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   VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20   

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VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20 (https://dejure.org/2022,1115)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 (https://dejure.org/2022,1115)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Januar 2022 - 11 S 2757/20 (https://dejure.org/2022,1115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 20 AEUV, Art 21 AEUV, § 1 Abs 1 Nr 4 FreizügG/EU, § 1 Abs 2 Nr 3d FreizügG/EU, § 4a Abs 1 S 2 FreizügG/EU
    Freizügigkeitsrecht des drittstaatsangehörigen Familienangehörigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 81 Abs. 3 S. 2
    Voraussetzungen für das Bestehen eines Freizügigkeitsrechts bei einem Drittstaatsangehörigen

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (55)

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20
    Dieses setzt voraus, dass ein vom Drittstaatsangehörigen abhängiger Unionsbürger ohne den gesicherten Aufenthalt des Drittstaatsangehörigen faktisch gezwungen wäre, das Unionsgebiet zu verlassen und ihm dadurch der tatsächliche Genuss des Kernbestands seiner Rechte als Unionsbürger verwehrt wird (vgl. EuGH, Urteile vom 08.05.2018 - -  C-82/16 - Rn. 63 ff., vom 10.05.2017 - C-133/15 - Rn. 70 ff., vom 13.09.2016 - C-165/14 - Rn. 51 ff. und vom 08.03.2011 - C-34/09 - Rn. 41 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 34 ff. und vom 30.07.2013 - 1 C 9.12 - juris Rn. 33 ff.).

    Ein - wie hier - generalpräventives Ausweisungsinteresse steht der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG nur dann entgegen, wenn es zum Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung noch vorhanden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 22).

    Bei abgeurteilten Straftaten stellen die Fristen für ein Verwertungsverbot nach § 51 BZRG in jedem Fall die Obergrenze dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 23).

    Innerhalb dieses Zeitrahmens ist der Fortbestand des Ausweisungsinteresses anhand generalpräventiver Erwägungen zu ermitteln (BVerwG, Urteil vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 23).

    Denn es besteht ein hohes öffentliches Interesse an der Verhinderung von Falschangaben im aufenthaltsrechtlichen Verfahren, dem durch wirksame verhaltenslenkende Maßnahmen Rechnung zu tragen ist (vgl. zu Identitätstäuschungen BVerwG, Urteil vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 24).

  • EuGH, 12.03.2014 - C-456/12

    Der Gerichtshof klärt die Vorschriften über das Aufenthaltsrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20
    Freilich könnten gute Gründe wiederum dafür sprechen, dass die frühere Annahme eines konstitutiven Verwaltungsakts seit je her unionsrechtswidrig war (vgl. EuGH, Urteile vom 12. März 2014 , C-456/12 - Rn. 60 und vom 21. Juli 2011 - C-325/09 - Rn. 49), ohne dass sich hieraus eine Rückwirkungsproblematik ergäbe.

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in besonders gelagerten Fallkonstellationen anerkannt, dass drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers, die zwar aus der Richtlinie 2004/38/EG kein abgeleitetes Recht auf Aufenthalt in einem Mitgliedstaat herleiten können, dennoch auf der Grundlage von Art. 21 Abs. 1 AEUV die Anerkennung eines Rechts erreichen können (EuGH, Urteile vom 27.06.2018 - C-230/17 - Rn. 27 m.w.N., vom 10.05.2017 - C-133/15 - Rn. 54 und vom 12.03.2014 - C-456/12 - Rn. 44 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist hierfür vielmehr erforderlich, dass der Unionsbürger nachhaltig von seinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hat, indem er sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, niedergelassen hat und sein dortiger Aufenthalt auf eine gewisse Dauer angelegt war (vgl. EuGH, Urteile vom 27.06.2018 - C-230/17 - Rn. 27 f., vom 10.05.2017 - C-133/15 - Rn. 52, 54 und vom 12.03.2014 - C-456/12 - Rn. 39, 50, 57).

    Ein Unionsbürger, der lediglich seine Rechte aus Art. 6 Abs. 1 UBRL ausübt, will sich im Aufnahmemitgliedstaat nicht auf eine Weise niederlassen, die der Entwicklung oder Festigung eines Familienlebens in diesem Mitgliedstaat förderlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 12.03.2014 - C-456/12 - Rn. 52).

