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Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 2 - Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 - 310) |
Alte Fassung
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In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam
Fassung aufgrund des Gesetzes für faire Verbraucherverträge vom 10.08.2021
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.10.2021 | Gesetz für faire Verbraucherverträge | 10.08.2021 | |
29.07.2014 | Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes | 22.07.2014 | |
13.06.2014 | Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung | 20.09.2013 | |
11.06.2010 | Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht | 29.07.2009 | |
01.01.2009 | Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG) | 23.10.2008 | |
01.01.2002 | Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts | 26.11.2001 |
§ 305Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
§ 305aEinbeziehung in besonderen Fällen
§ 305bVorrang der Individualabrede
§ 305cÜberraschende und mehrdeutige Klauseln
§ 306Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit
§ 306aUmgehungsverbot
§ 307Inhaltskontrolle
§ 308Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
§ 309Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
§ 310Anwendungsbereich
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