(1) 1Die Monopolkommission erstellt alle zwei Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung des Wettbewerbs und die Frage beurteilt, ob funktionsfähiger Wettbewerb auf den Märkten der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas in der Bundesrepublik Deutschland besteht, die Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes über die Regulierung und Wettbewerbsaufsicht würdigt und zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas Stellung nimmt. 2Das Gutachten soll in dem Jahr abgeschlossen sein, in dem kein Hauptgutachten nach § 44 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgelegt wird. 3Die Monopolkommission kann Einsicht nehmen in die bei der Bundesnetzagentur geführten Akten einschließlich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. 4Für den vertraulichen Umgang mit den Akten gilt § 46 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen entsprechend.
(2) 1Die Monopolkommission leitet ihre Gutachten der Bundesregierung zu. 2Die Bundesregierung legt Gutachten nach Absatz 1 Satz 1 den gesetzgebenden Körperschaften unverzüglich vor und nimmt zu ihnen in angemessener Frist Stellung. 3Die Gutachten werden von der Monopolkommission veröffentlicht. 4Bei Gutachten nach Absatz 1 Satz 1 erfolgt dies zu dem Zeitpunkt, zu dem sie von der Bundesregierung der gesetzgebenden Körperschaft vorgelegt werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 26.07.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
04.08.2011 | Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften | 26.07.2011 |
Rechtsprechung zu § 62 EnWG
10 Entscheidungen zu § 62 EnWG in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 10.07.2017 - 6 Kart 1/17
Einstweiliges Anordnungsverfahren gegen die Regulierungsbehörde: Anspruch eines ...
- OLG Schleswig, 01.02.2021 - 53 Kart 21/19
Festlegung der Erlösobergrenzen bei der Elektrizitätsnetznutzung: ...
- OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Kart 67/08
Kein Wettbewerb im Gasfernleitungsmarkt - Preiskontrolle durch die ...
- OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 3 Kart 58/08
Begriff des Leitungswettbewerbs i.S. von § 3 Abs. 2 GasNEV
- OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 3 Kart 73/08
Begriff des Leitungswettbewerbs i.S. von § 3 Abs. 2 GasNEV
- OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - 3 Kart 72/08
Begriff des Leitungswettbewerbs i.S. von § 3 Abs. 2 GasNEV
- OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 3 Kart 59/08
Begriff des Leitungswettbewerbs i.S. von § 3 Abs. 2 GasNEV
- OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 3 Kart 63/08
Begriff des Leitungswettbewerbs i.S. von § 3 Abs. 2 GasNEV
- OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - 3 Kart 74/08
Begriff des Leitungswettbewerbs i.S. von § 3 Abs. 2 GasNEV
- OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 3 Kart 48/08
Begriff des Leitungswettbewerbs i.S. von § 3 Abs. 2 GasNEV