    Kurzaufenthalte - wie hier - an Wochenenden oder in den Ferien in einem anderen Mitgliedstaat als dem, dessen Staatsangehörigkeit der Unionsbürger besitzt, fallen - auch zusammen betrachtet - unter Art. 6 UBRL und erfüllen nicht die genannten Voraussetzungen (vgl. EuGH, Urteil vom 12.03.2014 - C-456/12 - Rn. 59).

  • BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 34.16

    Abschiebungsandrohung; Aufenthaltsgesetz, Anwendungsbereich; Familienangehöriger;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, sind für die Bestimmung des Anwendungsbereichs "Familienangehörige" in diesem Sinne nur die von § 1 Abs. 2 FreizügG/EU n.F. erfassten Personen; danach fallen bei den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 FreizügG/EU n.F. benannten Personen Anwendungsbereich (§ 1 FreizügG/EU) und das Recht auf Einreise und Aufenthalt (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 FreizügG/EU) zusammen (BVerwG, Urteil vom 25.10.2017 - 1 C 34.16 - juris Rn. 12).

    Drittstaatsangehörige, die keine der in § 1 Abs. 2 FreizügG/EU definierten Familienangehörigen sind, will weder die Unionsbürgerrichterlinie 2004/38/EG noch das Freizügigkeitsgesetz/EU durch eine Vermutung der Rechtmäßigkeit ihres Aufenthalts privilegieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.2017 - 1 C 34.16 - juris Rn. 19 ff.).

    Dies dient auch der Entlastung der Ausländerbehörde von der förmlichen Ermessensentscheidung zur Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU, wie sie etwa vorliegend getroffen worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.2017 - 1 C 34.16 - juris Rn. 31).

    Die schutzwürdigen Belange des Drittstaatsangehörigen bleiben dadurch gewahrt, dass er sich gegenüber ausländerbehördlichen Maßnahmen, welche sich allein auf das Aufenthaltsgesetz stützen, auf ein etwa bestehendes Recht auf Einreise und Aufenthalt nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU berufen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.2017 - 1 C 34.16 - juris Rn. 31).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht ausführt, der Ausländerbehörde bleibe es unbenommen, in Fällen, in denen sich die tatsächlichen Voraussetzungen für ein solches Recht auf Einreise und Aufenthalt (etwa die Gewährung von Unterhalt) im Zeitverlauf immer wieder wandeln und bewirken, dass der Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zu beurteilen ist, zur Rechtsklarheit aufenthaltsrechtliche Anordnungen vorsorglich auch mit der ausdrücklichen Feststellung zu verbinden, dass ein Recht auf Einreise und Aufenthalt nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU nicht besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.2017 - 1 C 34.16 - juris Rn. 31), liegt ein solcher Fall tatsächlicher Veränderungen hier nicht vor.

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20
    Es kann offenbleiben, ob der Antragsteller, dem bislang keine rechtswirksame Duldung erteilt worden ist, einen Rechtsanspruch auf Duldung hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 24).

    Die Erteilungsvoraussetzung des § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG liegt nicht vor, wenn der Antragsteller den maßgeblichen Zeitraum - wenn auch nur um wenige Tage - nicht erfüllt (BVerwG, Urteil vom 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 34 ff.).

    (2) Hinsichtlich der begehrten Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG ist der Beschwerde zwar zuzugeben, dass das Verwaltungsgericht diese Vorschrift nicht hätte außer Acht lassen dürfen, da sich der am 29. Mai 2019 bei der Antragsgegnerin gestellte Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG bei sachdienlicher Auslegung auf alle in Betracht kommenden Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes erstreckte (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 17 ff. und vom 14.05.2013 - 1 C 17.12 - juris Rn. 9).

  • EuGH, 10.05.2017 - C-133/15

    Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in besonders gelagerten Fallkonstellationen anerkannt, dass drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers, die zwar aus der Richtlinie 2004/38/EG kein abgeleitetes Recht auf Aufenthalt in einem Mitgliedstaat herleiten können, dennoch auf der Grundlage von Art. 21 Abs. 1 AEUV die Anerkennung eines Rechts erreichen können (EuGH, Urteile vom 27.06.2018 - C-230/17 - Rn. 27 m.w.N., vom 10.05.2017 - C-133/15 - Rn. 54 und vom 12.03.2014 - C-456/12 - Rn. 44 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist hierfür vielmehr erforderlich, dass der Unionsbürger nachhaltig von seinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hat, indem er sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, niedergelassen hat und sein dortiger Aufenthalt auf eine gewisse Dauer angelegt war (vgl. EuGH, Urteile vom 27.06.2018 - C-230/17 - Rn. 27 f., vom 10.05.2017 - C-133/15 - Rn. 52, 54 und vom 12.03.2014 - C-456/12 - Rn. 39, 50, 57).

