen das Recht, in sein Hoheitsgebiet einzureisen und dort zu bleiben, nicht verwehren kann und diese Staatsangehörigen dort folglich über ein nicht an Bedingungen geknüpftes Aufenthaltsrecht verfügen, diese Richtlinie nicht dazu bestimmt ist, das Recht eines Unionsbürgers auf Aufenthalt in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, zu regeln.

    Weiter hat der Gerichtshof der Europäischen Union ausgeführt, dass die Richtlinie auch nicht dazu bestimmt ist, drittstaatsangehörigen Familienangehörigen eines Unionsbürgers ein Recht auf Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat zu verleihen (vgl. EuGH, Urteil vom 14.11.2017 - C-165/16 - Lounes, juris Rn. 37; kritisch zur Definition des § 1 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU bei Doppelstaatern mit grenzüberschreitendem Bezug: Oberhäuser in: Hofmann, AuslR, 3. Aufl. 2023, § 1 FreizügG/EU Rn. 27).

    Dies betraf insbesondere die Urteile vom 12.03.2014 - C-456/12 - O. und B., und vom 14.11.2017 - C-165/16 - Lounes.

    Allein aus dem Wortlaut des § 12a FreizügG/EU ergibt sich kein Widerspruch zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, da in dessen Entscheidungen in der deutschen Übersetzung neben der häufigeren Formulierung "Ausübung des Freizügigkeitsrechts" ohne Unterscheidung auch die Formulierung "Gebrauch machen" verwendet wird (vgl. EuGH, Urteil vom 14.11.2017 - C-165/16 - Lounes, juris Rn. 51: Gebrauchmachen und Rn. 57: Ausübung).

    In der englischen Sprachfassung wird in diesen Fällen insoweit gar nicht differenziert (vgl. EuGH, Urteil vom 14.11.2017 - C-165/16 - Lounes, juris Rn. 51: "exercised her freedom to move and reside in a Member State other than her Member State of origin" und Rn. 57: "in the exercise of their freedom of movement").

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat ausgeführt, dass zu den Rechten, die den Staatsangehörigen von Mitgliedstaaten durch Art. 21 AEUV gewährt werden, ihr Recht gehöre, im Aufnahmemitgliedstaat ein normales Familienleben zu führen, indem sie dort mit ihren Familienangehörigen zusammenleben (vgl. Urteil vom 14.11.2017 - C-165/16 - Lounes, juris Rn. 52; entsprechend Urteil vom 25.07.2008 - C-127/08 - Metock, juris Rn. 62).

    Er hat weiter maßgeblich darauf abstellt, dass die Ehefrau des dortigen Klägers in der Vergangenheit von ihrem Freizügigkeitsrecht - unter Beachtung von Art. 7 Abs. 1 oder Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38, die mit den § 2 bis § 4a FreizügG/EU in deutsches Recht umgesetzt worden sind - Gebrauch gemacht hat bzw. dieses ausgeübt hat, indem sie sich in dem Aufnahmemitgliedstaat niedergelassen hat (vgl. Urteil vom 14.11.2017 - C-165/16 - Lounes, juris Rn. 51, 57).

    Die Gewährung des abgeleiteten Aufenthaltsrechts für den drittstaatsangehörigen Kläger, der seine Ehefrau einige Jahre nach deren Einbürgerung geheiratet hatte (vgl. EuGH, Urteil vom 14.11.2017 - C-165/16 - Lounes, juris Rn. 15 f.), basiert auf dem Gedanken, dass die praktische Wirksamkeit der Rechte, die Unionsbürgern nach Art. 21 Abs. 1 AEUV zustehen, verlange, dass der Bürger ein Familienleben mit seinem drittstaatsangehörigen Ehegatten entwickeln könne (vgl. EuGH, Urteil vom 14.11.2017 - C-165/16 - Lounes, juris Rn. 60).

    Zwar nimmt der Kläger zu Recht an, dass bei Personen, die Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sind und sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhalten, ein Bezug zum Unionsrecht besteht (vgl. EuGH, Urteile vom 14.11.2017 - C-165/16 - Lounes, juris Rn. 50, vom 08.06.2017 - C-541/15 - Freitag, juris Rn. 34, und vom 02.10.2003 - C-148/02 - Garcia Avello, juris Rn. 27 f.).

    Auch aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 14.11.2017 (C-165/16 - Lounes, juris) ergibt sich nichts anderes.

    Hierbei hat der Gerichtshof es für die Ableitung eines Aufenthaltsrechts ausreichen lassen, dass die Ehefrau von ihrer Freizügigkeit zeitlich vor der Einbürgerung und anschließenden Heirat Gebrauch gemacht und dadurch das Recht erworben hatte, im Aufnahmemitgliedstaat ein normales Familienleben zu führen (vgl. Urteil vom 14.11.2017 - C-165/16 - Lounes, juris Rn. 51 ff., 57).

    Denn das Recht auf Einreise und Aufenthalt in den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit ein Unionsbürger besitzt, besteht unabhängig von europäischen Regelungen (vgl. EuGH, Urteile vom 05.05.2022 - C-451/19 - Subdelegación del Gobierno en Toledo gegen X.U. und Q.P., juris Rn. 59, vom 14.11.2017 - C-165/16 - Lounes, juris Rn. 37, und vom 07.07.1992 - C-370/90 - Singh, juris Rn. 22).

    So haben sich in den vom Gerichtshof der Europäischen Union entschiedenen Verfahren von Unionsbürgern mit doppelter Staatsangehörigkeit (egal ob durch späteren Erwerb oder von Geburt an) die Arbeitnehmer stets in der Vergangenheit oder Gegenwart von dem einen Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, in den anderen Mitgliedstaat begeben, um eine Erwerbstätigkeit auszuüben (vgl. EuGH, Urteile vom 14.11.2017 - C-165/16 - Lounes -, juris, vom 12.05.1998 - C-336/96 - Gilly, juris Rn. 21, und vom 23.02.1994 - C-419/92 - Scholz, juris Rn. 9; siehe auch Urteil vom 19.01.1988 - C-292/86 - Gullung, juris Rn. 10 ff. zur insoweit vergleichbaren Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit).

  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21
    Eine Auslegung, dass der Besitz der Staatsangehörigkeit eines weiteren Mitgliedstaates neben der des Herkunftsstaates - also des Staates, in dem der Unionsbürger geboren ist und lebt - einem Gebrauchmachen gleichsteht, gebietet auch der Hinweis des Gesetzgebers auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19.10.2004 - C-200/02 - "Zhu und Chen" nicht.

