EuGVÜ
Titel II - Zuständigkeit (Art. 2 - 24) |
9. Abschnitt - Einstweilige Maßnahmen einschließlich solcher, die auf eine Sicherung gerichtet sind (Art. 24) |
Die in dem Recht eines Vertragsstaats vorgesehenen einstweiligen Maßnahmen einschließlich solcher, die auf eine Sicherung gerichtet sind, können bei den Gerichten dieses Staates auch dann beantragt werden, wenn für die Entscheidung in der Hauptsache das Gericht eines anderen Vertragsstaats aufgrund dieses Übereinkommens zuständig ist.
Rechtsprechung zu Art. 24 EuGVÜ
44 Entscheidungen zu Art. 24 EuGVÜ in unserer Datenbank:
- OLG Hamburg, 04.04.2022 - 15 W 18/22
Sperrung des Verlagskontos - Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei ...
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2017 - C-29/16
HanseYachts - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit in ...
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-581/20
TOTO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen ...
- EuGH, 28.04.2005 - C-104/03
St. Paul Dairy - Brüsseler Übereinkommen - Einstweilige Maßnahmen einschließlich ...
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-186/19
Supreme Site Services u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 03.09.2020 - C-186/19
Supreme Site Services u.a.
- EuGH, 03.09.2020 - C-186/19
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2012 - C-616/10
Solvay - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit, ...
- EuGH, 17.11.1998 - C-391/95
Van Uden
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1997 - C-391/95
Van Uden Maritime BV, auch handelnd unter dem Namen Van Uden Africa Line gegen ...
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1997 - C-391/95
- EuGH, 27.04.1999 - C-99/96
Mietz