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Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 2 - Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 - 310) |
Alte Fassung
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Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
Fassung aufgrund des Gesetzes für faire Verbraucherverträge vom 10.08.2021
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.03.2022 | Gesetz für faire Verbraucherverträge | 10.08.2021 | |
01.01.2018 | Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren | 28.04.2017 | |
01.10.2016 | Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts | 17.02.2016 | |
01.06.2016 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) | 24.05.2016 | |
26.02.2016 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten | 19.02.2016 | |
01.01.2009 | Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG) | 23.10.2008 | |
19.08.2008 | Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) | 12.08.2008 | |
01.01.2002 | Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts | 26.11.2001 |
§ 305Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
§ 305aEinbeziehung in besonderen Fällen
§ 305bVorrang der Individualabrede
§ 305cÜberraschende und mehrdeutige Klauseln
§ 306Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit
§ 306aUmgehungsverbot
§ 307Inhaltskontrolle
§ 308Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
§ 309Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
§ 310Anwendungsbereich
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