Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021

Rechtsprechung
   EuGH, 21.10.2021 - C-824/19   

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https://dejure.org/2021,42217
EuGH, 21.10.2021 - C-824/19 (https://dejure.org/2021,42217)
EuGH, Entscheidung vom 21.10.2021 - C-824/19 (https://dejure.org/2021,42217)
EuGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2021 - C-824/19 (https://dejure.org/2021,42217)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Komisia za zashtita ot diskriminatsia

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung - Art. 2 Abs. 2 Buchst. a - Art. 4 Abs. 1 - Art. 5 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    21 und 26 - Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - Aufgaben eines Schöffen in einem Strafverfahren - An Blindheit leidende Person - Vollständiger Ausschluss von der Teilnahme an Strafsachen"

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Sozialpolitik; Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; Richtlinie 2000/78/EG; Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung; Art. 2 Abs. 2 Buchst. a; Art. 4 Abs. 1; Art. 5; Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Art. 21 ...

  • doev.de PDF

    TC u.a. - Diskriminierung wegen einer Behinderung; Zulassung blinder Schöffen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung - Art. 2 Abs. 2 Buchst. a - Art. 4 Abs. 1 - Art. 5 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 337
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.07.2021 - C-795/19

    Die estnische Regelung, nach der es absolut unmöglich ist, einen

    Auszug aus EuGH, 21.10.2021 - C-824/19
    Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass sich sowohl aus dem Titel und den Erwägungsgründen als auch aus dem Inhalt und der Zielsetzung der Richtlinie 2000/78 ergibt, dass diese einen allgemeinen Rahmen schaffen soll, der gewährleistet, dass jeder "in Beschäftigung und Beruf" gleich behandelt wird, indem sie dem Betroffenen einen wirksamen Schutz vor Diskriminierungen aus einem der in ihrem Art. 1 genannten Gründe bietet, zu denen die Behinderung zählt (Urteil vom 15. Juli 2021, Tartu Vangla, C-795/19, EU:C:2021:606, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Soweit er es ermöglicht, vom Diskriminierungsverbot abzuweichen, ist Art. 4 Abs. 1 dieser Richtlinie im Licht ihres 23. Erwägungsgrundes, der auf "sehr [begrenzte] Bedingungen" Bezug nimmt, unter denen eine solche Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein kann, eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2021, Tartu Vangla, C-795/19, EU:C:2021:606, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ebenso kann die Tatsache, dass das Hörvermögen eine von einer nationalen Regelung festgelegte Mindesthörschwelle erreichen muss, als eine solche Anforderung für die Ausübung des Berufs des Strafvollzugsbeamten angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2021, Tartu Vangla, C-795/19, EU:C:2021:606, Rn. 40 und 41).

    Bei der Verhältnismäßigkeit ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber nach Art. 5 der Richtlinie 2000/78 im Licht ihrer Erwägungsgründe 20 und 21 verpflichtet ist, die geeigneten und im konkreten Fall erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Menschen mit Behinderung den Zugang zur Beschäftigung, die Ausübung eines Berufs und den beruflichen Aufstieg zu ermöglichen, es sei denn, diese Maßnahmen würden den Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2021, Tartu Vangla, C-795/19, EU:C:2021:606, Rn. 42 und 48 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zudem enthält der 20. Erwägungsgrund dieser Richtlinie hierzu eine Liste angemessener Vorkehrungen materieller, organisatorischer oder edukativer Art, die nicht abschließend ist (Urteil vom 15. Juli 2021, Tartu Vangla, C-795/19, EU:C:2021:606, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine solche Pflicht ist auch im VN-Übereinkommen verankert, deren Bestimmungen zur Auslegung der Richtlinie 2000/78 herangezogen werden können, so dass diese nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen auszulegen ist (Urteil vom 15. Juli 2021, Tartu Vangla, C-795/19, EU:C:2021:606, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.05.2014 - C-356/12

    Glatzel - Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Anhang

    Auszug aus EuGH, 21.10.2021 - C-824/19
    Der Gerichtshof hat auch entschieden, dass das Sehvermögen eine wesentliche Funktion für das Führen von Kraftfahrzeugen erfüllt, so dass eine vom Unionsgesetzgeber für die Ausübung des Berufs des Kraftfahrers aufgestellte Mindestsehschärfe im Hinblick auf das Ziel, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, mit dem Unionsrecht vereinbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Mai 2014, Glatzel, C-356/12, EU:C:2014:350, Rn. 54 und 72).
  • EuGH, 11.09.2019 - C-397/18

    Nobel Plastiques Ibérica

    Auszug aus EuGH, 21.10.2021 - C-824/19
    Im Übrigen steht fest, dass VA an einer "Behinderung" im Sinne der Richtlinie 2000/78 leidet, da sie an einem dauerhaften Verlust des Sehvermögens leidet, wobei der Begriff "Behinderung" nach ständiger Rechtsprechung dahin zu verstehen ist, dass er eine Einschränkung der Fähigkeiten erfasst, die u. a. auf langfristige physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist, die den Betreffenden in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben unter Gleichstellung mit den übrigen Arbeitnehmern hindern können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2019, Nobel Plastiques Ibérica, C-397/18, EU:C:2019:703, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.01.2021 - C-16/19

    Die Praxis eines Arbeitgebers, die darin besteht, einen Entgeltzuschlag nur an

    Auszug aus EuGH, 21.10.2021 - C-824/19
    Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Richtlinie in dem von ihr erfassten Bereich das nunmehr in Art. 21 der Charta niedergelegte allgemeine Diskriminierungsverbot konkretisiert (Urteil vom 26. Januar 2021, Szpital Kliniczny im. dra J. Babi?"skiego Samodzielny Publiczny Zak?‚ad Opieki Zdrowotnej w Krakowie, C-16/19, EU:C:2021:64, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.11.2016 - C-258/15

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Auszug aus EuGH, 21.10.2021 - C-824/19
    Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, dass nicht der Grund, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, sondern ein mit diesem Grund im Zusammenhang stehendes Merkmal eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen muss (Urteil vom 15. November 2016, Salaberria Sorondo, C-258/15, EU:C:2016:873, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.02.2022 - C-485/20

    Ein Arbeitnehmer mit Behinderung - und zwar auch derjenige, der nach seiner

    Zudem sieht Art. 26 der Charta vor, dass die Union den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung sowie ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft anerkennt und achtet (Urteil vom 21. Oktober 2021, Komisia za zashtita ot diskriminatsia, C-824/19, EU:C:2021:862, Rn. 32 und 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 2000/78 nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit dem VN-Übereinkommen auszulegen ist (Urteil vom 21. Oktober 2021, Komisia za zashtita ot diskriminatsia, C-824/19, EU:C:2021:862, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zudem sieht Art. 26 der Charta vor, dass die Union den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung sowie ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft anerkennt und achtet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. April 2018, Egenberger, C-414/16, EU:C:2018:257, Rn. 47, und vom 21. Oktober 2021, Komisia za zashtita ot diskriminatsia, C-824/19, EU:C:2021:862, Rn. 32 und 33).

  • BAG, 21.07.2022 - 2 AZR 130/21

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die

    Die RL 2000/78/EG konkretisiert in dem von ihr erfassten Bereich das zwischenzeitlich in Art. 21 der Charta niedergelegte allgemeine Diskriminierungsverbot (EuGH 21. Oktober 2021 - C-824/19, EU:C:2021:862 - [Komisia za zashtita ot diskriminatsia] Rn. 32; 26. Januar 2021 - C-16/19, EU:C:2021:64  - [Szpital Kliniczny im.

    Die Eignungsanforderung, nicht aus einer bestimmten Religionsgemeinschaft ausgetreten zu sein, könnte ein solches mit der Religion "zusammenhängendes Merkmal" sein (zur Abgrenzung vom Grund, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, vgl. EuGH 21. Oktober 2021 - C-824/19, EU:C:2021:862 - [Komisia za zashtita ot diskriminatsia] Rn. 44; 7. November 2019 - C-396/18, EU:C:2019:929 - [Cafaro] Rn. 59; 14. März 2017 - C-188/15, EU:C:2017:204 - [Bougnaoui und ADDH] Rn. 37) .

