Baugesetzbuch
1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
3. Teil - Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung (§§ 29 - 44) |
1. Abschnitt - Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 29 - 38) |
(1) Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
(2) Im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 ist ein Vorhaben zulässig, wenn es dem Bebauungsplan nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
(3) Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt (einfacher Bebauungsplan), richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Übrigen nach § 34 oder § 35.
Rechtsprechung zu § 30 BauGB
5.959 Entscheidungen zu § 30 BauGB in unserer Datenbank:
- OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18
Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung; ...
- VG Berlin, 18.09.2019 - 19 K 417.17
- VG Karlsruhe, 24.01.2024 - 2 K 1270/23
- VGH Bayern, 22.01.2024 - 10 ZB 23.1558
Leinenzwang für Loisl und Schnipsi
- BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 1.19
Unanwendbarkeit des Erschließungsbeitragsrechts im Bereich eines Vorhaben- und ...
- OVG Sachsen, 29.01.2024 - 1 B 243/23
Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Prüfungsmaßstab; Ausfertigung eines ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2024 - 8 A 2211/22
Klagebegründungsfrist Präklusion Gebot der Rücksichtnahme Geruchsimmissionen ...
- VGH Bayern, 30.01.2024 - 2 ZB 22.2512
Nachbarunterschrift, Konkludenter Rechtsverzicht, Ausreichend gesicherte ...
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22
Erschließungsbeitrag für die Zweiterschließung eines Grundstücks; ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2024 - 3a S 9.23
Vorläufiger Rechtsschutz - Drittanfechtung - Landschaftsrahmenplan - ...
§ 30 BauGB in Nachschlagewerken
- § 30 BauGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Bebauungsplan
- Innenbereich
- Bauvorhaben
Querverweise
Auf § 30 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
- § 9 (Inhalt des Bebauungsplans)
- Sicherung der Bauleitplanung
- Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde
- § 24 (Allgemeines Vorkaufsrecht)
- Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung
- Bodenordnung
- Umlegung
- § 45 (Zweck und Anwendungsbereich)
- Erschließung
- Allgemeine Vorschriften
- § 124 (Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot)
- Überleitungs- und Schlussvorschriften
- Schlussvorschriften
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Einspeisevergütung
- Besondere Vergütungsvorschriften
- § 32 (Solare Strahlungsenergie)
- Wasserhaushaltsgesetz
- Bestimmungen für oberirdische Gewässer
- Hochwasserschutz
- § 31b (Überschwemmungsgebiete)
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
- Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
- Netz "Natura 2000"
- § 34 (Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen)