Beschlüsse des Oberlandesgerichts, durch die über eine sofortige Beschwerde gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil entschieden wird, unterliegen der weiteren sofortigen Beschwerde, sofern gegen ein Urteil gleichen Inhalts die Revision stattfinden würde; §§ 546, 554b gelten entsprechend.
Rechtsprechung zu § 568a ZPO a.F.
95 Entscheidungen zu § 568a ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 27.04.1988 - IVb ZB 44/88
- BGH, 04.12.1991 - IV ZB 4/91
Wirksame Zustellung eines Versäumnisurteils an eine im Ausland wohnende Partei ...
- BGH, 26.11.1991 - VI ZB 39/91
Unzulässigkeit des Einspruchs wegen Versäumung der Einspruchsfrist - Beschlüsse ...
- BGH, 20.06.2000 - X ZB 11/00
Postulationsfähigkeit bei sofortiger Beschwerde
- BGH, 20.12.1977 - I ZB 27/77
Statthaftigeit der sofortigen Beschwerde vorm BGH gegen einen Beschluss des ...
- BGH, 08.11.1979 - III ZB 14/79
Voraussetzungen der Zulässigkeit einer weitere sofortige Beschwerde - Zur ...
- BGH, 28.09.1978 - IV ZB 104/78
Anforderungen an die Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils ins ...
- BAG, 04.03.1980 - 5 AZN 102/79
Nichtzulassungsbeschwerde - Verwerfungsbeschluß - Nichtzulassung der sofortigen ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 07.01.1980 - 5 AZN 102/79
Einspruch gegen Versäumnisurteil - Zurückweisung der Beschwerde - Sofortige ...
- BAG, 07.01.1980 - 5 AZN 102/79
- BAG, 10.07.1996 - 4 AZB 9/96
Festsetzung von Sachverständigenkosten