Abgabenordnung
Fünfter Teil - Erhebungsverfahren (§§ 218 - 248) |
Erster Abschnitt - Verwirklichung, Fälligkeit und Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (§§ 218 - 232) |
2. Unterabschnitt - Zahlung, Aufrechnung, Erlass (§§ 224 - 227) |
(1) Schuldet ein Steuerpflichtiger mehrere Beträge und reicht bei freiwilliger Zahlung der gezahlte Betrag nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, so wird die Schuld getilgt, die der Steuerpflichtige bei der Zahlung bestimmt.
(2) 1Trifft der Steuerpflichtige keine Bestimmung, so werden mit einer freiwilligen Zahlung, die nicht sämtliche Schulden deckt, zunächst die Geldbußen, sodann nacheinander die Zwangsgelder, die Steuerabzugsbeträge, die übrigen Steuern, die Kosten, die Verspätungszuschläge, die Zinsen und die Säumniszuschläge getilgt. 2Innerhalb dieser Reihenfolge sind die einzelnen Schulden nach ihrer Fälligkeit zu ordnen; bei gleichzeitig fällig gewordenen Beträgen und bei den Säumniszuschlägen bestimmt die Finanzbehörde die Reihenfolge der Tilgung.
(3) Wird die Zahlung im Verwaltungsweg erzwungen (§ 249) und reicht der verfügbare Betrag nicht zur Tilgung aller Schulden aus, derentwegen die Vollstreckung oder die Verwertung der Sicherheiten erfolgt ist, so bestimmt die Finanzbehörde die Reihenfolge der Tilgung.
Rechtsprechung zu § 225 AO
238 Entscheidungen zu § 225 AO in unserer Datenbank:
- OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 407/19
Ablösung; Anlage, leitungsgebunden; Auslegung; Avalzinsen; ...
- FG Köln, 23.09.2020 - 3 K 3048/17
Berechnung der Säumniszuschläge durch die Familienkassen rechtswidrig
- BFH, 23.04.2014 - VII R 28/13
"Rechtmäßiges Alternativverhalten" und Tilgungsreihenfolge bei Aufrechnung - ...
Zum selben Verfahren:
- FG Berlin-Brandenburg, 11.09.2012 - 9 K 9161/10
Keine Haftung des Geschäftsführers für rückständige Umsatzsteuern trotz nicht ...
- FG Berlin-Brandenburg, 11.09.2012 - 9 K 9161/10
- BFH, 23.04.2014 - VII R 30/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 04. 2014 VII R 28/13 - ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 23.04.2014 - VII R 29/13
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.04.2014 VII R 28/13 - "Rechtmäßiges ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 30.01.2014 - V R 33/13
Nichtumsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 12.06.2013 - 3 K 1178/07
Frage der Inanspruchnahme eines ehemaligen Geschäftsführers einer GmbH für ...
- FG Köln, 12.06.2013 - 3 K 1178/07
Querverweise
Auf § 225 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Abgabenordnung (AO)
- Steuerschuldrecht
- Steuerschuldverhältnis
- § 47 (Erlöschen)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)