    Vielmehr ist nach dem Sachverhalt dieser Entscheidung das Unionsbürgerkind in Nordirland (Vereinigtes Königreich) geboren, hat aufgrund dieses Geburtsortes die irische Staatsangehörigkeit erworben und lebte mit seiner chinesischen Mutter in Wales im Vereinigten Königreich, dem Aufnahmemitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit es nicht besaß (vgl. Urteil vom 19.10.2004 - C-200/02 - Zhu und Chen, juris).

    Zwar hat der Gerichtshof diesen Fall - in dem das irische Kind von seinem Freizügigkeitsrecht keinen Gebrauch gemacht hatte, weil es das Vereinigte Königreich nie verlassen hatte - nicht einer rein internen Situation gleichgestellt, in der im Aufnahmemitgliedstaat die unionsrechtlichen Vorschriften über die Freizügigkeit und den Aufenthalt nicht geltend gemacht werden könnten (vgl. EuGH, Urteil vom 19.10.2004 - C-200/02 -, juris Rn. 19).

    So steht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs auch Verwandten eines Kleinkindes, das Unionsbürger ist und sich seit seiner Geburt mit dem Verwandten in einem Mitgliedstaat aufhält, ohne Angehöriger dieses Mitgliedstaats zu sein, aus Art. 21 AEUV und der Richtlinie 2004/38/EG ein Aufenthaltsrecht zu, wenn sie tatsächlich für das Kind sorgen und dieses über ausreichende Existenzmittel im Sinne von Art. 7 Abs. 1 lit. b) RL 2004/38/EG verfügt (vgl. EuGH, Urteile vom 10.10.2013 - C-86/12 - Alokpa, juris Rn. 29, vom 08.11.2012 - C-40/11 - Iida, juris Rn. 68 f., und vom 19.10.2004 - C-200/02 - Zhu und Chen, juris Rn. 45).

    Denn der Genuss des Aufenthaltsrechts durch ein Kind im Kleinkindalter setze offenkundig voraus, dass sich die für das Kind tatsächlich sorgende Person bei diesem aufhalten dürfe (vgl. EuGH, Urteil vom 19.10.2004 - C-200/02- Zhu und Chen, juris Rn. 45; BVerwG, Urteil vom 23.09.2020 - 1 C 27.19 -, juris Rn. 20).

    So stellt der Gerichtshof der Europäischen Union im Urteil vom 10.10.2013 (- C-86/12 - Alokpa, juris) bei der Prüfung von Art. 21 AEUV darauf ab, dass das Kleinkind, das im Aufnahmemitgliedstaat geboren ist und immer dort mit dem drittstaatsangehörigen Verwandten gelebt hat, die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates als des Aufnahmemitgliedstaates besitzt (vgl. EuGH, a.a.O. Rn. 29; ebenso EuGH, Urteil vom 19.10.2004 - C-200/02 - Zhu und Chen, juris Rn. 26 ff. zu Art. 18 EG).

    Daher kommt in diesen Fällen Art. 21 AEUV unmittelbar als Anspruchsgrundlage für ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht für drittstaatsangehörige Familienangehörige in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2020 - 1 C 27.19 -, juris Rn. 24; vgl. zum unmittelbar anwendbaren subjektiven Recht aus Art. 21 AEUV: EuGH, Urteile vom 10.10.2013 - C-86/12 - Alokpa, juris Rn. 29, vom 19.10.2004 - C-200/02 - Zhu und Chen, juris Rn. 26, und vom 17.09.2002 - C-413/99 - Baumbast und R., juris Rn. 80 ff.; Kluth in: Calliess/Ruffert, 6. Aufl. 2022, AEUV Art. 21 Rn. 19).

    Der vom Drittstaatsangehörigen abhängige Unionsbürger müsste also bei Beendigung des Aufenthalts des Drittstaatsangehörigen im Unionsgebiet faktisch gezwungen sein, diesen zu begleiten oder ihm nachzufolgen, also das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen, mit der Folge, dass ihm der tatsächliche Genuss des Kernbestands seiner Rechte als Unionsbürger verwehrt würde (vgl. EuGH, Urteile vom 22.06.2023 - C-459/20 - X., juris Rn. 26, vom 07.09.2022 - C-624/20 - E.K., juris Rn. 37, vom 27.02.2020 - C-836/18 - Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real gegen R.H., juris Rn. 40 f., vom 08.05.2018 - C-82/16 - K.A., juris Rn. 63 ff., vom 10.05.2017 - C-133/15 - Chavez-Vilchez, juris Rn. 70 ff., vom 13.09.2016 - C-165/14 - Marín, juris Rn. 51, vom 08.03.2011 - C-34/09 - Ruiz Zambrano, juris Rn. 41 ff., und vom 19.10.2004 - C 200/02 - Zhu und Chen, juris Rn. 25 ff.; BVerwG, Urteile vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 34, und vom 30.07.2013 - 1 C 9.12 -, juris Rn. 33 ff., sowie Beschluss vom 21.01.2020 - 1 B 65.19 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.07.2023 - 11 S 448/23 -, juris Rn. 14, vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 -, juris Rn. 61, vom 13.11.2019 - 11 S 2996/19 -, juris Rn. 29, und vom 17.06.2019 - 11 S 2118/18 -, juris Rn. 28 ff.; vgl. ferner von Bogdandy u.a., Ein Rettungsschirm für europäische Grundrechte, ZaöRV 2012, 45, 60 ff.; Fleuß, Unionsbürgerschaft und Freizügigkeit, VerwArch 2022, 201, 234 ff.).

  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 27.19

    Drittstaatsangehöriger Elternteil kann Aufenthaltsrecht nach Art. 21 AEUV nur von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21
    Es handelt sich dabei - wie bei der Bescheinigung über das Bestehen eines Daueraufenthaltsrechts nach § 5 Abs. 5 FreizügG/EU (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 31.05.2012 - 10 C 8.12 -, juris Rn. 12) - nicht um einen feststellenden Verwaltungsakt im Sinne des § 35 LVwVfG, sondern um schlicht hoheitliches Handeln (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2022 - 7 L 1783/22 -, juris Rn. 14; Dienelt in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, § 5 FreizügG/EU Rn. 22 und 30), das mit der allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2020 - 1 C 27.19 -, juris Rn. 14; Kurzidem in: BeckOK AuslR, FreizügG/EU § 5 Rn. 5 ).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2020 - 1 C 27.19 -, juris Rn. 15).

