Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Abschnitt 2 - Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung (§§ 6 - 18) |
Unterabschnitt 4 - Ergänzende Vorschriften (§§ 17 - 18) |
(1) Tarifvertragsparteien, Arbeitgeber, Beschäftigte und deren Vertretungen sind aufgefordert, im Rahmen ihrer Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten an der Verwirklichung des in § 1 genannten Ziels mitzuwirken.
(2) 1In Betrieben, in denen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes vorliegen, können bei einem groben Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften aus diesem Abschnitt der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft unter der Voraussetzung des § 23 Abs. 3 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes die dort genannten Rechte gerichtlich geltend machen; § 23 Abs. 3 Satz 2 bis 5 des Betriebsverfassungsgesetzes gilt entsprechend. 2Mit dem Antrag dürfen nicht Ansprüche des Benachteiligten geltend gemacht werden.
Rechtsprechung zu § 17 AGG
33 Entscheidungen zu § 17 AGG in unserer Datenbank:
- ArbG Berlin, 27.01.2012 - 28 BV 17992/11
Unterbindung von sexueller Belästigung
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 11 TaBV 1371/20
Erforderlichkeit einer Schulung zum AGG + Datenschutz
- LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19
Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst
- BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08
Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Hessen, 06.03.2008 - 9 TaBV 251/07
Zum Unterlassungsanspruch des Betriebsrats wegen mittelbarer Benachteiligung ...
- LAG Hessen, 06.03.2008 - 9 TaBV 251/07
- LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 8 TaBV 42/18
Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung von Entgeltlisten
- OVG Sachsen, 17.05.2018 - 8 A 527/17
Ausschreibung; Anforderungsprofil; Mitbestimmung; Einstellung
- ArbG Stuttgart, 15.04.2015 - 26 Ca 947/14
Verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers - Diskriminierung - Urlaubsentgelt
- LAG Baden-Württemberg, 17.01.2017 - 19 TaBV 3/16
Zuteilung von Aktienoptionen und Nachzugsaktien - Auskunftsanspruch des ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - 20 Sa 956/16
Pflichten des Arbeitgebers gegenüber höher eingeschränkten Mitarbeitern ...