    Allerdings ist Art. 4 Abs. 1 RL 2000/78/EG, soweit er es ermöglicht, vom Diskriminierungsverbot abzuweichen, im Licht ihres 23. Erwägungsgrundes, der auf "sehr [begrenzte] Bedingungen" Bezug nimmt, unter denen eine solche Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein kann, eng auszulegen (EuGH 21. Oktober 2021 - C-824/19, EU:C:2021:862 - [Komisia za zashtita ot diskriminatsia] Rn. 45; 15. Juli 2021 - C-795/19, EU:C:2021:606 - [Tartu Vangla] Rn. 33; 13. September 2011 - C-447/09, EU:C:2011:573 - [Prigge und andere] Rn. 72) .

  • BAG, 01.02.2024 - 2 AZR 196/22

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die

    (2) Die RL 2000/78/EG konkretisiert in dem von ihr erfassten Bereich das zwischenzeitlich in Art. 21 der Charta niedergelegte allgemeine Diskriminierungsverbot (EuGH 21. Oktober 2021 - C-824/19 - [Komisia za zashtita ot diskriminatsia] Rn. 32; 26. Januar 2021 - C-16/19 - [Szpital Kliniczny im.

    Die Eignungsanforderung, nicht aus einer bestimmten Religionsgemeinschaft ausgetreten zu sein, könnte ein solches mit der Religion "zusammenhängendes Merkmal" sein (zur Abgrenzung vom Grund, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, vgl. EuGH 21. Oktober 2021 - C-824/19 - [Komisia za zashtita ot diskriminatsia] Rn. 44; 7. November 2019 - C-396/18 - [Cafaro] Rn. 59) .

    Allerdings ist Art. 4 Abs. 1 RL 2000/78/EG, soweit er es ermöglicht, vom Diskriminierungsverbot abzuweichen, im Licht ihres 23. Erwägungsgrundes, der auf "sehr [begrenzte] Bedingungen" Bezug nimmt, unter denen eine solche Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein kann, eng auszulegen (EuGH 21. Oktober 2021 - C-824/19 - [Komisia za zashtita ot diskriminatsia] Rn. 45; 15. Juli 2021 - C-795/19 - [Tartu Vangla] Rn. 33) .

  • BAG, 24.02.2022 - 8 AZR 208/21

    Diskriminierung wegen des Alters - Rechtfertigung

    Dabei geht der Senat mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs davon aus, dass sich sowohl aus dem Titel und den Erwägungsgründen als auch aus dem Inhalt und der Zielsetzung der Richtlinie 2000/78/EG ergibt, dass diese einen allgemeinen Rahmen schaffen soll, der gewährleistet, dass jeder "in Beschäftigung und Beruf" gleichbehandelt wird, indem sie dem Betroffenen einen wirksamen Schutz vor Diskriminierungen aus einem der in ihrem Art. 1 genannten Gründe bietet (vgl. etwa EuGH 10. Februar 2022 - C-485/20, EU:C:2022:85 - [HR Rail] Rn. 26 mwN; 21. Oktober 2021 - C-824/19, EU:C:2021:862 - [Komisia za zashtita ot diskriminatsia] Rn. 35; 12. Oktober 2010 - C-499/08, EU:C:2010:600 - [Ingeniørforeningen i Danmark] Rn. 19) , zu denen unter anderem das Alter zählt.

    Auf der Ebene des Unionsrechts wirkt sich aus Sicht des Senats aus, dass die Richtlinie 2000/78/EG, die in dem von ihr erfassten Bereich das nunmehr in Art. 21 der Charta niedergelegte allgemeine Diskriminierungsverbot konkretisiert (vgl. Rn. 18) , nicht nur im Licht von Art. 21 der Charta, sondern auch von Art. 26 der Charta auszulegen ist, wonach die Union den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft anerkennt und achtet (vgl. etwa EuGH 21. Oktober 2021 - C-824/19, EU:C:2021:862 - [Komisia za zashtita ot diskriminatsia] Rn. 33) .

