EG-Vertrag
3. Teil - Die Politiken der Gemeinschaft (Art. 23 - 181a) |
Titel IV - Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr (Art. 61 - 69) |
(1) Dieser Titel berührt nicht die Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit.
(2) Sehen sich ein oder mehrere Mitgliedstaaten einer Notlage aufgrund eines plötzlichen Zustroms von Staatsangehörigen dritter Länder gegenüber, so kann der Rat unbeschadet des Absatzes 1 auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit zugunsten der betreffenden Mitgliedstaaten vorläufige Maßnahmen mit einer Geltungsdauer von höchstens sechs Monaten beschließen.
Rechtsprechung zu Art. 64 EG
10 Entscheidungen zu Art. 64 EG in unserer Datenbank:
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2013 - C-181/12
Welte - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG, 57 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer - ...
- LSG Bayern, 22.12.2011 - L 10 AL 340/11
Zu den Voraussetzungen des Arbeitslosengeldanspruches in Deutschland im Falle ...
- VGH Bayern, 10.07.2009 - 10 ZB 09.950
Ausweisung; Regel-Ausweisungstatbestände; Unterstützung der PKK/KONGRA-GEL; ...
- BGH, 10.11.1965 - IV ZR 235/64
Durchbrechung des Grundsatzes der Vererbbarkeit eines Anspruches auf ...
- EuGH, 22.06.2010 - C-188/10
Melki - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit ...
- BFH, 18.12.2013 - I R 71/10
Anrechnungshöchstbetragsberechnung nach § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG 2002 im ...
- EuGH, 06.09.2017 - C-643/15
Der Gerichtshof weist die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die vorläufige ...
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2003 - C-171/02
Kommission / Portugal
- LSG Bayern, 27.01.2015 - L 10 AL 188/14
Arbeitsuche im Ausland, Bescheinigung PD U2
- EuGH, 18.01.2005 - C-257/01
Kommission / Rat - Verordnungen (EG) Nrn. 789/2001 und 790/2001 - Visapolitik - ...
Querverweise
Auf Art. 64 EG verweisen folgende Vorschriften:
- EG-Vertrag (EG)
- Die Politiken der Gemeinschaft
- Die Freizügigkeit, der freie Dienstleistungs- und Kapitalverkehr
- Dienstleistungen
- Art. 53 (ex-Art. 64)