    Mangels Ausübung des Freizügigkeitsrechts durch einen Deutschen erfasst § 12a FreizügG/EU diesen Fall nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2020 - 1 C 27.19 -, juris Rn. 22; siehe näher unter e.).

    Die Regelung des § 12a FreizügG/EU erfasst nicht alle Fallgruppen, in denen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ein Aufenthaltsrecht aus Art. 21 AEUV abgeleitet wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2020 - 1 C 27.19 -, juris Rn. 22; Diesterhöft in: HTK-AuslR, § 1 Abs. 1 FreizügG/EU, Rn. 69 ff. ).

    Denn der Genuss des Aufenthaltsrechts durch ein Kind im Kleinkindalter setze offenkundig voraus, dass sich die für das Kind tatsächlich sorgende Person bei diesem aufhalten dürfe (vgl. EuGH, Urteil vom 19.10.2004 - C-200/02- Zhu und Chen, juris Rn. 45; BVerwG, Urteil vom 23.09.2020 - 1 C 27.19 -, juris Rn. 20).

    Soll das Familienleben dagegen in dem Mitgliedsstaat geführt werden, dessen Staatsangehörigkeit das (Unionsbürger-)Kleinkind besitzt, und hat es von seinem Recht auf Freizügigkeit keinen Gebrauch gemacht hat, kommt allein ein Aufenthaltsrecht aus Art. 20 AEUV in Betracht (vgl. EuGH, Urteile vom 08.05.2018 - C-82/16 - K.A., juris Rn. 40, und vom 08.03.2011 - C-34/09 - Zambrano, juris Rn. 39 zur RL 2004/38/EG; VG Würzburg, Urteil vom 07.11.2022 - W 7 K 21.902 -, juris Rn. 88; so auch BVerwG, Urteil vom 23.09.2020 - 1 C 27.19 -, juris Rn. 27).

    Daher kommt in diesen Fällen Art. 21 AEUV unmittelbar als Anspruchsgrundlage für ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht für drittstaatsangehörige Familienangehörige in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2020 - 1 C 27.19 -, juris Rn. 24; vgl. zum unmittelbar anwendbaren subjektiven Recht aus Art. 21 AEUV: EuGH, Urteile vom 10.10.2013 - C-86/12 - Alokpa, juris Rn. 29, vom 19.10.2004 - C-200/02 - Zhu und Chen, juris Rn. 26, und vom 17.09.2002 - C-413/99 - Baumbast und R., juris Rn. 80 ff.; Kluth in: Calliess/Ruffert, 6. Aufl. 2022, AEUV Art. 21 Rn. 19).

    Es wird unabhängig von der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder dergleichen seitens des Aufnahmestaats unmittelbar Kraft primären Unionsrechts oder, je nach Sachlage, durch die zu dessen Umsetzung ergangenen Bestimmungen erworben (vgl. EuGH, Urteil vom 08.04.1976 - C-48/75 - Royer, juris Rn. 31 ff.; BVerwG, Urteil vom 23.09.2020 - 1 C 27.19 -, juris Rn. 24).

  • EuGH, 12.03.2014 - C-456/12

    Der Gerichtshof klärt die Vorschriften über das Aufenthaltsrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21
    Dies betraf insbesondere die Urteile vom 12.03.2014 - C-456/12 - O. und B., und vom 14.11.2017 - C-165/16 - Lounes.

    Zu den sogenannten Rückkehrerfällen, denen das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12.03.2014 - C-456/12 - O. und B. zuzuordnen ist, führt die Gesetzesbegründung aus: Diese Fallgruppe "umfasst Familienangehörige und nahestehende Personen von Deutschen, die ein Freizügigkeitsrecht aus einem gemeinsamen Aufenthalt mit dem Deutschen in einem anderen Mitgliedstaat erworben haben, weil ein Deutscher, von dem sie ihr Recht auf Freizügigkeit ableiten, nach Art. 21 AEUV von seinem eigenen Freizügigkeitsrecht in dem anderen Mitgliedstaat nachhaltig Gebrauch gemacht hat oder von seinem Freizügigkeitsrecht durch einen Umzug nach Deutschland Gebrauch macht.".

    Dort heißt es, für die Annahme eines aus Art. 21 AEUV abgeleiteten Aufenthaltsrechts sei es erforderlich, dass der Unionsbürger sein Freizügigkeitsrecht ausgeübt hat, indem er sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, niedergelassen hat (vgl. EuGH, Urteile vom 12.03.2014 - C-456/12 - O. und B., juris Rn. 39, 50 ff., vom 10.05.2017 - C-133/15 - Chavez-Vilchez, juris Rn. 52, 54, und vom 27.06.2018 - C-230/17 - Altiner und Ravn, juris Rn. 30).

    Niederlassen verlangt nicht nur einen kurzfristigen grenzüberschreitenden Bezug, sondern einen Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat, der auf eine gewisse Dauer angelegt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 12.03.2014 - C-456/12 - O. und B., juris Rn. 39 und 57).

    Ein Unionsbürger, der lediglich seine Rechte aus Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 2004/38/EG ausübt (Aufenthalt bis zu drei Monaten), will sich im Aufnahmemitgliedstaat nicht auf eine Weise niederlassen, die der Entwicklung oder Festigung eines Familienlebens in diesem Mitgliedstaat förderlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 12.03.2014 - C-456/12 - O. und B., juris Rn. 52).

    Kurzaufenthalte an Wochenenden oder in den Ferien in einem anderen Mitgliedstaat als dem, dessen Staatsangehörigkeit der Unionsbürger besitzt, fallen - auch zusammen betrachtet - unter Art. 6 Richtlinie 2004/38/EG und erfüllen nicht die genannten Voraussetzungen (vgl. EuGH, Urteil vom 12.03.2014 - C-456/12 - O. und B., juris Rn. 57, 59; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 -, juris Rn. 60).

    Der Zweck und die Rechtfertigung dieser abgeleiteten Rechte, insbesondere der Einreise- und Aufenthaltsrechte der Familienangehörigen eines Unionsbürgers, beruhen auf der Feststellung, dass ihre Nichtanerkennung den Unionsbürger in seiner Freizügigkeit beeinträchtigen könnte, weil ihn dies davon abhalten könnte, von seinem Recht Gebrauch zu machen, in einen anderen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten (vgl. in diesem Sinne EuGH, Urteile vom 12.03.2014 - C-456/12 - O. und B., juris Rn. 36, vom 10.10.2013 - C-86/12 - Alokpa u.a. -, juris Rn. 22, vom 08.05.2013 - C-87/12 - Y. und Y.-T., juris Rn. 35, und vom 08.11.2012 - C-40/11 - Iida, juris Rn. 66 f.).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21
    Bei dem Anspruch auf Ausstellung eines Nachweises eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts nach Art. 20 AEUV handelt es sich um einen eigenen Streitgegenstand (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 33).

