Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
Titel 6 - Eheliches Güterrecht (§§ 1363 - 1563) |
Untertitel 2 - Vertragliches Güterrecht (§§ 1408 - 1563) |
Kapitel 3 - Gütergemeinschaft (§§ 1415 - 1518) |
Unterkapitel 2 - Verwaltung des Gesamtguts durch einen Ehegatten (§§ 1422 - 1449) |
(1) 1Ist dem Ehegatten, der das Gesamtgut nicht verwaltet, eine Erbschaft oder ein Vermächtnis angefallen, so ist nur er berechtigt, die Erbschaft oder das Vermächtnis anzunehmen oder auszuschlagen; die Zustimmung des anderen Ehegatten ist nicht erforderlich. 2Das Gleiche gilt von dem Verzicht auf den Pflichtteil oder auf den Ausgleich eines Zugewinns sowie von der Ablehnung eines Vertragsantrags oder einer Schenkung.
(2) Der Ehegatte, der das Gesamtgut nicht verwaltet, kann ein Inventar über eine ihm angefallene Erbschaft ohne Zustimmung des anderen Ehegatten errichten.
verbindlichkeiten; persönliche Haftung § 1438Haftung des Gesamtguts § 1439Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft § 1440Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut § 1441Haftung im Innenverhältnis § 1442Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts § 1443Prozesskosten § 1444Kosten der Ausstattung eines Kindes § 1445Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut § 1446Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs § 1447Aufhebungsantrag des nicht verwaltenden Ehegatten § 1448Aufhebungsantrag des Verwalters § 1449Wirkung der richterlichen Aufhebungs-
entscheidung
Rechtsprechung zu § 1432 BGB
10 Entscheidungen zu § 1432 BGB in unserer Datenbank:
- LG Frankenthal, 09.02.1983 - 1 T 373/82
Zur Zustimmung des in Gütergemeinschaft lebenden Nacherben zu Verfügungen des ...
- BGH, 18.12.1969 - III ZR 51/67
Sachprüfung in revisionsinstanzlichem Umfang bei einem Versäumnisurteil - ...
- BFH, 16.08.1963 - VI 112/62 U
Begrenzte Fortgeltung des früheren gesetzlichen Güterstandes der Verwaltung und ...
- BGH, 25.09.1952 - IV ZR 80/52
Rechtsmittel
- LG München I, 03.07.1983 - 1 T 4544/83
Zur Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnissesbei Wohnungseigentum
- BGH, 02.07.1953 - 5 StR 8/53
Rechtsmittel
- BGH, 03.07.1952 - IV ZR 214/51
Rechtsmittel
- OLG Hamm, 16.07.2009 - 15 Wx 85/09
Sittenwidrigkeit der Ausschlagung einer Erbschaft; Voraussetzungen der ...
- OLG Stuttgart, 31.10.1996 - 19 U 80/96
Herausgabeanspruch gegen einen Miterben aufgrund eines zustehenden ...
- BGH, 20.03.1953 - V ZR 156/51
Rechtsmittel
Querverweise
Auf § 1432 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 7 (Lebenspartnerschaftsvertrag)