Das bisherige Geschmacksmustergesetz ist mit Wirkung vom 01.01.2014 in Designgesetz umbenannt und geändert worden. Zur bis zum 31.12.2013 geltenden Fassung
Designgesetz
Abschnitt 3 - Eintragungsverfahren (§§ 11 - 26) |
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1Soweit personenbezogene Daten im Register oder in öffentlich zugänglichen elektronischen Informationsdiensten des Deutschen Patent- und Markenamtes enthalten sind, bestehen nicht
1. | die Rechte auf Auskunft gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 679/2016, | |
2. | die Mitteilungspflicht gemäß Artikel 19 Satz 2 der Verordnung (EU) 679/2016 und | |
3. | das Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) 679/2016. |
2Das Recht auf Erhalt einer Kopie nach Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 679/2016 wird dadurch erfüllt, dass die betroffene Person Einsicht in das Register oder in öffentlich zugängliche elektronische Informationsdienste des Deutschen Patent- und Markenamtes nehmen kann.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.07.2017
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
25.05.2018 | Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften | 17.07.2017 |
§ 11Anmeldung
§ 12Sammelanmeldung
§ 13Anmeldetag
§ 14Ausländische Priorität
§ 15Ausstellungs-
priorität § 16Prüfung der Anmeldung § 17Weiterbehandlung der Anmeldung § 18Eintragungs-
hindernisse § 19Führung des Registers, Eintragung und Designinformation § 20Bekanntmachung § 21Aufschiebung der Bekanntmachung § 22Einsichtnahme in das Register § 22aDatenschutz § 23Verfahrens-
vorschriften, Beschwerde und Rechtsbeschwerde § 24Verfahrenskosten-
hilfe § 25Elektronische Verfahrensführung, Verordnungs-
ermächtigung § 26Verordnungs-
ermächtigungen
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priorität § 16Prüfung der Anmeldung § 17Weiterbehandlung der Anmeldung § 18Eintragungs-
hindernisse § 19Führung des Registers, Eintragung und Designinformation § 20Bekanntmachung § 21Aufschiebung der Bekanntmachung § 22Einsichtnahme in das Register § 22aDatenschutz § 23Verfahrens-
vorschriften, Beschwerde und Rechtsbeschwerde § 24Verfahrenskosten-
hilfe § 25Elektronische Verfahrensführung, Verordnungs-
ermächtigung § 26Verordnungs-
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