    Anders als das Verwaltungsgericht - das sich auf eine "Aufenthaltskarte" basierend auf Art. 20 AEUV bezieht - ist das Bundesverwaltungsgericht bislang davon ausgegangen, dass über das Aufenthaltsrecht sui generis nach Art. 20 AEUV eine Bescheinigung entsprechend § 4 Abs. 2 AufenthG auszustellen ist, weil es sich dabei nicht um eine Aufenthaltserlaubnis nach nationalem Recht mit den sich aus dem Aufenthaltsgesetz ergebenden Beschränkungen und Verfestigungsmöglichkeiten handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 36).

    Der vom Drittstaatsangehörigen abhängige Unionsbürger müsste also bei Beendigung des Aufenthalts des Drittstaatsangehörigen im Unionsgebiet faktisch gezwungen sein, diesen zu begleiten oder ihm nachzufolgen, also das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen, mit der Folge, dass ihm der tatsächliche Genuss des Kernbestands seiner Rechte als Unionsbürger verwehrt würde (vgl. EuGH, Urteile vom 22.06.2023 - C-459/20 - X., juris Rn. 26, vom 07.09.2022 - C-624/20 - E.K., juris Rn. 37, vom 27.02.2020 - C-836/18 - Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real gegen R.H., juris Rn. 40 f., vom 08.05.2018 - C-82/16 - K.A., juris Rn. 63 ff., vom 10.05.2017 - C-133/15 - Chavez-Vilchez, juris Rn. 70 ff., vom 13.09.2016 - C-165/14 - Marín, juris Rn. 51, vom 08.03.2011 - C-34/09 - Ruiz Zambrano, juris Rn. 41 ff., und vom 19.10.2004 - C 200/02 - Zhu und Chen, juris Rn. 25 ff.; BVerwG, Urteile vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 34, und vom 30.07.2013 - 1 C 9.12 -, juris Rn. 33 ff., sowie Beschluss vom 21.01.2020 - 1 B 65.19 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.07.2023 - 11 S 448/23 -, juris Rn. 14, vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 -, juris Rn. 61, vom 13.11.2019 - 11 S 2996/19 -, juris Rn. 29, und vom 17.06.2019 - 11 S 2118/18 -, juris Rn. 28 ff.; vgl. ferner von Bogdandy u.a., Ein Rettungsschirm für europäische Grundrechte, ZaöRV 2012, 45, 60 ff.; Fleuß, Unionsbürgerschaft und Freizügigkeit, VerwArch 2022, 201, 234 ff.).

    Die Gewährung eines solchen Aufenthaltsrechts aus Art. 20 AEUV kann jedoch nur ausnahmsweise bei Vorliegen ganz besonderer Sachverhalte erfolgen (vgl. EuGH, Urteile vom 08.05.2018 - C-82/16 - K.A., juris Rn. 51, 54, vom 08.11.2012 - C-40/11 - Iida, juris Rn. 71, vom 15.11.2011 - C-256/11 - Dereci, juris Rn. 67; BVerwG, Urteil vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 35; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.06.2019 - 11 S 2118/18 -, juris Rn. 29).

    Denn es geht ausschließlich darum, die oben angesprochene Extremsituation zu verhindern, in der der Unionsbürger in verständlicher Weise für sich keine andere Wahl sieht, als einem Drittstaatsangehörigen, von dem er rechtlich, wirtschaftlich oder affektiv abhängig ist, bei der Ausreise zu folgen oder sich zu ihm ins Ausland zu begeben und deshalb das Unionsgebiet zu verlassen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 35, und vom 30.07.2013 - 1 C 9.12 -, juris Rn. 34).

    Hierzu zählen insbesondere das Alter des Kindes, seine körperliche und emotionale Entwicklung, der Grad seiner affektiven Bindung zu seinen Eltern und das Risiko, das mit der Trennung vom drittstaatsangehörigen Ausländer für das innere Gleichgewicht des Kindes verbunden wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 10.05.2017 - C-133/15 - Chavez-Vilchez, juris Rn. 71; BVerwG, Urteile vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 35, und vom 30.07.2013 - 1 C 15.12 -, juris Rn. 32 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.06.2019 - 11 S 2118/18 -, juris Rn. 31).

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21
    Die Formulierung "nachhaltig Gebrauchmachen" entstammt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den sogenannten "Dänemark-Ehen" (vgl. BVerwG, Urteile vom 11.01.2011 - 1 C 23.09 -, juris Rn. 10 ff., und vom 16.11.2010 - 1 C 17.09 -, juris Rn. 9 ff.; vgl. zu Belgien auch BVerwG, Urteil vom 22.06.2011 - 1 C 11.10 -, juris Rn. 7 ff.) und soll verdeutlichen, dass nicht jedwede Art des Gebrauchmachens der Freizügigkeitsrechte - etwa als Urlauber - ausreicht, um den Anwendungsbereich der "Familienfreizügigkeit" zu eröffnen.

    Im Fall der sogenannten "Dänemark-Ehe" reisen der drittstaatsangehörige Ausländer, der einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Ehegattennachzugs begehrt, und der deutsche Partner für eine Kurzreise nach Dänemark, um dort zu heiraten (vgl. BVerwG, Urteile vom 11.01.2011 - 1 C 23.09 -, juris Rn. 3 f., und vom 16.11.2010 - 1 C 17.09 -, juris Rn. 2).

    Würde bereits jeder kurzfristige, von vornherein nicht auf eine gewisse Dauer angelegte Aufenthalt eines Unionsbürgers in einem anderen Mitgliedstaat - etwa zu touristischen Zwecken - für einen unionsrechtlich begründeten Nachzugsanspruch des mitreisenden drittstaatsangehörigen Ehegatten bei Rückkehr in den Heimatstaat ausreichen, liefe das Recht der Mitgliedstaaten zur Regelung von Einreise und Aufenthalt für den einem Drittstaat angehörenden Ehegatten oder sonstige Familienangehörige ihrer eigenen Staatsbürger weitgehend leer (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.01.2011 - 1 C 23.09 -, juris Rn. 13).