    Dieses setzt voraus, dass ein vom Drittstaatsangehörigen abhängiger Unionsbürger ohne den gesicherten Aufenthalt des Drittstaatsangehörigen faktisch gezwungen wäre, das Unionsgebiet zu verlassen und ihm dadurch der tatsächliche Genuss des Kernbestands seiner Rechte als Unionsbürger verwehrt wird (vgl. EuGH, Urteile vom 08.05.2018 - -  C-82/16 - Rn. 63 ff., vom 10.05.2017 - C-133/15 - Rn. 70 ff., vom 13.09.2016 - C-165/14 - Rn. 51 ff. und vom 08.03.2011 - C-34/09 - Rn. 41 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 34 ff. und vom 30.07.2013 - 1 C 9.12 - juris Rn. 33 ff.).

  • EuGH, 10.10.2013 - C-86/12

    Alokpa und Moudoulou - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Richtlinie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ergibt sich die Eigenschaft des Familienangehörigen, dem der aufenthaltsberechtigte Unionsbürger "Unterhalt gewährt", aus einer tatsächlichen Situation, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Familienangehörige vom Aufenthaltsberechtigten materiell unterstützt wird, so dass sich bei Vorliegen der umgekehrten Situation, in der - wie hier - dem Unionsbürgerkind vom Staatsangehörigen eines Drittstaats (hier: vom Antragsteller) Unterhalt gewährt wird, der Drittstaatsangehörige nicht auf die Eigenschaft als Verwandter in aufsteigender Linie, dem der Aufenthaltsberechtigte "Unterhalt gewährt", im Sinne des Art. 2 Nr. 2 lit. d UBRL berufen kann, um in den Genuss eines Aufenthaltsrechts im Aufnahmemitgliedstaat zu gelangen (vgl. EuGH, Urteile vom 10.10.2013 , C-86/12 - Rn. 25 und vom 08.11.2012 - C-40/11 - Rn. 55; Bay. VGH, Urteil vom 25.05.2019 - 10 BV 18.281 - juris Rn. 24).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union hängt nach Art. 16 Abs. 2 UBRL der Erwerb des Daueraufenthaltsrechts durch die Familienangehörigen eines Unionsbürgers, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, in jedem Fall davon ab, dass der Unionsbürger selbst die in Art. 16 Abs. 1 UBRL genannten Voraussetzungen erfüllt und dass im betreffenden Zeitraum ein gemeinsamer, ununterbrochener Aufenthalt der Angehörigen mit ihm gegeben war (vgl. EuGH, Urteile vom 16.01.2014 , C-86/12 - Rn. 18, und vom 08.05.2013 - C-529/11 - Rn. 34).

    Demnach steht Verwandten, die mangels Unterhaltsgewährung in aufsteigender Linie nicht Familienangehörige im Sinne von Art. 2 Nr. 2 lit. d UBRL sind, dennoch aus Art. 21 AEUV und der Richtlinie 2004/38/EG ein Aufenthaltsrecht als drittstaatsangehöriger Elternteil zu, wenn sie tatsächlich für das Kind sorgen und dieses über ausreichende Existenzmittel im Sinne von Art. 7 Abs. 1 lit. b UBRL verfügt (vgl. EuGH, Urteile vom 10.10.2013 - C-86/12 - Rn. 29, vom 8.11.2012 - C-40/11 - Rn. 68 f. und vom 19.10.2004 - C-200/02 - Rn. 45).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2020 - 11 S 3717/20

    Vorliegen eines Ausweisungsinteresses wegen strafgerichtlicher Verurteilung; kein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20
    Aus Art. 6 Abs. 1 GG - und aus Art. 8 Abs. 1 EMRK - ergeben sich allerdings aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerfG, Beschlüsse vom 22.05.2018 - 2 BvR 941/18 - juris Rn. 5 ff. und vom 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 17 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.05.2021 - 11 S 800/19 - juris Rn. 163, Beschlüsse vom 23.11.2020 - 11 S 3717/20 - juris Rn. 30 und vom 28.03.2019 - 11 S 623/19 - juris Rn. 13).

