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Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921)   
   Abschnitt 3 - Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft (§§ 1773 - 1921)   
   Titel 1 - Vormundschaft (§§ 1773 - 1895)   
   Untertitel 2 - Führung der Vormundschaft (§§ 1793 - 1836e)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 1817
Befreiung

(1) 1Das Familiengericht kann den Vormund auf dessen Antrag von den ihm nach den §§ 1806 bis 1816 obliegenden Verpflichtungen entbinden, soweit

1. der Umfang der Vermögensverwaltung dies rechtfertigt und
2. eine Gefährdung des Vermögens nicht zu besorgen ist.

2Die Voraussetzungen der Nummer 1 liegen im Regelfall vor, wenn der Wert des Vermögens ohne Berücksichtigung von Grundbesitz 6 000 Euro nicht übersteigt.

(2) Das Familiengericht kann aus besonderen Gründen den Vormund von den ihm nach den §§ 1814, 1816 obliegenden Verpflichtungen auch dann entbinden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 nicht vorliegen.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) vom 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586), in Kraft getreten am 01.09.2009 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.09.2009Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)17.12.2008BGBl. I S. 2586
01.01.2002Gesetz zur Einführung des Euro in Rechtspflegegesetzen und in Gesetzen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, zur Änderung der Mahnvordruckverordnungen sowie zur Änderung weiterer Gesetze13.12.2001BGBl. I S. 3574
§ 1793Aufgaben des Vormunds, Haftung des Mündels § 1794Beschränkung durch Pflegschaft § 1795Ausschluss der Vertretungsmacht § 1796Entziehung der Vertretungsmacht § 1797Mehrere Vormünder § 1798Meinungs-
verschiedenheiten
§ 1799Pflichten und Rechte des Gegenvormunds § 1800Umfang der Personensorge § 1801Religiöse Erziehung § 1802Vermögensverzeichnis § 1803Vermögensverwaltung bei Erbschaft oder Schenkung § 1804Schenkungen des Vormunds § 1805Verwendung für den Vormund § 1806Anlegung von Mündelgeld § 1807Art der Anlegung § 1808(weggefallen) § 1809Anlegung mit Sperrvermerk § 1810Mitwirkung von Gegenvormund oder Familiengericht § 1811Andere Anlegung § 1812Verfügungen über Forderungen und Wertpapiere § 1813Genehmigungsfreie Geschäfte § 1814Hinterlegung von Inhaberpapieren § 1815Umschreibung und Umwandlung von Inhaberpapieren § 1816Sperrung von Buchforderungen § 1817Befreiung § 1818Anordnung der Hinterlegung § 1819Genehmigung bei Hinterlegung § 1820Genehmigung nach Umschreibung und Umwandlung § 1821Genehmigung für Geschäfte über Grundstücke, Schiffe oder Schiffsbauwerke § 1822Genehmigung für sonstige Geschäfte § 1823Genehmigung bei einem Erwerbsgeschäft des Mündels § 1824Genehmigung für die Überlassung von Gegenständen an den Mündel § 1825Allgemeine Ermächtigung § 1826Anhörung des Gegenvormunds vor Erteilung der Genehmigung § 1827(weggefallen) § 1828Erklärung der Genehmigung § 1829Nachträgliche Genehmigung § 1830Widerrufsrecht des Geschäftspartners § 1831Einseitiges Rechtsgeschäft ohne Genehmigung § 1832Genehmigung des Gegenvormunds § 1833Haftung des Vormunds § 1834Verzinsungspflicht § 1835Aufwendungsersatz § 1835aAufwandsentschädigung § 1836Vergütung des Vormunds § 1836a(weggefallen) § 1836b(weggefallen) § 1836cEinzusetzende Mittel des Mündels § 1836dMittellosigkeit des Mündels § 1836eGesetzlicher Forderungsübergang
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