    Dieses Recht der Mitgliedstaaten hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seinen Entscheidungen immer wieder ausdrücklich anerkannt und betont, dass die Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit nicht auf Tätigkeiten anwendbar sind, die mit keinem relevanten Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. EuGH, Urteile vom 25.07.2008 - C-127/08 - Metock, juris Rn. 77, und vom 01.04.2008 - C-212/06 - Gouvernement de la Communauté française u.a., juris Rn. 39 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 11.01.2011 - 1 C 23.09 -, juris Rn. 13).

    Das Bundesverwaltungsgericht geht daher davon aus, dass der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu den sogenannten Rückkehrerfällen eine Art Bagatellvorbehalt dergestalt entnommen werden kann, dass - angesichts der erheblichen Rechtsfolgen des Gebrauchmachens von der Freizügigkeit im Rückkehrfall - auch dieses Gebrauchmachen selbst von einer gewissen Erheblichkeit bzw. Nachhaltigkeit sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.01.2011 - 1 C 23.09 -, juris Rn. 13).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in den "Dänemark-Fällen" bislang offen gelassen, wo im Einzelnen die Grenze zu ziehen ist, von der an das Gebrauchmachen von den unionsrechtlichen Freizügigkeits- und Aufenthaltsrechten in einem anderen Mitgliedstaat als ausreichend nachhaltig angesehen werden kann, um bei Rückkehr in den Heimatstaat ein unionsrechtlich begründetes Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten zu rechtfertigen, und ob eine verallgemeinerungsfähige Konkretisierung insoweit überhaupt möglich ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.06.2011 - 1 C 11.10 -, juris Rn. 9, vom 11.01.2011 - 1 C 23.09 -, juris Rn. 14, und vom 16.11.2010 - 1 C 17.09 -, juris Rn. 13).

  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ergibt sich die Eigenschaft des Familienangehörigen, dem der aufenthaltsberechtigte Unionsbürger "Unterhalt gewährt", aus einer tatsächlichen Situation, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Familienangehörige vom Aufenthaltsberechtigten materiell unterstützt wird, so dass sich bei Vorliegen der umgekehrten Situation, in der dem Unionsbürgerkind vom Staatsangehörigen eines Drittstaats Unterhalt gewährt wird, der Drittstaatsangehörige nicht auf die Eigenschaft als Verwandter in aufsteigender Linie, dem der Aufenthaltsberechtigte "Unterhalt gewährt", im Sinne des Art. 2 Nr. 2 lit. d) Richtlinie 2004/38/EG berufen kann, um in den Genuss eines Aufenthaltsrechts im Aufnahmemitgliedstaat zu gelangen (vgl. EuGH, Urteile vom 10.10.2013 - C-86/12 - Alokpa, juris Rn. 25, und vom 08.11.2012 - C-40/11 - Iida, juris Rn. 55; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 -, juris Rn. 39; Bayerischer VGH, Urteil vom 25.05.2019 - 10 BV 18.281 -, juris Rn. 24).

    Da die Ehegatteneigenschaft mit der Scheidung der Eheleute endet (vgl. EuGH, Urteil vom 08.11.2012 - C-40/11 - Iida, juris Rn. 57 f.; BVerwG, Urteil vom 28.03.2019 - 1 C 9.18 -, juris Rn. 13), ist er dies im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats aber nicht mehr.

    Darüber hinaus hat der Gerichtshof der Europäischen Union ausdrücklich entschieden, dass die rein hypothetische Aussicht auf die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit keinen Bezug zum Unionsrecht herstelle, der eng genug wäre, um die Anwendung der Unionsbestimmungen zu rechtfertigen (vgl. EuGH, Urteil vom 08.11.2012 - C-40/11 - Iida, juris Rn. 77).

    Der Zweck und die Rechtfertigung dieser abgeleiteten Rechte, insbesondere der Einreise- und Aufenthaltsrechte der Familienangehörigen eines Unionsbürgers, beruhen auf der Feststellung, dass ihre Nichtanerkennung den Unionsbürger in seiner Freizügigkeit beeinträchtigen könnte, weil ihn dies davon abhalten könnte, von seinem Recht Gebrauch zu machen, in einen anderen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten (vgl. in diesem Sinne EuGH, Urteile vom 12.03.2014 - C-456/12 - O. und B., juris Rn. 36, vom 10.10.2013 - C-86/12 - Alokpa u.a. -, juris Rn. 22, vom 08.05.2013 - C-87/12 - Y. und Y.-T., juris Rn. 35, und vom 08.11.2012 - C-40/11 - Iida, juris Rn. 66 f.).

    So steht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs auch Verwandten eines Kleinkindes, das Unionsbürger ist und sich seit seiner Geburt mit dem Verwandten in einem Mitgliedstaat aufhält, ohne Angehöriger dieses Mitgliedstaats zu sein, aus Art. 21 AEUV und der Richtlinie 2004/38/EG ein Aufenthaltsrecht zu, wenn sie tatsächlich für das Kind sorgen und dieses über ausreichende Existenzmittel im Sinne von Art. 7 Abs. 1 lit. b) RL 2004/38/EG verfügt (vgl. EuGH, Urteile vom 10.10.2013 - C-86/12 - Alokpa, juris Rn. 29, vom 08.11.2012 - C-40/11 - Iida, juris Rn. 68 f., und vom 19.10.2004 - C-200/02 - Zhu und Chen, juris Rn. 45).

    Die Gewährung eines solchen Aufenthaltsrechts aus Art. 20 AEUV kann jedoch nur ausnahmsweise bei Vorliegen ganz besonderer Sachverhalte erfolgen (vgl. EuGH, Urteile vom 08.05.2018 - C-82/16 - K.A., juris Rn. 51, 54, vom 08.11.2012 - C-40/11 - Iida, juris Rn. 71, vom 15.11.2011 - C-256/11 - Dereci, juris Rn. 67; BVerwG, Urteil vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 35; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.06.2019 - 11 S 2118/18 -, juris Rn. 29).

  • EuGH, 10.05.2017 - C-133/15

    Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21
    Dort heißt es, für die Annahme eines aus Art. 21 AEUV abgeleiteten Aufenthaltsrechts sei es erforderlich, dass der Unionsbürger sein Freizügigkeitsrecht ausgeübt hat, indem er sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, niedergelassen hat (vgl. EuGH, Urteile vom 12.03.2014 - C-456/12 - O. und B., juris Rn. 39, 50 ff., vom 10.05.2017 - C-133/15 - Chavez-Vilchez, juris Rn. 52, 54, und vom 27.06.2018 - C-230/17 - Altiner und Ravn, juris Rn. 30).