    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (BVerfG, Beschluss vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 12; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.05.2021 - 11 S 800/19 - juris Rn. 163 und Beschluss vom 23.11.2020 - 11 S 3717/20 - juris Rn. 30).

    Der Schutz der Familie als solcher kann insoweit eine rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung begründen, also ein von der Ausländerbehörde zu beachtendes inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis darstellen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 23.11.2020 - 11 S 3717/20 - juris Rn. 30 und vom 28.03.2019 - 11 S 623/19 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 27.19

    Drittstaatsangehöriger Elternteil kann Aufenthaltsrecht nach Art. 21 AEUV nur von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20
    Es trifft zwar zu, dass insoweit ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht statthaft ist, was sich bereits aus dem Umstand ergibt, dass in der Hauptsache keine Anfechtungsklage, sondern eine allgemeine Leistungsklage zu erheben wäre (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 23. September 2020 - 1 C 27/19 - juris Rn. 14 und vom 31.05.2012 - 10 C 8.12 - juris Rn. 12).

    Ein unmittelbar aus Art. 21 Abs. 1 AEUV hergeleitetes Aufenthaltsrecht für Familienangehörige eines Unionsbürgers vermittelt nicht nur ein Recht auf Einreise, Aufenthalt und Wohnsitznahme, sondern ein Freizügigkeitsrecht im Sinne des § 2 Abs. 1 FreizügG/EU (BVerwG, Urteil vom 23.09.2020 - 1 C 27.19 - juris Rn. 19).

  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ergibt sich die Eigenschaft des Familienangehörigen, dem der aufenthaltsberechtigte Unionsbürger "Unterhalt gewährt", aus einer tatsächlichen Situation, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Familienangehörige vom Aufenthaltsberechtigten materiell unterstützt wird, so dass sich bei Vorliegen der umgekehrten Situation, in der - wie hier - dem Unionsbürgerkind vom Staatsangehörigen eines Drittstaats (hier: vom Antragsteller) Unterhalt gewährt wird, der Drittstaatsangehörige nicht auf die Eigenschaft als Verwandter in aufsteigender Linie, dem der Aufenthaltsberechtigte "Unterhalt gewährt", im Sinne des Art. 2 Nr. 2 lit. d UBRL berufen kann, um in den Genuss eines Aufenthaltsrechts im Aufnahmemitgliedstaat zu gelangen (vgl. EuGH, Urteile vom 10.10.2013 , C-86/12 - Rn. 25 und vom 08.11.2012 - C-40/11 - Rn. 55; Bay. VGH, Urteil vom 25.05.2019 - 10 BV 18.281 - juris Rn. 24).

    Demnach steht Verwandten, die mangels Unterhaltsgewährung in aufsteigender Linie nicht Familienangehörige im Sinne von Art. 2 Nr. 2 lit. d UBRL sind, dennoch aus Art. 21 AEUV und der Richtlinie 2004/38/EG ein Aufenthaltsrecht als drittstaatsangehöriger Elternteil zu, wenn sie tatsächlich für das Kind sorgen und dieses über ausreichende Existenzmittel im Sinne von Art. 7 Abs. 1 lit. b UBRL verfügt (vgl. EuGH, Urteile vom 10.10.2013 - C-86/12 - Rn. 29, vom 8.11.2012 - C-40/11 - Rn. 68 f. und vom 19.10.2004 - C-200/02 - Rn. 45).

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährt Art. 6 Abs. 1 GG keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 06.05.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 12).

