Landesbauordnung
8. Teil - Verwaltungsverfahren, Baulasten (§§ 49 - 72) |
(1) Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren kann bei Bauvorhaben nach § 51 Absatz 1 Satz 1 durchgeführt werden.
(2) Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren prüft die Baurechtsbehörde
1. | die Übereinstimmung mit den Vorschriften über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den §§ 14 und 29 bis 38 BauGB, | ||
2. | die Übereinstimmung mit den §§ 5 bis 7, | ||
3. | andere öffentlich-rechtliche Vorschriften außerhalb dieses Gesetzes und außerhalb von Vorschriften auf Grund dieses Gesetzes, | ||
a) | soweit in diesen Anforderungen an eine Baugenehmigung gestellt werden oder | ||
b) | soweit es sich um Vorhaben im Außenbereich handelt, im Umfang des § 58 Abs. 1 Satz 2. |
(3) Auch soweit Absatz 2 keine Prüfung vorsieht, müssen Bauvorhaben im vereinfachten Verfahren den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
(4) Über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von Vorschriften nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes, die nach Absatz 2 nicht geprüft werden, entscheidet die Baurechtsbehörde auf besonderen Antrag im Rahmen des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 21.11.2017 (GBl. S. 612), in Kraft getreten am 01.01.2018.
Rechtsprechung zu § 52 LBO
157 Entscheidungen zu § 52 LBO in unserer Datenbank:
- VG Stuttgart, 18.02.2022 - 2 K 5478/21
Nachbarrechte gegen Baugenehmigung in Bezug auf eine Luft-Wärmepumpe in ...
- VGH Baden-Württemberg, 30.11.2018 - 5 S 854/17
Rücknahme einer Baugenehmigung; Abgrenzung zur Abhilfeentscheidung im ...
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.2021 - 8 S 3331/19
Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren zur Errichtung einer ...
- VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2358/23
Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben
- VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 8 S 2135/21
Rechtswidrige Untersagung der Errichtung zweier ihr im vereinfachten Verfahren ...
Zum selben Verfahren:
- VG Sigmaringen, 22.04.2021 - 4 K 1209/20
Fremdwerbung; Dorfgebiet; Rechtsänderung im Verfahren
- VG Sigmaringen, 22.04.2021 - 4 K 1209/20
- VGH Baden-Württemberg, 21.02.2017 - 3 S 1748/14
Rechtsbehelf gegen die Ersetzung des Einvernehmens der Gemeinde; Möglichkeiten ...
- VG Karlsruhe, 18.10.2023 - 4 K 1112/23
Wahrung der Abstandsfläche bei Eigentümeridentität; Einfügen eines Bauwerks; ...
- VG Karlsruhe, 22.03.2023 - 2 K 478/23
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung einer Baugenehmigung für ein ...
- VG Sigmaringen, 29.11.2023 - 5 K 2721/22
Terrasse in der Abstandsfläche; Gebäudeteil
Querverweise
Auf § 52 LBO verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 52 LBO:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung
- Zulässigkeit von Vorhaben
- § 36 II 2, 2. HS (Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde) (zu § 52 I)