Bürgerliches Gesetzbuch
4. Buch - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
1. Abschnitt - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
5. Titel - Wirkungen der Ehe im allgemeinen (§§ 1353 - 1362) |
(1) 1Leben die Ehegatten getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Ehegatte verlangen, daß ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überläßt, soweit dies notwendig ist, um eine schwere Härte zu vermeiden. 2Steht einem Ehegatten allein oder gemeinsam mit einem Dritten das Eigentum, das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück zu, auf dem sich die Ehewohnung befindet, so ist dies besonders zu berücksichtigen; Entsprechendes gilt für das Wohnungseigentum, das Dauerwohnrecht und das dingliche Wohnrecht.
(2) Ist ein Ehegatte verpflichtet, dem anderen Ehegatten die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung zu überlassen, so kann er vom anderen Ehegatten eine Vergütung für die Benutzung verlangen, soweit dies der Billigkeit entspricht.
Rechtsprechung zu § 1361b BGB a.F.
18 Entscheidungen zu § 1361b BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 15.02.2006 - XII ZR 202/03
Voraussetzungen einer Nutzungsvergütung bei freiwilliger Überlassung der ...
- AG Detmold, 02.08.2013 - 33 F 158/12
Feststellung eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung des gemeinsamen Eigentums ...
- KG, 13.12.2007 - 2 AR 60/07
Sachliche Zuständigkeit für Ansprüche des freiwillig aus der Ehewohnung ...
- OLG Saarbrücken, 07.07.2010 - 9 U 536/09
Verbleiben eines Ehegatten in einem Hausanwesen: Anspruch des weichenden ...
- OLG Hamm, 27.02.2008 - 33 U 29/07
Ausschluss der Nutzungsentschädigung aus § 745 Abs. 2 BGB wegen Vorrang der ...
- OLG Zweibrücken, 18.04.2013 - 6 UF 139/12
Nutzungsentschädigung des bei Scheitern der Ehe aus der Ehewohnung ausgezogenen ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2012 - L 13 AS 93/07
- OLG Brandenburg, 07.06.2006 - 9 AR 3/06
Ausschließliche Zuständigkeit des Familiengerichts: Streit um ...
- OLG Stuttgart, 27.11.2003 - 18 WF 190/03
Familiensache: Zuweisung der Ehewohnung an den betreuenden Elternteil; ...
- OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 AR 7/05