Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 3 - Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 - 361) |
Titel 5 - Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (§§ 346 - 361) |
Untertitel 1 - Rücktritt (§§ 346 - 354) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechtsprechung zu § 348 BGB
856 Entscheidungen zu § 348 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22
Auch ein Schriftsatz mit falschem Aktenzeichen wahrt die Frist!
- OLG Hamm, 14.08.2023 - 31 U 125/21
Örtliche Zuständigkeit; negative Feststellungsklage; Zahlungsklage; ...
- LG Neuruppin, 19.12.2023 - 1 O 119/23
Montage von PV-Anlage nebst Batterieeinbau ist kein Verbraucherbauvertrag!
- FG Düsseldorf, 29.09.2022 - 11 K 314/20
Steuerpflichtigkeit bei Nutzungsentschädigungen aufgrund des Widerrufs zweier ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 07.11.2023 - VIII R 16/22
Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags
- BFH, 07.11.2023 - VIII R 16/22
- OLG Hamm, 26.04.2023 - 31 U 87/21
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Zahlungsklage des Darlehensnehmers nach ...
- BGH, 26.01.2023 - IX ZR 17/22
P&R-Skandal: Revision nicht zugelassen
- BGH, 24.01.2024 - XII ZR 123/22 Corona
Corona: Reisestornierungen nach Beherbergungsverbot - Rückerstattung der ...
- OLG Düsseldorf, 30.04.2018 - 9 U 89/17
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines ...
- OLG Hamm, 23.11.2020 - 8 U 43/20
Diesel-Abgasskandal, unzulässige Abschalteinrichtung, Sittenwidrigkeit; ...
§ 348 BGB in Nachschlagewerken
- § 348 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Rücktritt (Zivilrecht)
Querverweise
Auf § 348 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Verpflichtung zur Leistung
- § 281 (Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung)
- Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
- Fernunterrichtsvertrag
- § 6 (Rechtsfolgen der Kündigung bei gemischten Verträgen)
Redaktionelle Querverweise zu § 348 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
- § 309 Nr. 2 (Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit)