Zur nun geltenden Fassung von § 70 VVG. § 70 VVG a.F. entspricht: § 96 VVG n.F.
Versicherungsvertragsgesetz a.F.
2. Abschnitt - Schadensversicherung (§§ 49 - 158) |
1. Titel - Vorschriften für die gesamte Schadensversicherung (§§ 49 - 80) |
(1) 1Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. 2Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Versicherer es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausübt, in welchem er von der Veräußerung Kenntnis erlangt.
(2) 1Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis zu kündigen; die Kündigung kann nur mit sofortiger Wirkung oder auf den Schluß der laufenden Versicherungsperiode erfolgen. 2Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird; hatte der Erwerber von der Versicherung keine Kenntnis, so bleibt das Kündigungsrecht bis zum Ablauf eines Monats von dem Zeitpunkt an bestehen, in welchem der Erwerber von der Versicherung Kenntnis erlangt.
(3) Wird das Versicherungsverhältnis auf Grund dieser Vorschriften gekündigt, so hat der Veräußerer dem Versicherer die Prämie zu zahlen, jedoch nicht über die zur Zeit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses laufende Versicherungsperiode hinaus; eine Haftung des Erwerbers für die Prämie findet in diesen Fällen nicht statt.
Rechtsprechung zu § 70 VVG a.F.
52 Entscheidungen zu § 70 VVG a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 08.03.2000 - 20 U 143/99
Kündigungsrecht des Zwangsverwalters hinsichtlich Versicherungsverträgen
- OLG Dresden, 18.12.2001 - 3 U 2610/01
Rechtzeitigkeit der Kündigung eines Versicherungsvertrags; Begriff der Kenntnis ...
- BGH, 28.04.2004 - IV ZR 62/03
Kündigung der Gebäudeversicherung nach Erwerb in der Zwangsversteigerung
- BGH, 20.05.1987 - IVa ZR 227/85
Rechtsnatur des Schriftformerfordernisses für eine Veräußerungsanzeige; ...
- BGH, 30.05.1990 - IV ZR 266/89
Formularmäßiger Ausschluß des Sonderkündigungsrechts des Veräußerers in der ...
- BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 313/92
Betriebsübergang; Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers
- BGH, 13.07.1983 - IVa ZR 226/81
Klage auf Versicherungsleistung aus einer Betriebshaftpflichtversicherung bei ...
- AG Meldorf, 27.04.1988 - 34 C 570/87
Gebäude-Feuer-Versicherung; Versicherungsbedingungen; Öffentlich-rechtliche ...
- AG Kleve, 04.12.1985 - 28 C 382/85
Öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalt; Versicherungsvertrag; Erwerber ...
- AG Dülmen, 26.02.1999 - 3 C 54/99
Gebäudeversicherungsprämien nach Erwerb eines Grundstücks