    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (BVerfG, Beschluss vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 12; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.05.2021 - 11 S 800/19 - juris Rn. 163 und Beschluss vom 23.11.2020 - 11 S 3717/20 - juris Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 1973/18

    Familiennachzug zu Deutschen

  • BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12

    Aufenthaltsrecht; Arbeitnehmer; Beitrittsstaaten; Daueraufenthaltsrecht;

  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

  • VGH Bayern, 25.05.2019 - 10 BV 18.281

    Kein abgeleitetes Aufenthaltsrecht für einen drittstaatsangehörigen Elternteil

  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 B 64.91

    Heimrecht: Erlaubnisbedürftigkeit des Betriebes eines Heims als feststellender

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2019 - 11 S 623/19

    Duldung einer Ausländerin für die Pflege ihres schwerbehinderten Sohnes

  • EuGH, 27.06.2018 - C-230/17

    Altiner und Ravn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 11 S 800/19

    Klage gegen Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt;

  • VGH Hessen, 27.01.2020 - 7 A 1466/17

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt (§ 2 Abs. 1

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2018 - 11 S 1351/18

    Einstweiliger Rechtsschutz in Verfahren um das Bestehen eines Aufenthaltsrechts

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen

  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 17.12

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Jugendlicher;

  • EuGH, 08.05.2018 - C-82/16

    K.A. u.a. (Regroupement familial en Belgique) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2020 - 11 S 2956/19

    Erteilung einer Beschäftigungsduldung; Innehaben einer Aufenthaltsgestattung;

  • EuGH, 13.09.2016 - C-165/14

    Das Unionsrecht gestattet es nicht, einem für einen minderjährigen Unionsbürger

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2021 - 11 S 1966/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; maßgeblicher

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

  • BVerfG, 22.05.2018 - 2 BvR 941/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zu Vorwirkungen des grund-

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2020 - 11 S 427/20

    Erlaubnisfiktion des § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthaltG 2004 - Passivlegitimation des

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2020 - 11 S 2426/19

    Ablehnung von Aufenthaltstiteln; Voraussetzungen für den Eintritt der

  • EuGH, 08.05.2013 - C-529/11

    Alarape und Tijani - Freizügigkeit - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Art. 12 -

  • OLG Bamberg, 19.02.2014 - 3 Ss 6/14

    Strafverfahren wegen unrichtiger Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2019 - 11 S 1646/18

    Abgrenzung der Anspruchsgrundlagen nach § 35 Abs. 1 S. 1 AufenthG 2004 und 35

  • EuGH, 21.07.2011 - C-325/09

    Dias - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 - Recht auf

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2016 - 11 S 393/16

    Ausweisung - Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2019 - 11 S 1812/19

    Streitwert eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder

  • BVerwG, 09.05.2001 - 3 C 2.01

    Rodung; Fläche, gerodete; Beseitigung von Rebstöcken; mit Reben bepflanztes

  • BVerwG, 23.02.2011 - 8 C 51.09

    Alkoholische Getränke; Berufsausübung; feststellender Verwaltungsakt; Fußgänger;

  • VG Augsburg, 20.11.2017 - Au 6 K 17.1538

    Prozesskostenhilfe für Klage eines drittstaatsangehörigen Vaters eines

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2013 - 11 S 581/13

    Nachträgliche Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes;

  • VGH Hessen, 31.07.2019 - 7 B 1368/19

    Feststellung des Nichtbestehens eines Aufenthalts nach rechtswidriger Erteilung

  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.2020 - 11 S 2544/19

    Scheinehe; sofortige Vollziehung der Feststellung des Nichtbestehens eines

  • VG Stuttgart, 16.04.2020 - 8 K 350/20

    Erschleichen eine Aufenthaltskarte durch Täuschung über eine Eheschließung mit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2019 - 3 S 64.19

    Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 7 FreizügG/EU; Feststellung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 18 B 1181/11

    Bestehen eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts für einen mit einem deutschen

  • VG Frankfurt/Oder, 02.12.2010 - 5 K 280/10

    Freizügigkeit: Rechtsnatur der Aufenthaltskarte und der Bescheinigung über das

  • VGH Bayern, 27.11.2006 - 22 CS 06.2906
  • VG Ansbach, 16.12.2008 - AN 19 K 08.00943

    (keine) Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern mit ständigem

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2021 - 2 M 101/20

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings nach Verurteilung u.a. wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2008 - 11 S 2042/08

    Rechtsschutzbedürfnis bei Eilantrag gegen Ausweisung und gleichzeitiger

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 11 ME 133/10

    Rechtsschutzbedürfnis eines sich illegal im Bundesgebiet aufhaltenden Ausländers

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 13 S 1997/96

    Ausweisung eines Straftäters: Regelausweisung - Eröffnung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21

