Bundesbeamtengesetz

   Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 3)   
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§ 1
Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt für die Beamtinnen und Beamten des Bundes, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.

Rechtsprechung zu § 1 BBG

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