Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
Titel 6 - Eheliches Güterrecht (§§ 1363 - 1563) |
Untertitel 2 - Vertragliches Güterrecht (§§ 1408 - 1563) |
Kapitel 3 - Gütergemeinschaft (§§ 1415 - 1518) |
Unterkapitel 2 - Verwaltung des Gesamtguts durch einen Ehegatten (§§ 1422 - 1449) |
(1) Im Verhältnis der Ehegatten zueinander fallen die Kosten eines Rechtsstreits, den die Ehegatten miteinander führen, dem Ehegatten zur Last, der sie nach allgemeinen Vorschriften zu tragen hat.
(2) 1Führt der Ehegatte, der das Gesamtgut nicht verwaltet, einen Rechtsstreit mit einem Dritten, so fallen die Kosten des Rechtsstreits im Verhältnis der Ehegatten zueinander diesem Ehegatten zur Last. 2Die Kosten fallen jedoch dem Gesamtgut zur Last, wenn das Urteil dem Gesamtgut gegenüber wirksam ist oder wenn der Rechtsstreit eine persönliche Angelegenheit oder eine Gesamtgutsverbindlichkeit des Ehegatten betrifft und die Aufwendung der Kosten den Umständen nach geboten ist; § 1441 Nr. 3 und § 1442 bleiben unberührt.
verbindlichkeiten; persönliche Haftung § 1438Haftung des Gesamtguts § 1439Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft § 1440Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut § 1441Haftung im Innenverhältnis § 1442Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts § 1443Prozesskosten § 1444Kosten der Ausstattung eines Kindes § 1445Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut § 1446Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs § 1447Aufhebungsantrag des nicht verwaltenden Ehegatten § 1448Aufhebungsantrag des Verwalters § 1449Wirkung der richterlichen Aufhebungs-
entscheidung
Rechtsprechung zu § 1443 BGB
15 Entscheidungen zu § 1443 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 04.05.1957 - IV ZR 133/56
Fortgeltung einer Güterstandsvereinbarung
- RG, 19.12.1907 - VI 374/07
B.G.B. §§ 780, 781; Irregulärer Verwahrungsvertrag; Ehefr. als Zeugin
- BFH, 10.11.1967 - III 98/64
Verstoß gegen das GG - Rechtmäßigkeit der Vorschrift
- BGH, 05.02.1954 - V ZR 35/53
Rechtsmittel
- BGH, 11.10.1961 - V BLw 13/60
Ehegattenhof
- BGH, 10.07.1985 - IVb ZR 37/84
Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten - Ausübung des Übernahmerechts - ...
- RG, 10.06.1922 - V 371/21
Besitz der Ehefrau; Einrede aus dem Rechte zum Besitze
- BGH, 14.04.1971 - IV ZR 16/70
Rückforderung des Prozeßkostenvorschusses
- RG, 02.06.1924 - V 509/23
Muß die Frau bei der Einwilligung in den Verkauf eines zum Gesamtgut gehörenden ...
- BGH, 03.07.1952 - IV ZR 214/51
Rechtsmittel
Querverweise
Auf § 1443 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 7 (Lebenspartnerschaftsvertrag)
Redaktionelle Querverweise zu § 1443 BGB:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Parteien
- Prozesskosten
- § 91 (Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht)