Arbeitsgerichtsgesetz
3. Teil - Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen (§§ 46 - 100) |
1. Abschnitt - Urteilsverfahren (§§ 46 - 79) |
1. Unterabschnitt - Erster Rechtszug (§§ 46 - 63) |
(1) 1Soweit die Beweisaufnahme an der Gerichtsstelle möglich ist, erfolgt sie vor der Kammer. 2In den übrigen Fällen kann die Beweisaufnahme, unbeschadet des § 13, dem Vorsitzenden übertragen werden.
(2) 1Zeugen und Sachverständige werden nur beeidigt, wenn die Kammer dies im Hinblick auf die Bedeutung des Zeugnisses für die Entscheidung des Rechtsstreits für notwendig erachtet. 2Im Falle des § 377 Abs. 3 der Zivilprozeßordnung ist die eidesstattliche Versicherung nur erforderlich, wenn die Kammer sie aus dem gleichen Grunde für notwendig hält.
(3) Insbesondere über die Zahl der in einem Arbeitsverhältnis stehenden Mitglieder oder das Vertretensein einer Gewerkschaft in einem Betrieb kann Beweis auch durch die Vorlegung öffentlicher Urkunden angetreten werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) vom 03.07.2015
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
10.07.2015 | Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) | 03.07.2015 |
Rechtsprechung zu § 58 ArbGG
106 Entscheidungen zu § 58 ArbGG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 10.08.2017 - 1 BvR 571/16
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz
- BAG, 26.06.2018 - 1 ABR 37/16
Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. - Keine abschließende ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15
DHV ist tariffähig
- LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15
- BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15
Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15
Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos
- BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15
- LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2023 - 2 Sa 203/22
Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist - Erschütterung des Beweiswertes ...
- BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20
Haustarifvertrag - Durchführungsanspruch - Bestimmtheit des Antrags
- LAG München, 15.03.2023 - ArbG München 14 BV 314/21
Verfahren zur Feststellung des Mehrheitstarifvertrages im Betrieb gem. §§ 99 ...
- ArbG München, 15.03.2023 - 14 BV 314/21 Corona
Anzuwendender Tarifvertrag - Beweis der Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder im ...
- LAG Sachsen, 17.05.2023 - 5 TaBV 14/22
Beschlussverfahren Zustimmungsverweigerung Betriebsrat - personelle ...
Querverweise
Auf § 58 ArbGG verweisen folgende Vorschriften:
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
- Urteilsverfahren
- Berufungsverfahren
- § 64 (Grundsatz)
- Schiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten
- § 106 (Beweisaufnahme)