    Ausstellung einer Aufenthaltskarte - Nachhaltiges Gebrauchmachen von dem

    Jedoch haben ihm seine Kinder (als stammberechtigte Personen) zu keinem Zeitpunkt Unterhalt gewährt (vgl. dazu auch EuGH, Urteil vom 10.03.2022 - C-247/20 - Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs, juris Rn. 57; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 -, juris Rn. 37 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ergibt sich die Eigenschaft des Familienangehörigen, dem der aufenthaltsberechtigte Unionsbürger "Unterhalt gewährt", aus einer tatsächlichen Situation, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Familienangehörige vom Aufenthaltsberechtigten materiell unterstützt wird, so dass sich bei Vorliegen der umgekehrten Situation, in der dem Unionsbürgerkind vom Staatsangehörigen eines Drittstaats Unterhalt gewährt wird, der Drittstaatsangehörige nicht auf die Eigenschaft als Verwandter in aufsteigender Linie, dem der Aufenthaltsberechtigte "Unterhalt gewährt", im Sinne des Art. 2 Nr. 2 lit. d) Richtlinie 2004/38/EG berufen kann, um in den Genuss eines Aufenthaltsrechts im Aufnahmemitgliedstaat zu gelangen (vgl. EuGH, Urteile vom 10.10.2013 - C-86/12 - Alokpa, juris Rn. 25, und vom 08.11.2012 - C-40/11 - Iida, juris Rn. 55; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 -, juris Rn. 39; Bayerischer VGH, Urteil vom 25.05.2019 - 10 BV 18.281 -, juris Rn. 24).

    Kurzaufenthalte an Wochenenden oder in den Ferien in einem anderen Mitgliedstaat als dem, dessen Staatsangehörigkeit der Unionsbürger besitzt, fallen - auch zusammen betrachtet - unter Art. 6 Richtlinie 2004/38/EG und erfüllen nicht die genannten Voraussetzungen (vgl. EuGH, Urteil vom 12.03.2014 - C-456/12 - O. und B., juris Rn. 57, 59; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 -, juris Rn. 60).

    (3) Der Aufenthalt bzw. die Aufenthalte der geschiedenen Ehefrau und der zwei älteren Kinder in Polen anlässlich der Hochzeit des Klägers mit seiner inzwischen geschiedenen Ehefrau am ...2017 genügen ebenfalls nicht den Anforderungen an ein nachhaltiges Gebrauchmachen von der Freizügigkeit aus Art. 21 AEUV (vgl. zu Kurzaufenthalten an Wochenenden oder in den Ferien auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 -, juris Rn. 60; zu einem wenige Tage andauernden Aufenthalt OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.09.2022 - 2 M 56/22 -, juris Ls. 3 und Rn. 24).

    Der vom Drittstaatsangehörigen abhängige Unionsbürger müsste also bei Beendigung des Aufenthalts des Drittstaatsangehörigen im Unionsgebiet faktisch gezwungen sein, diesen zu begleiten oder ihm nachzufolgen, also das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen, mit der Folge, dass ihm der tatsächliche Genuss des Kernbestands seiner Rechte als Unionsbürger verwehrt würde (vgl. EuGH, Urteile vom 22.06.2023 - C-459/20 - X., juris Rn. 26, vom 07.09.2022 - C-624/20 - E.K., juris Rn. 37, vom 27.02.2020 - C-836/18 - Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real gegen R.H., juris Rn. 40 f., vom 08.05.2018 - C-82/16 - K.A., juris Rn. 63 ff., vom 10.05.2017 - C-133/15 - Chavez-Vilchez, juris Rn. 70 ff., vom 13.09.2016 - C-165/14 - Marín, juris Rn. 51, vom 08.03.2011 - C-34/09 - Ruiz Zambrano, juris Rn. 41 ff., und vom 19.10.2004 - C 200/02 - Zhu und Chen, juris Rn. 25 ff.; BVerwG, Urteile vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 34, und vom 30.07.2013 - 1 C 9.12 -, juris Rn. 33 ff., sowie Beschluss vom 21.01.2020 - 1 B 65.19 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.07.2023 - 11 S 448/23 -, juris Rn. 14, vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 -, juris Rn. 61, vom 13.11.2019 - 11 S 2996/19 -, juris Rn. 29, und vom 17.06.2019 - 11 S 2118/18 -, juris Rn. 28 ff.; vgl. ferner von Bogdandy u.a., Ein Rettungsschirm für europäische Grundrechte, ZaöRV 2012, 45, 60 ff.; Fleuß, Unionsbürgerschaft und Freizügigkeit, VerwArch 2022, 201, 234 ff.).

  • VG Karlsruhe, 20.07.2023 - 10 K 2751/21

    Klage gegen die Feststellung des Nichtbestehens eines Freizügigkeitsrechts;

    Bei den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 FreizügG/EU benannten Personen fallen demnach Anwendungsbereich (§ 1 FreizügG/EU) und das Recht auf Einreise und Aufenthalt (§ 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. § 3 FreizügG/EU) zusammen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.2017 - 1 C 34.16 -, juris Rn. 12 ff. für das FreizügG/EU a.F.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 -, juris Rn. 37; Urteil der Kammer vom 27.01.2022 - 10 K 2125/20 -, n.v.).

    Für sie gilt folglich keine Freizügigkeitsvermutung derart, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen erst ergriffen werden dürften, wenn das Nichtbestehen des Freizügigkeitsrechts förmlich festgestellt worden ist (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 -, juris Rn. 37, 40; ebenso Urteil der Kammer vom 27.03.2023 - 10 K 4301/21 -, n.v.).

    Für einen Ausländer, der bereits nicht dem Anwendungsbereich des Freizügigkeitsgesetzes unterfällt, gelten ausschließlich die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 -, juris Rn. 40).

    Zwar bedarf es in einem solchen Fall grundsätzlich keiner Nichtbestehensfeststellung, sondern kann ohne Weiteres auf die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes zurückgegriffen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 -, juris Rn. 85; VG Karlsruhe, Beschluss vom 23.01.2023 - 19 K 4534/22 -, juris Rn. 63; vgl. auch Urteil der Kammer vom 27.01.2022 - 10 K 2125/20 -, n.v.; teilweise anders Hessischer VGH Kassel, Beschluss vom 31.07.2019 - 7 B 1368/19 -, juris Rn. 23 f.).

    Maßgeblich ist insoweit für die Feststellung des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechts (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 -, juris Rn. 85), hier in analoger Anwendung des § 2 Abs. 7 FreizügG/EU, und die Ausweisung (in Anlehnung an Nr. 8.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit i.d.F. der am 31.05./01.06.2012 und am 18.07.2013 beschlossenen Änderungen) jeweils der Auffangwert.

  • VG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 K 4534/22

    Abschiebungsandrohung nach Stellung eines Asylfolgeantrags; Rückkehrentscheidung

    Nach der Rechtsprechung des 11. Senats des VGH Baden-Württemberg ist gegenüber drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, bei denen die Voraussetzungen für eine Freizügigkeitsberechtigung offensichtlich nicht vorliegen, "grundsätzlich" ohne Weiteres eine Abschiebungsandrohung auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes zulässig (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 - juris Rn. 40 unter Verweis auf Diesterhöft, HTK-AuslR / § 1 FreizügG/EU / Abs. 1, Stand: 13.02.2021 Rn. 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2023 - 11 S 448/23

    Abschiebung eines Drittstaatsangehörigen; Entgegenstehen von Art. 20 AEUV;

    Der vom Drittstaatsangehörigen abhängige Unionsbürger müsste also bei Beendigung des Aufenthalts des Drittstaatsangehörigen im Unionsgebiet faktisch gezwungen sein, diesen zu begleiten oder ihm nachzufolgen, also das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen, mit der Folge, dass ihm der tatsächliche Genuss des Kernbestands seiner Rechte als Unionsbürger verwehrt würde (EuGH, Urteile vom 22.06.2023 - C-459/20 - Rn. 26, vom 07.09.2022 - C-624/20 - Rn. 37, vom 27.02.2020 - C-836/18 - Rn. 40 f., vom 08.05.2013 - C-82/16 - Rn. 63 ff., vom 10.05.2017 - C-133/15 - Rn. 70 ff., vom 13.09.2016 - C-165/14 - Rn. 51 und vom 19.10.2004 - C 200/02 - Rn. 25 ff.; BVerwG, Urteile vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 34 und vom 30.07.2013 - 1 C 9.12 - juris Rn. 33 ff. sowie Beschluss vom 21.01.2020 - 1 B 65.19 - juris Rn. 10; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 - juris Rn. 61, vom 13.11.2019 - 11 S 2996/19 - juris Rn. 29 und vom 17.06.2019 - 11 S 2118/18 - juris Rn. 28 ff.; vgl. ferner Fleuß, Unionsbürgerschaft und Freizügigkeit, VerwArch 113 , S. 201 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2022 - 11 S 3478/21

    Aufenthaltserlaubnis für Unternehmens- Spezialist

    Eine Halbierung des Regelstreitwerts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist vorliegend nicht angezeigt, da dem Antragsteller aufgrund der in der Vergangenheit erteilten Aufenthaltstitel bereits die Perspektive für einen längerfristigen Aufenthalt eröffnet worden ist (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 - juris Rn. 85, vom 07.07.2020 - 11 S 2426/19 - juris Rn. 51, vom 19.07.2019 - 11 S 1812/19 - juris Rn. 5 f. und vom 05.02.2019 - 11 S 1646/18 - juris Rn. 25).
  • VG Stuttgart, 10.02.2022 - 11 K 2620/21

    Erfolglose Klage auf Erstattung der Gebühren des Verfahrensbevollmächtigten aus

    51 Zu Recht weist der VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 20.01.2022 - 11 S 2757/20 -, juris) darauf hin, dass ohne ein bescheinigtes Aufenthaltsrecht beispielsweise bei einer polizeilichen Kontrolle ein Ausländer Gefahr läuft, dass er oder sie weiteren polizeilichen Maßnahmen wie beispielsweise Festhalten und Ingewahrsamnahme zur Klärung des Aufenthaltsstatus bei der Ausländerbehörde unterworfen wird.
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2022 - 13 OA 37/22

    Addition; Anfechtung; Aufenthaltsrecht, gesetzliches; Aufenthaltstitel;

    Das rechtfertigt die Anerkennung einer eigenständigen Bedeutung sowohl des auf Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts gerichteten Klageantrags als auch des Anfechtungsantrags gegen die Verlustfeststellung mit der Folge einer Addition der Einzelstreitwerte nach § 39 Abs. 1 GKG (ebenso Bayerischer VGH, Beschl. v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 -, juris Rn. 70; diesem folgend mit Erläuterung: VG Bayreuth, Beschl. v. 4.5.2021 - B 6 K 19.581 -, juris Rn. 75; für Hauptsacheverfahren offenbar gleicher Ansatz bei VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.1.2022 - 11 S 2757/20 -, juris Rn. 85).
  • VG Stuttgart, 02.05.2022 - 4 K 1716/20

    Aufenthaltsrechtliche Verpflichtungserklärung; Erlass eines eine allgemeine

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 105.83 -, BVerwGE 72, 265-269 - juris Rn. 13 und Urteil vom 20.08.2014 - 6 C 15.13 -, juris Rn. 23; vgl. jüngst u.a. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 -, juris Rn. 36).
  • VGH Hessen, 12.10.2023 - 6 A 817/23

    Voraufenthalt infolge einer Freizügigkeitsvermutung nicht anrechenbar für ein

    Der Senat teilt überdies nicht die Auffassung des Klägers und der von ihm angeführten Literatur (Dienelt in Bergmann/Dienelt, a. a. O., § 11 FreizügG/EU Rn. 111; Oberhäuser in NK-Ausländerrecht, 3. Aufl. 2023, § 11 Freizügigkeitsgesetz/EU Rn. 84; Kurzidem in BeckOK Ausländerrecht, 38. Edition Juli 2023, § 11 FreizügG/EU Rn. 9; Gerstner-Heck in BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, 16. Edition Juli 2023, § 11 FreizügG/EU Rn. 26), ein rechtmäßiger Aufenthalt nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU im Sinne des § 11 Abs. 15 FreizügG/EU erfordere nicht, dass die Freizügigkeitsvoraussetzungen vorgelegen hätten, es genüge das Eingreifen der Freizügigkeitsvermutung (a. A. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Januar 2022 - 11 S 2757/20 -, Rn. 67, juris; Hailbronner, a. a. O., 119. Aktualisierung März 2021, § 11 Freizügigkeitsgesetz/EU Rn. 114; Epe in GK-AufenthG, a. a. O., Stand Juli 2013, § 11 FreizügG/EU Rn. 55).
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