Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
Abschnitt 6 - Reallasten (§§ 1105 - 1112) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html)
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§ 1105Gesetzlicher Inhalt der Reallast
§ 1106Belastung eines Bruchteils
§ 1107Einzelleistungen
§ 1108Persönliche Haftung des Eigentümers
§ 1109Teilung des herrschenden Grundstücks
§ 1110Subjektiv-dingliche Reallast
§ 1111Subjektiv-
persönliche Reallast § 1112Ausschluss unbekannter Berechtigter
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persönliche Reallast § 1112Ausschluss unbekannter Berechtigter
Rechtsprechung zu § 1110 BGB
6 Entscheidungen zu § 1110 BGB in unserer Datenbank:
- KG, 17.04.2020 - 1 W 262/19
Grundbuchverfahren: Nachweis des Erlöschens einer subjektiv-persönlichen Reallast ...
- BayObLG, 11.07.1990 - BReg. 2 Z 42/90
Unzulässige Aufteilung einer Reallast auf mehrere Miteigentümer
- BFH, 23.03.1983 - II R 213/81
Vorläufige Steuervergünstigung - Wohnungseigentum - Erwerb einer Eigentumswohnung ...
- BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 64/90
Zur Sicherung eines Rückübereignungsanspruchs durch Auflassungsvormerkung
- FG Hamburg, 25.09.2009 - 2 K 99/08
Gesonderte und einheitliche Feststellung: Gemeinsame Einkunftserzielung von Erbe ...
- BayObLG, 28.04.1988 - 2 BReg.Z 37/88
Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde mit dem Ziel der Verlangung der ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 1110 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Miteigentum
- § 1009 II (Belastung zugunsten eines Miteigentümers)