Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
Titel 6 - Eheliches Güterrecht (§§ 1363 - 1563) |
Untertitel 2 - Vertragliches Güterrecht (§§ 1408 - 1563) |
Kapitel 3 - Gütergemeinschaft (§§ 1415 - 1518) |
Unterkapitel 2 - Verwaltung des Gesamtguts durch einen Ehegatten (§§ 1422 - 1449) |
(1) 1Hat der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, darin eingewilligt, dass der andere Ehegatte selbständig ein Erwerbsgeschäft betreibt, so ist seine Zustimmung zu solchen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten nicht erforderlich, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. 2Einseitige Rechtsgeschäfte, die sich auf das Erwerbsgeschäft beziehen, sind dem Ehegatten gegenüber vorzunehmen, der das Erwerbsgeschäft betreibt.
(2) Weiß der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, dass der andere Ehegatte ein Erwerbsgeschäft betreibt, und hat er hiergegen keinen Einspruch eingelegt, so steht dies einer Einwilligung gleich.
(3) Dritten gegenüber ist ein Einspruch und der Widerruf der Einwilligung nur nach Maßgabe des § 1412 wirksam.
verbindlichkeiten; persönliche Haftung § 1438Haftung des Gesamtguts § 1439Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft § 1440Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut § 1441Haftung im Innenverhältnis § 1442Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts § 1443Prozesskosten § 1444Kosten der Ausstattung eines Kindes § 1445Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut § 1446Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs § 1447Aufhebungsantrag des nicht verwaltenden Ehegatten § 1448Aufhebungsantrag des Verwalters § 1449Wirkung der richterlichen Aufhebungs-
entscheidung
Rechtsprechung zu § 1431 BGB
11 Entscheidungen zu § 1431 BGB in unserer Datenbank:
- FG Düsseldorf, 04.09.2018 - 10 K 2662/14
Voraussetzungen für die Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
- FG Saarland, 26.05.2004 - 1 K 306/00
Mitunternehmerschaft bei ehelicher Gütergemeinschaft (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG)
- BayObLG, 14.07.1983 - BReg. 2 Z 44/83
Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei gemeinschaftlicher ...
- OLG Stuttgart, 15.12.1986 - 8 WF 92/86
Kostentitel; Güterstand der Gütergemeinschaft; Gemeinsame Verwaltung des ...
- LSG Berlin, 18.10.1983 - L 2 An 66/82
- BFH, 07.11.1968 - V 147/65
Unternehmereinheit zwischen einer Einzelfirma des Ehemannes und einer Offenen ...
- BGH, 04.07.1957 - V BLw 60/56
Rechtsmittel
- BGH, 10.07.1975 - II ZR 154/72
OHG zwischen Ehegatten in Gütergemeinschaft
- FG München, 23.10.1990 - 16 K 11143/79
- LSG Bayern, 24.03.1981 - L 6/Ar 123/80
Querverweise
Auf § 1431 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 7 (Lebenspartnerschaftsvertrag)