Landesbauordnung
8. Teil - Verwaltungsverfahren, Baulasten (§§ 49 - 72) |
(1) 1An die Stelle der Baugenehmigung tritt die Zustimmung, wenn
2Dies gilt entsprechend für Vorhaben Dritter, die in Erfüllung einer staatlichen Baupflicht vom Land durchgeführt werden.
(2) 1Der Antrag auf Zustimmung ist bei der unteren Baurechtsbehörde einzureichen. 2Hinsichtlich des Prüfungsumfangs gilt § 52 Abs. 2. 3§ 52 Abs. 3, § 53 Abs. 1, 2 und 4, § 53 Absätze 1 bis 4, § 55 Absatz 1, 2 und 4, §§ 56, 58, 59 Abs. 1 bis 3, §§ 61, 62, 64, 65 sowie § 67 Abs. 5 gelten entsprechend. 4Die Fachkräfte nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 sind der Baurechtsbehörde zu benennen. 5Die bautechnische Prüfung sowie Bauüberwachung und Bauabnahmen finden nicht statt.
(3) 1Vorhaben, die der Landesverteidigung dienen, bedürfen weder einer Baugenehmigung noch einer Kenntnisgabe nach § 51 noch einer Zustimmung nach Absatz 1. 2Sie sind statt dessen der höheren Baurechtsbehörde vor Baubeginn in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen.
(4) Der Bauherr ist dafür verantwortlich, daß Entwurf und Ausführung von Vorhaben nach den Absätzen 1 und 3 den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), in Kraft getreten am 01.08.2019.
Rechtsprechung zu § 70 LBO
53 Entscheidungen zu § 70 LBO in unserer Datenbank:
- VG Sigmaringen, 12.07.2016 - 4 K 2074/16
Wirksamkeitsanforderungen an eine Baulast; Beweiskraft einer verfälschten Urkunde
- BVerwG, 03.01.2017 - 4 B 20.16
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.2016 - 5 S 1140/14
Bestimmtheit einer Zufahrtsbaulast
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.2016 - 5 S 1140/14
- VG Karlsruhe, 25.04.2019 - 12 K 2596/18
Bestimmtheit einer Stellplatzbaulast
- VG Karlsruhe, 12.12.2019 - 1 K 5728/18
Lärmbelästigung durch eine Stellplatzanlage
- VG Freiburg, 02.11.2018 - 4 K 5561/18
Aussetzungsantrag gegen Gebührenfestsetzung - Frist für Bestimmung des ...
- VG Karlsruhe, 24.07.2015 - 3 K 3496/15
Untersagung der Nutzung einer doppelstöckigen Zelthalle; VIP-Zelt für einen ...
- VG Karlsruhe, 23.06.2020 - 12 K 6647/18
Festsetzung der Planiehöhe als Bezugspunkt der Geländeoberfläche
- VGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 3 S 1184/16
Erteilung einer Baugenehmigung für eine Begräbnisstätte - Krypta - in einer im ...
- VGH Baden-Württemberg, 03.05.2017 - 3 S 1401/15
Genehmigung zur Errichtung einer Biogasanlage am Rand eines Ortsteils
Querverweise
Auf § 70 LBO verweisen folgende Vorschriften:
- Landesbauordnung (LBO)
- Verwaltungsverfahren, Baulasten
- § 49 (Genehmigungspflichtige Vorhaben)
- Rechtsvorschriften, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 73 (Rechtsverordnungen)