  • BAG, 28.10.2021 - 8 AZR 371/20

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

    Für die Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG ergibt sich zudem sowohl aus dem Titel und den Erwägungsgründen als auch aus dem Inhalt und der Zielsetzung dieser Richtlinien, dass diese einen allgemeinen Rahmen schaffen sollen, der gewährleistet, dass jeder "in Beschäftigung und Beruf" gleichbehandelt wird, indem sie dem Betroffenen einen wirksamen Schutz vor Diskriminierungen aus einem der in ihrem Art. 1 genannten Gründe bieten (zur Richtlinie 2000/78/EG vgl. etwa EuGH 21. Oktober 2021 - C-824/19 - [Komisia za zashtita ot diskriminatsia] Rn. 35; 15. April 2021 - C-511/19 - [Olympiako Athlitiko Kentro Athinon] Rn. 22; 2. April 2020 - C-670/18 - [Comune di Gesturi] Rn. 20 mwN) .
  • EuGH, 18.01.2024 - C-631/22

    Ca Na Negreta

    Sodann ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen des VN-Übereinkommens zur Auslegung der Bestimmungen der Richtlinie 2000/78 herangezogen werden können, damit Letztere so weit wie möglich in Einklang mit dem Übereinkommen ausgelegt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 2021, Komisia za zashtita ot diskriminatsia, C-824/19, EU:C:2021:862, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-518/22

    AP Assistenzprofis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

    19 Vgl. u. a. Urteil vom 21. Oktober 2021, Komisia za zashtita ot diskriminatsia (C-824/19, EU:C:2021:862, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-824/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,9408
Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-824/19 (https://dejure.org/2021,9408)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.04.2021 - C-824/19 (https://dejure.org/2021,9408)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. April 2021 - C-824/19 (https://dejure.org/2021,9408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Komisia za zashtita ot diskriminatsia

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Diskriminierung wegen einer Behinderung - Richtlinie 2000/78/EG - Berufliche Ausübung der Tätigkeit eines Schöffen durch eine blinde Person in einem Strafverfahren - Art. 4 Abs. 1 - Wesentliche ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Diskriminierung wegen einer Behinderung - Richtlinie 2000/78/EG - Berufliche Ausübung der Tätigkeit eines Schöffen durch eine blinde Person in einem Strafverfahren - Art. 4 Abs. 1 - Wesentliche ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 22.05.2014 - C-356/12

    Glatzel - Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Anhang

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-824/19
    Wie der Gerichtshof nämlich im Urteil Glatzel(35) festgestellt hat, gebietet es der Vorrang der von der Union geschlossenen völkerrechtlichen Verträge vor den Bestimmungen des abgeleiteten Rechts, diese Bestimmungen nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit diesen Verträgen auszulegen.

    10 Ich schließe das aus dem Urteil vom 22. Mai 2014, Glatzel (C-356/12, EU:C:2014:350, Rn. 49, 50 und 72).

    Siehe auch Urteil vom 22. Mai 2014, Glatzel (C-356/12, EU:C:2014:350, Rn. 77 und 78).

    35 C-356/12, EU:C:2014:350, Rn. 70.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2019 - C-38/18

    Gambino und Hyka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-824/19
    17 Urteil vom 29. Juli 2019, Gambino und Hyka (C-38/18, EU:C:2019:628).

    Siehe auch die Schlussanträge des Generalanwalts Bot in derselben Rechtssache (C-38/18, EU:C:2019:208, Nrn. 94 ff.).

    18 Urteil vom 29. Juli 2019, Gambino und Hyka (C-38/18, EU:C:2019:628, Rn. 42).

    19 Siehe die im Urteil vom 29. Juli 2019, Gambino und Hyka (C-38/18, EU:C:2019:628, Rn. 43), angeführten Urteile.

  • EGMR, 16.11.2010 - 926/05

    TAXQUET v. BELGIUM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-824/19
    Wie aus der Rechtsvergleichung im Urteil des EGMR vom 16. November 2010, Taxquet/Belgien (CE:ECHR:2010:1116JUD000092605, § 43), hervorgeht, haben sich 21 von 27 Mitgliedstaaten dazu entschieden.

    15 Siehe u. a. Urteil des EGMR vom 16. November 2010, Taxquet/Belgien (CE:ECHR:2010:1116JUD000092605, § 83).

    23 Gemäß dem Urteil des EGMR vom 16. November 2010, Taxquet/Belgien (CE:ECHR:2010:1116JUD000092605, § 95), sollen die Beratungen als Grundlage für die eigene persönliche Überzeugung dienen.

  • EuGH, 29.07.2019 - C-38/18

    Gambino und Hyka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-824/19
    17 Urteil vom 29. Juli 2019, Gambino und Hyka (C-38/18, EU:C:2019:628).

    18 Urteil vom 29. Juli 2019, Gambino und Hyka (C-38/18, EU:C:2019:628, Rn. 42).

    19 Siehe die im Urteil vom 29. Juli 2019, Gambino und Hyka (C-38/18, EU:C:2019:628, Rn. 43), angeführten Urteile.

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-824/19
    4 Siehe in diesem Sinne in Bezug auf eine Diskriminierung wegen des Alters Urteil vom 13. September 2011, Prigge u. a. (C-447/09, EU:C:2011:573, Rn. 39).

    8 Siehe Urteil vom 13. September 2011, Prigge u. a. (C-447/09, EU:C:2011:573, Rn. 67).

  • EuGH, 02.03.2021 - C-746/18

    Grenzen für Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-824/19
    26 Urteil vom 2. März 2021, Prokuratuur (Bedingungen für den Zugang zu elektronischen Kommunikationsdaten) (C-746/18, EU:C:2021:152, Rn. 41 und 42) sowie EGMR, 10. Februar 2005, Graviano/Italien (CE:ECHR:2005:0210JUD001007502, § 36).

    27 Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 2. März 2021, Prokuratuur (Bedingungen für den Zugang zu elektronischen Kommunikationsdaten) (C-746/18, EU:C:2021:152, Rn. 41).

  • EuGH, 11.04.2013 - C-335/11

    Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-824/19
    6 Siehe u. a. Urteile vom 11. April 2013, HK Danmark (C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 38), und vom 18. März 2014, Z. (C-363/12, EU:C:2014:159, Rn. 77).
  • EuGH, 12.01.2010 - C-229/08

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-824/19
    9 Siehe Urteil vom 12. Januar 2010, Wolf (C-229/08, EU:C:2010:3, Rn. 40).
  • EGMR, 15.12.2005 - 73797/01

    KYPRIANOU v. CYPRUS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-824/19
    16 Siehe u. a. Urteil des EGMR vom 15. Dezember 2005, Kyprianou/Zypern (CE:ECHR:2005:1215JUD007379701, § 118).
  • BVerfG, 10.03.2004 - 2 BvR 577/01

    Benachteiligungsverbot Behinderter (Behinderung nicht als Anknüpfungspunkt für

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-824/19
    30 Siehe Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004 (ECLI:DE:BVerfG:2004:rk20040310.2bvr057701).
  • EuGH, 18.03.2014 - C-363/12

    Z - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2006/54/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.1998 - C-185/95

    Baustahlgewebe / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2020 - C-795/19

    Tartu vangla - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung

  • EGMR, 29.06.2017 - 63446/13

    LOREFICE c. ITALIE

  • EGMR, 02.12.2014 - 53150/12

    CUTEAN v. ROMANIA

  • EGMR, 10.02.2005 - 10075/02

    GRAVIANO c. ITALIE

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2023 - C-432/22

    PT () und l'auteur d'une infraction) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    55 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache Baustahlgewebe/Kommission (C-185/95 P, EU:C:1998:37, Nrn. 82 und 83) und des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache Komisia za zashtita ot diskriminatsia (C-824/19, EU:C:2021:324, Nr. 62).
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