    Im Urteil vom 10.05.2017 (- C-133/15 - Chavez-Vilchez, juris) differenziert der Gerichtshof dementsprechend danach, ob die (Unionsbürger-)Kleinkinder, die sich derzeit alle im Mitgliedstaat ihrer Staatsangehörigkeit aufhalten, stets dort gelebt haben - hier stellt er allein auf Art. 20 AEUV ab - oder ob sie von ihrer Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben - hier prüft er Art. 21 AEUV (vgl. EuGH a.a.O. Rn. 49).

    Der vom Drittstaatsangehörigen abhängige Unionsbürger müsste also bei Beendigung des Aufenthalts des Drittstaatsangehörigen im Unionsgebiet faktisch gezwungen sein, diesen zu begleiten oder ihm nachzufolgen, also das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen, mit der Folge, dass ihm der tatsächliche Genuss des Kernbestands seiner Rechte als Unionsbürger verwehrt würde (vgl. EuGH, Urteile vom 22.06.2023 - C-459/20 - X., juris Rn. 26, vom 07.09.2022 - C-624/20 - E.K., juris Rn. 37, vom 27.02.2020 - C-836/18 - Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real gegen R.H., juris Rn. 40 f., vom 08.05.2018 - C-82/16 - K.A., juris Rn. 63 ff., vom 10.05.2017 - C-133/15 - Chavez-Vilchez, juris Rn. 70 ff., vom 13.09.2016 - C-165/14 - Marín, juris Rn. 51, vom 08.03.2011 - C-34/09 - Ruiz Zambrano, juris Rn. 41 ff., und vom 19.10.2004 - C 200/02 - Zhu und Chen, juris Rn. 25 ff.; BVerwG, Urteile vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 34, und vom 30.07.2013 - 1 C 9.12 -, juris Rn. 33 ff., sowie Beschluss vom 21.01.2020 - 1 B 65.19 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.07.2023 - 11 S 448/23 -, juris Rn. 14, vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 -, juris Rn. 61, vom 13.11.2019 - 11 S 2996/19 -, juris Rn. 29, und vom 17.06.2019 - 11 S 2118/18 -, juris Rn. 28 ff.; vgl. ferner von Bogdandy u.a., Ein Rettungsschirm für europäische Grundrechte, ZaöRV 2012, 45, 60 ff.; Fleuß, Unionsbürgerschaft und Freizügigkeit, VerwArch 2022, 201, 234 ff.).

    Hierzu zählen insbesondere das Alter des Kindes, seine körperliche und emotionale Entwicklung, der Grad seiner affektiven Bindung zu seinen Eltern und das Risiko, das mit der Trennung vom drittstaatsangehörigen Ausländer für das innere Gleichgewicht des Kindes verbunden wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 10.05.2017 - C-133/15 - Chavez-Vilchez, juris Rn. 71; BVerwG, Urteile vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 35, und vom 30.07.2013 - 1 C 15.12 -, juris Rn. 32 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.06.2019 - 11 S 2118/18 -, juris Rn. 31).

    Es obliegt dem Drittstaatsangehörigen, die Informationen beizubringen, anhand deren sich beurteilen lässt, ob die Voraussetzungen für die Anwendung des Art. 20 AEUV erfüllt sind (vgl. EuGH, Urteil vom 10.05.2017 - C-133/15 - Chavez-Vilchez, juris Rn. 75 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.07.2023 - 11 S 448/23 -, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 11.09.2019 - 1 C 48.18

    Keine Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU bei Bestehen eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21
    Auch dieses vermittelt eine Freizügigkeitsberechtigung im Sinne des § 2 Abs. 1 FreizügG/EU (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11.09.2019 - 1 C 48.18 -, juris Rn. 26), dem durch Ausstellung einer Aufenthaltskarte nach § 5 FreizügG/EU Rechnung zu tragen ist.

    Das Aufenthaltsrecht ist der Förderung der Inanspruchnahme des Rechts der Kinder auf Teilnahme am allgemeinen Unterricht zu dienen bestimmt und besteht auch nach dem Ende der Erwerbstätigkeit des Wanderarbeitnehmers fort (stRspr, vgl. EuGH, Urteil vom 17.09.2002 - C-413/99 - Baumbast und R., juris Rn. 73 ff.; BVerwG, Urteil vom 11.09.2019 - 1 C 48.18 -, juris Rn. 19).

    Art. 10 Abs. 1 VO (EU) Nr. 492/2011 vermittelt den Kindern eines (vormaligen) Wanderarbeitnehmers und ihren die elterliche Sorge tatsächlich ausübenden Elternteilen nicht nur ein Recht auf Einreise, Aufenthalt und Wohnsitznahme, sondern auch auf Freizügigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 FreizügG/EU (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.09.2019 - 1 C 48.18 -, juris Rn. 26).

    Die Anwendbarkeit der Arbeitnehmerverordnung (EU) Nr. 492/2011, die der Umsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art. 45 AEUV dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.09.2019 - 1 C 48.18 -, juris Rn. 28), setzt voraus, dass eine Person nicht nur Arbeitnehmer, sondern Wanderarbeitnehmer ist, d.h., sie muss von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben (vgl. Mitteilung der Kommission, Bekräftigung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Rechte und wesentliche Entwicklungen, KOM/2010/0373 endg.).

    Denn mit der Regelung soll die Integration der Familie des Wanderarbeitnehmers im Aufnahmestaat erreicht werden, um jener wie diesem die effektive Wahrnehmung des Rechts auf Freizügigkeit und dem damit verbundenen Recht auf Einreise und Aufenthalt zu ermöglichen (vgl. Erwägungsgrund 6 der VO (EU) Nr. 492/2011; EuGH, Urteil vom 06.10.2020 - C-181/19 - Jobcenter Krefeld, juris Rn. 36; BVerwG, Urteil vom 11.09.2019 - 1 C 48.18 -, juris Rn. 22; Steinmeyer in: Franzen/Gallner/Oetker, Kommentar zum europäischen Arbeitsrecht, 3. Aufl. 2020, Art. 10 VO 492/2011/EU Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20

    Freizügigkeitsrecht des drittstaatsangehörigen Familienangehörigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21
    Jedoch haben ihm seine Kinder (als stammberechtigte Personen) zu keinem Zeitpunkt Unterhalt gewährt (vgl. dazu auch EuGH, Urteil vom 10.03.2022 - C-247/20 - Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs, juris Rn. 57; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 -, juris Rn. 37 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ergibt sich die Eigenschaft des Familienangehörigen, dem der aufenthaltsberechtigte Unionsbürger "Unterhalt gewährt", aus einer tatsächlichen Situation, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Familienangehörige vom Aufenthaltsberechtigten materiell unterstützt wird, so dass sich bei Vorliegen der umgekehrten Situation, in der dem Unionsbürgerkind vom Staatsangehörigen eines Drittstaats Unterhalt gewährt wird, der Drittstaatsangehörige nicht auf die Eigenschaft als Verwandter in aufsteigender Linie, dem der Aufenthaltsberechtigte "Unterhalt gewährt", im Sinne des Art. 2 Nr. 2 lit. d) Richtlinie 2004/38/EG berufen kann, um in den Genuss eines Aufenthaltsrechts im Aufnahmemitgliedstaat zu gelangen (vgl. EuGH, Urteile vom 10.10.2013 - C-86/12 - Alokpa, juris Rn. 25, und vom 08.11.2012 - C-40/11 - Iida, juris Rn. 55; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 -, juris Rn. 39; Bayerischer VGH, Urteil vom 25.05.2019 - 10 BV 18.281 -, juris Rn. 24).

    Kurzaufenthalte an Wochenenden oder in den Ferien in einem anderen Mitgliedstaat als dem, dessen Staatsangehörigkeit der Unionsbürger besitzt, fallen - auch zusammen betrachtet - unter Art. 6 Richtlinie 2004/38/EG und erfüllen nicht die genannten Voraussetzungen (vgl. EuGH, Urteil vom 12.03.2014 - C-456/12 - O. und B., juris Rn. 57, 59; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 -, juris Rn. 60).

    (3) Der Aufenthalt bzw. die Aufenthalte der geschiedenen Ehefrau und der zwei älteren Kinder in Polen anlässlich der Hochzeit des Klägers mit seiner inzwischen geschiedenen Ehefrau am ...2017 genügen ebenfalls nicht den Anforderungen an ein nachhaltiges Gebrauchmachen von der Freizügigkeit aus Art. 21 AEUV (vgl. zu Kurzaufenthalten an Wochenenden oder in den Ferien auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 -, juris Rn. 60; zu einem wenige Tage andauernden Aufenthalt OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.09.2022 - 2 M 56/22 -, juris Ls. 3 und Rn. 24).

    Der vom Drittstaatsangehörigen abhängige Unionsbürger müsste also bei Beendigung des Aufenthalts des Drittstaatsangehörigen im Unionsgebiet faktisch gezwungen sein, diesen zu begleiten oder ihm nachzufolgen, also das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen, mit der Folge, dass ihm der tatsächliche Genuss des Kernbestands seiner Rechte als Unionsbürger verwehrt würde (vgl. EuGH, Urteile vom 22.06.2023 - C-459/20 - X., juris Rn. 26, vom 07.09.2022 - C-624/20 - E.K., juris Rn. 37, vom 27.02.2020 - C-836/18 - Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real gegen R.H., juris Rn. 40 f., vom 08.05.2018 - C-82/16 - K.A., juris Rn. 63 ff., vom 10.05.2017 - C-133/15 - Chavez-Vilchez, juris Rn. 70 ff., vom 13.09.2016 - C-165/14 - Marín, juris Rn. 51, vom 08.03.2011 - C-34/09 - Ruiz Zambrano, juris Rn. 41 ff., und vom 19.10.2004 - C 200/02 - Zhu und Chen, juris Rn. 25 ff.; BVerwG, Urteile vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 34, und vom 30.07.2013 - 1 C 9.12 -, juris Rn. 33 ff., sowie Beschluss vom 21.01.2020 - 1 B 65.19 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.07.2023 - 11 S 448/23 -, juris Rn. 14, vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 -, juris Rn. 61, vom 13.11.2019 - 11 S 2996/19 -, juris Rn. 29, und vom 17.06.2019 - 11 S 2118/18 -, juris Rn. 28 ff.; vgl. ferner von Bogdandy u.a., Ein Rettungsschirm für europäische Grundrechte, ZaöRV 2012, 45, 60 ff.; Fleuß, Unionsbürgerschaft und Freizügigkeit, VerwArch 2022, 201, 234 ff.).

  • EuGH, 10.10.2013 - C-86/12

    Alokpa und Moudoulou - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Richtlinie

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2023 - 11 S 448/23

    Abschiebung eines Drittstaatsangehörigen; Entgegenstehen von Art. 20 AEUV;

  • EuGH, 23.02.1994 - C-419/92

    Scholz / Opera Universitaria di Cagliari und Cinzia Porcedda

  • EuGH, 08.05.2018 - C-82/16

    K.A. u.a. (Regroupement familial en Belgique) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark;

  • EuGH, 02.10.2003 - C-148/02

    Garcia Avello

  • EuGH, 05.05.2011 - C-434/09

    EU-Bürger, die noch nie ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben, können sich

  • EuGH, 05.05.2022 - C-451/19

    Ein Abhängigkeitsverhältnis, das es rechtfertigen kann, dem

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 13 S 451/06

    Wiederaufgreifensanspruch bei bestandskräftiger Ausweisungsverfügung gegen einen

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2019 - 11 S 2118/18

    Ausweisung; Abrücken des Ausländers von einer Verankerung und Aktivitäten in der

  • EuGH, 12.05.1998 - C-336/96

    FREIZÜGIGKEIT

  • EuGH, 19.01.1988 - 292/86

    Gullung / Rats de l'ordre des avocats du barreau de Colmar und de Saverne

  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen

  • EuGH, 25.07.2008 - C-127/08

    DER NICHT DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT BESITZENDE EHEGATTE EINES UNIONSBÜRGERS DARF

  • EuGH, 08.06.2017 - C-541/15

    Freitag - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 AEUV -

  • EuGH, 17.09.2002 - C-413/99

    Baumbast und R

  • EuGH, 12.07.2005 - C-403/03

    Schempp - Unionsbürgerschaft - Artikel 12 EG und 18 EG - Einkommensteuer -

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2020 - 11 S 427/20

    Erlaubnisfiktion des § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthaltG 2004 - Passivlegitimation des

  • BVerwG, 09.07.2019 - 9 B 29.18

    Rechtswidrigkeit bzw. Nichtigkeit eines Abgabenbescheides

  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 11.10

    Visum; nationales Visum; Familiennachzug; Ehegattennachzug zu Deutschen;

  • EuGH, 07.07.1992 - C-370/90

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of

  • EuGH, 07.09.2022 - C-624/20

    Ein Drittstaatsangehöriger, der als Familienangehöriger eines Unionsbürgers über

  • EuGH, 05.06.1997 - C-64/96

    Land Nordrhein-Westfalen / Uecker und Jacquet / Land Nordrhein-Westfalen

  • EuGH, 22.06.2023 - C-459/20

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Mère thaïlandaise d'un enfant mineur

  • EuGH, 06.10.2020 - C-181/19

    Ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht

  • BSG, 13.07.2017 - B 4 AS 17/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • BGH, 28.07.2016 - III ZB 127/15

    Berufungsbegründung: Anforderungen an die Darlegung der

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

  • EuGH, 13.09.2016 - C-165/14

    Das Unionsrecht gestattet es nicht, einem für einen minderjährigen Unionsbürger

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2017 - 1 S 1240/16

    Absenkung des aktiven Wahlalters für Kommunalwahlen in Baden-Württemberg auf 16

  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

  • BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12

    Aufenthaltsrecht; Arbeitnehmer; Beitrittsstaaten; Daueraufenthaltsrecht;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2019 - 11 S 2996/19

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen ein an eine Abschiebung

  • BVerwG, 28.03.2019 - 1 C 9.18

    Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit einem Unionsbürger hindert nicht

  • EuGH, 08.04.1976 - 48/75

    Royer

  • BGH, 07.06.2018 - I ZB 57/17

    Unzulässigkeit einer Berufung bei Festhalten an einer im Urteil erster Instanz

  • VGH Bayern, 25.05.2019 - 10 BV 18.281

    Kein abgeleitetes Aufenthaltsrecht für einen drittstaatsangehörigen Elternteil

  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 C 9.02

    Bundesfernstraße; Unterhaltung; Lichtzeichenanlage; Verpflichtung zur

  • EuGH, 01.04.2008 - C-212/06

    BESTIMMTE ASPEKTE DES FLÄMISCHEN SYSTEMS DER PFLEGEVERSICHERUNG STEHEN IM

  • EuGH, 18.07.2007 - C-212/05

    Hartmann - Grenzgänger - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Verlegung des Wohnsitzes

  • BGH, 15.06.1993 - XI ZR 111/92

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehreren prozessualen Ansprüchen -

  • EuGH, 02.04.2020 - C-830/18

    Eine Maßnahme, die einem Bundesland erlaubt, die Übernahme der Schülerbeförderung

  • EuGH, 07.07.1992 - C-369/90

    Micheletti u.a. / Delegación del Gobierno en Cantabria

  • BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04

    Einzelrichter; Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Bindung an

  • BVerwG, 16.02.2012 - 9 B 71.11

    Berufungsbegründung; Berufungsgründe; objektive Willkür; Auslegung;

  • BGH, 13.02.1997 - III ZR 285/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer inhaltlich teilweise

  • BVerwG, 21.01.2020 - 1 B 65.19

    Das Zusammenleben eines Ausländers in familiärer Lebensgemeinschaft mit seinem

  • BGH, 27.03.2012 - VI ZB 74/11

    Berufungsverfahren: Erweiterung des Berufungsantrags zur Erreichung der

  • BVerwG, 23.04.2001 - 1 C 33.00

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht;

  • EuGH, 08.05.2013 - C-87/12

    Ymeraga und Ymeraga-Tafarshiku - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV -

  • BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 26.05

    Asylberechtigter; Auslegung; Billigkeit; Einbürgerungsgebühr;

  • VG Düsseldorf, 19.11.2020 - 8 K 5232/19

    Unionsrecht; Ausweisungsinteresse; generalpräventives Ausweisungsinteresse;

  • EuGH, 27.02.2020 - C-836/18

    Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real

  • EuGH, 13.06.2013 - C-45/12

    Hadj Ahmed - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EWG) Nr.

  • BVerwG, 08.08.2019 - 5 C 6.18

    Abbruch; Abbruch der Ausbildung; Aufenthalt; Aufenthaltserlaubnis;

  • EuGH, 27.06.2018 - C-230/17

    Altiner und Ravn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21

  • EuGH, 10.03.2022 - C-247/20

    Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Assurance maladie complète)

  • BVerwG, 17.05.2006 - 1 B 13.06

    Zurückverweis zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2008 - 18 B 191/08

    Unionsbürger Familienangehörige doppelte Staatsangehörigkeit

  • BVerwG, 31.07.2018 - 1 B 2.18

    Überspannung der Anforderungen an die Berufungsbegründung durch das

  • BVerwG, 28.03.1962 - V C 100.61

    Rechtsbeständigkeit eines gerichtlichen Vergleichs - Gerichtliche Entscheidung

  • OVG Bremen, 08.02.2023 - 2 LB 268/22

    Ausweisung eines Erstverbüßers; Aufenthaltsrecht nach Art. 20 AEUV;

  • VG Düsseldorf, 24.10.2022 - 7 L 1783/22
  • BVerwG, 12.11.1993 - 2 B 151.93

    Streit über Wirksamkeit von Erledigungserklärungen - Antrag auf Fortsetzung des

  • OVG Hamburg, 05.01.2012 - 3 Bs 179/11

    Arbeitnehmereigenschaft trotz hohen Alters; Interesse des EU-Ausländers an

  • VG Würzburg, 07.11.2022 - W 7 K 21.902

    Minderjähriges iranisches und minderjähriges deutsches Kind, mangels

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-488/21

    Generalanwältin Capeta: Die Mutter einer mobilen EU-Arbeitnehmerin kann eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2021 - 18 B 1684/19

    Ablehnung einestweiligen Rechtsschutzes gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen bis

  • VGH Bayern, 16.11.2022 - 10 B 20.2616

    Fortgeltung der Arbeitnehmereigenschaft bei der Pflege eines lebensbedrohlich

  • EuGH, 27.09.1988 - 42/87

    Kommission / Belgien

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2022 - 2 M 56/22

    Ausstellung einer Bescheinigung nach dem FreizügG/EU - Nachhaltige

  • BVerwG, 03.03.2005 - 5 B 58.04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensfehlers; Anforderungen an die Darlegung

  • EuGH, 16.12.1992 - C-206/91

    Koua Poirrez / Caisse d'allocations familiales de la Seine-Saint-Denis

  • BVerwG, 14.12.1967 - VIII B 146.67

    Rechtsmittel

  • VG Düsseldorf, 29.10.2020 - 8 K 5234/19
  • EFTA-Gerichtshof, 26.07.2011 - E-4/11

    Arnulf Clauder - Richtlinie 2004/38/EG — Familiennachzug — Aufenthaltsrecht für

  • OVG Hamburg, 11.06.1993 - Bf IV 26/91

    Wirksamkeit; Verwaltungsgerichtlicher Vergleich; Erledigung; Fortsetzung des

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